TARMED – umfassender Einzelleistungstarif
Wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten Rechnung stellen, wenden sie dabei einen einheitlichen Tarif an: TARMED. Er umfasst mit mehr als 4600 Positionen nahezu sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich.
Jeder Leistung ist je nach zeitlichem Aufwand, Schwierigkeit und erforderlicher Infrastruktur eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Dabei unterscheidet TARMED zwischen der ärztlichen und der technischen Leistung.
In den einzelnen Kantonen gelten unterschiedliche Taxpunktwerte, da das Tarifwerk TARMED die ursprünglichen kantonalen Tarife kostenneutral übernommen hat. Kantone mit direkter Medikamentenabgabe sind tiefer eingestuft als Kantone, in welchen Ärztinnen und Ärzte nicht direkt Medikamente abgeben dürfen.
Die verschiedenen Leistungspositionen im TARMED verlangen eine bestimmte qualitative Arzt-Dignität, d.h. bestimmte fachliche Qualifikationen, die gemäss Weiterbildungsordnung notwendig sind, um eine bestimmte Leistung zu Lasten der Sozialversicherung abrechnen zu können (Facharzttitel, Schwerpunkte, Fähigkeitsausweise).
Das Tarifwerk TARMED ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft – und es entwickelt sich laufend weiter. Zu jeder neuen TARMED-Version gibt es ein Änderungsprotokoll. Die aktuelle Version lässt sich auf http://www.tarmedsuisse.ch abrufen. Das Tarifwerk TARMED wird durch den Bundesrat genehmigt.
QUELLE: FMH.ch
Wegen der Kantone:
Spielt auch keine Rolle, da man sich innerhalb des Wohnkantons behandeln lassen sollte (muss*), wenn man nicht zu einem ganz speziellen Spezialisten muss.
Wenn die KK zahlen soll.