Beiträge von Krötlein

    Schön. So eindeutig, wie ich bisher dachte, ist die Angelegenheit wohl doch nicht.
    Eure Kommentare (vielen Dank dafür) haben mich ermutigt, dem Geschäftsführer einmal die Frage zu stellen, inwiefern wohl seine AGB mit dem OR kollidieren - oder ob dies vielleicht besser Verbraucherschutzorganisationen beantworten sollen?

    Danke für Eure Kommentare und Anregungen.
    Das Problem ist, daß sich Architronic die ganze Sache ja einfach macht: Sie reagieren einfach nicht mehr auf meine Beschwerde.
    Wenn man die AGB dieser Firma liest, dann wird einem klar, daß die jederzeit den Preis nach Belieben erhöhen können. Dort heißt es nämlich:


    "Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung bzw. Lieferung berechnet. Soweit ARCHItronic seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann ARCHItronic jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen."


    Das ist der Totschläger der Kundenorientierung, wie ich finde.

    Ich habe auch sehr problematische Erfahrungen mit Architronic gemacht. Nachdem ich dort zu einem Super-Schnäppchenpreis eine externe Festplatte (Trekstor DataStation) bestellt hatte, freute ich mich auf die Ware. Die per E-Mail geschickte Rechnung beglich ich sogleich online.
    Doch am nächsten Tag, nur wenige Stunden nach meiner Bestellung, erhöhte Architronic den Preis der Festplatte um mehr als 30% (!) - und sandte mir ein paar Stunden später die lapidare Nachricht, meine Bestellung sei wegen der Preisänderung storniert worden, ich könne die Ware aber gerne zum neuen Preis nochmals bestellen. Die am nächsten Tag eingehende schriftliche Rechnung war gegenstandslos.
    Eine Frechheit - auch wenn die AGB der Firma eindeutig Recht geben; das Angebot wird als "freibleibend" bezeichnet, das gibt Architronic wohl jederzeit die Möglichkeit, die Preise nach Belieben zu korrigieren. Wenn es also auch legal sein mag, unfair und unanständig ist es trotzdem. Und das ganze riecht nach Lockvogel-Angebot; oder aber, Architronic mag nicht einen Auszeichnungsfehler eingestehen.
    Auf eine E-Mail antwortete Architronic übrigens genausowenig wie auf einen ausführlichen Brief an den Geschäftsführer. Es scheint mir so, daß man sich bei Architronic um Neukunden nicht sonderlich schert.
    :flop