Zitat:
Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis – war nur eine Zeitungsente
Die Meldung – das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) – eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – angenommen, ist objektiv falsch.
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.
Das Urteil resultiere – so das Landgericht – aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der http://www.heise.de.
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Mündliche Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung machte die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg – mehrfach – klar, dass das zu fällende Urteil – so nicht – gegen ein allgemeines Webforum ergehen würde.
Die Anwendung eines – erhöhten Haftungsmaßstabes – von Heise- Online ergebe sich aus folgenden Gesichtspunkten:
- Pressähnliches Erzeugnis,
- gewerblich und gewinnorientierter Natur, welches
- durch die geschaffene Möglichkeit, unmittelbar zum Artikel zu kommentieren
- ein besonderes Publikum anlocken würde.
Insbesondere aber aus der Vorgeschichte des Falles, welche deutlich mache, dass der streitgegenständliche Vorgang – nicht – der erste Vorgang (dieser Art) gegen den Geschäftsführer der Klägerin oder seine Firmen sei – der von den Foren des beklagten Heise- Verlages ausginge – sei es der Klägerin nicht weiter zumutbar – immer wieder rechtswidrige Angriffe – erst nachträglich durch die Beklagte beseitigen zu lassen.
Da es dem beklagten Verlag bekannt sei, dass Artikel über die Klägerin zu derartigen Reaktionen der Leserschaft führe, habe er die Pflicht solche Reaktionen künftig zu verhindern.
Eine Verhinderung sei dem beklagten Verlag zumutbar, da er entweder bei solchen Artikeln die "Artikelkommentierungsfunktion" sperren oder aber die Beiträge auf rechtswidrige Inhalte prüfen könne.