Beiträge von exeswizz
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Salü Tweaker Community
Gibt's hier eigentlich auch Leute unter euch die nen FPV Racer haben und fliegen?
Hier sind meine zwei Baby's
Der Nighthawk (Eigenbau. Mittlerweile etwas umgerüstet und nicht mehr ganz wie auf dem Foto)
Immersion Vortex 280
Apropro. Nächsten Freitag startet der erste grosse WorldDronePrix in Dubai!
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Zitat
Original von cmram
... er meinte er würde es sichten und dann entscheiden.Dies sicher vor allem bei Anzeigen von Dränglern, Rechtsüberholern etc. Ist auch verständlich da dies Aufgabe der Polizei und nicht jene von Privatpersonen ist.
Deshalb spreche ich hier bei Dashcams als Beweismittel vor allem von Unfällen oder Beobachtungen von grösserer Bedeutung. -
Ich hab mich in meiner Ausbildung zu diesem Thema mit diversen Richtern und Staatsanwälten des Kanton St.Gallen augetauscht. Alle sagten mir, dass die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht kein Problem ist. Zudem ist nirgens klar definiert das Dashcams verboten sind. Wie auch schon gesagt ist vorallem das Filmen auf nicht öffentlichen Grund ein Problem.
Dass das Bundesamt für Datenschutz Dashcams kritisiert ist ja klar. Schliesslich ist es ja ihr Job den Datenschutz zu wahren. Aber rein gesetzlich gesehen ist es nicht verboten. Wie auch das onlinestellen nicht verboten ist, sofern sich niemand ausdrücklich dagegen äussert und/oder die Aufnahmen nicht privat sind.
Einziger Gesetzesverstoss der mir durch Dashcams in den Sinn kommt ist Art. 71a Abs. 4 VTS.
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Liest ihr eigentlich was ich schreibe oder ist mein Beitrag irgendwie unsichtbar???
Dashcam Aufnahmen werden vor Gericht akzeptiert!
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Dashcams sind nicht verboten. Es ist auch zulässig diese Aufnahmen vor Gericht zu verwenden. Es wäre sogar zulässig diese Aufnahmen online zu stellen.
Es ist erst nicht mehr zulässig wenn:
a. Die Aufnahmen von einem Privaten, nich öffentlichen Bereich stammen.
b. Das Video online zu stellen wenn die Person das nicht wünscht.Was sicher auch nicht zieht ist Drängler so anzuzeigen. Als Videobeweis bei Unfällen können die Aufnahmen aber sehr wohl verwendet werden.
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Die Bilder lösch ich schon wieder nach ein paar Tagen
Es geht ja hier vorallem drum wie gut die Nummern erkennbar sind -
Hier mal drei Beispiele meiner Dashcam. Letzteres ist etwas matschig wegen eines konvertierungsfehler. Die Nummernschilder sind mässig ablesbar, stört mich aber nicht weiter da dies nicht der Hauptzweck der Cam ist.
Dem weissen Golf ging in der Kurve die Beifahrertüre auf...
Der blaue Skoda wär fast in den forderen Lastwagen gefahren...
Der BWM Fahrer vergass sein Rückgeld, nachdem er die Dame am McDrive einlud und fuhr anschliessen nochmals rückwärts mir ins Auto...
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Nur mal so eine Frahe bezüglich Bildschirm. Du lässt ihn an, er lenkt dich aber nicht ab. Folglich läuft er umsonst, da du gar nie darauf achtest und du könntest ihn genausogut abschalten. Oder aber, du achtest doch drauf und lässt dich daher ablenken
Ich hab eben schon einige mit Dashcam und Bildschirm gesehen, welche mitten auf der Frontscheibe waren. Das geht bei eine Polizeikontrolle so nicht gut
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Bildschirm wenn er ausschaltbar ist und nicht dauernd läuft ja. Sonst ist es eine Ablenkung.
Mit der Smarty HD erkennt man Nummernschilder gut. Auch bei Nacht. Kann mal einige Beispiele Posten. -
Mhh vor kurzem war sie noch bei Brack und anderen zu haben. Hier sonst der Herstellerlink -> http://www.d-teg.com/eng/Smarty-BX1500.php
Hab die schon sicher 4 Jahre im Einsatz und bissher nie Probleme damit gehabt. Ob du mit ner Rückansicht Drängler anzuzeigen vermagst bezweifle ich. Ich verwende sie ausschliesslich zur Sicherung von Beweismaterial im Falle eines Unfalls.
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Also ich hab die Smarty HD von Brack und die ist Top. Sie ist unauffällig, kompakt, hat GPS und eine lange Aufzeichnungszeit.
Wirkliche HD Auflösung bei ner Dashcam braucht man nicht. Schon gar nicht einen Bildschirm. -
Irgendwie sind doch alle selber schuld die sie son Mist einfangen. Kenne da auch ein paar und die können mir mittlerweile in die Schuhe blasen und ihren Mist selbst in Ordnung bringen wenn sie es nicht lernen auf ihre Sicherheit beim Browser zu achten.
Dennoch ist es sicher keine schlechte Lösung wenn man solche "Tröttel" als Kunden hat um sie so wenigstens ein bisschen vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen.
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Grundsätzlich nehme ich unbekannte Nr. einfach mal mit "Hallo" ab. Bei Callcentern gerne mit Kantonspolizei
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Die Polizei fragen ist keine schlechte Idee, nur dass sie dir in diesem Fall wohl auch nicht direkt weiter helfen können und dich evtl. weiterverweisen.
Wobei wenn die Dingen strahlen (wenn auch nur gering) möchte ich das nicht ständig in der Hosentasche haben. -
0900, geht nur um sGeld... Ich habs fertig gebracht das die mich angerufen haben nachdem ich ein paar Mails an dem Support geschrieben hatte.
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Die weisen ihn nur auf die AGB hin und das wars. Hab Erfahrung 😉
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Vergisses! Ricardo kümmerts ein Scheiss. Hauptsache die verdienen an den Auktionen, egal wie diese gehandhabt werden.
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Zitat
Original von Tulpewas die polizei /beamte angeht... ich vermute eines unserer probleme ist, dass eher ungebildete oder schlecht gebildete diese berufe ausüben.
Das hat nichts damit zu tun. Letztendlich entscheidet oft sowieso die Staatsanwaltschaft darüber und nicht der Polizist. Dieser liefert nur den Sachverhalt.
Weshalb dies im Beispiel mit dem Rechtsüberholer so einfach ging kann ich nicht nachvollziehen. 20 Minuten ist da sowieso die falsche Quelle für zuverlässige Informationen. -
Zitat
Original von Tobi_Wan
*entstaub*Nach solchen Artikeln:
Rechtsüberholer 1
Rechtsüberholer 2Überlege ich mir, auch eine (bzw. 2, eine pro Auto) Dashcam zuzulegen.
Ein Autofahrer wurde wegen Rechtsüberholen verurteilt (5600.- bedingte Geldstrafe, 800.- Busse, 1100.- Verfahrenskosten, 5 Monate(!) Ausweis weg).
Obwohl es Aussage gegen Aussage stand. Der Kläger war alleine.
Dachte immer man braucht 2 gegen 1 (Deswegen sind Polizisten auch immer zu 2. unterwegs). In dubio pro rero (Im Zweifel für den Angeklagten) heisst es doch immer, gab hier wohl keine Zweifel oder was?Ich denke eine Dashcam wäre hier von Vorteil um nicht fälschlicherweise angezeigt zu werden.
Was denkt ihr?
Hier noch zwei Richtigstellungen wie es sein sollte.
1. Bei Aussage gegen Aussage wird im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden.
2. Die Aussage eines einzelnen Polizisten hat gleichviel Gewicht wie jene eines Zivilisten.