ZitatOriginal von Masterofzug
20.- inkl. für Wave Race und Mario Kart...
verkauft :>
*nochmal push* ich muss doch das zeug loswerden!
ZitatOriginal von Masterofzug
20.- inkl. für Wave Race und Mario Kart...
verkauft :>
*nochmal push* ich muss doch das zeug loswerden!
ZitatOriginal von Scarface
wenn man ein falsch lieferung bekommt, darf man nicht behalten, und muss zurück geschick werden??
Wenn du sagen wir mal das Mainboard XY bestellst aber das Mainboard ABC bekommst kannst du das behalten wenn du willst (musst natürlich den Preis des Mainboards XY bezahlen). Du kannst es aber auch Melden. Wenn du es Meldest hast du die wahl zwischen 3 sachen. 1. Du lässt das Mainboard gegen das richtige eintauschen. 2. Du trittst vom kauf zurück und verlangst den Kaufpreis zurück oder 3. du lässt dir die differenz zwischen den beiden Mainboards auszahlen.
(Ist genau das gleiche wie wenn das Mainboard andere Mängel hat, zB kaputt ist) (OR 201, 205, 206)
Ausserdem muss der Händler für die dir zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen (Schadenersatz, OR 97)
Edit: Und wenn dir (auf deine Adresse, also nicht durch Postirrtum) was geschickt wird was du niemals bestellt hast (auch keine Falschlieferung ist) kannst du dies behalten. Du musst es weder bezahlen noch zurückschicken.
Wenn du also zB von irgend nem Versand irgend ein Buch bekommst mit der aufforderung es zu zahlen oder es wenn du es nicht willst zurück zu schicken. Mach nichts von beiden. Behalte es ganz einfach :>
ZitatOriginal von fenris
Blackmagic: toll, ja alles gegen die shops... juhu...
OMG sei einfach still ok?
Du hast echt keine Ahnung.
Es gibt ein Obligationen Recht, darin steht welche rechte der verkäufer und welche der käufer hat (und sonst noch ganz viele andere schöne Gesetzesartikel).
Hier liegt klar ein Vertragsbruch (der krassen sorte, weil sie noch verlangen dass er das board verkauft und sies nicht zurücknehmen wollen wozu sie aber VERPFLICHTET sind) vor.
Das ist nichts gegen die shops, das ist ganz einfach das recht des käufers!
Und zu deinem satz "Wenn du also eine 100%ige sicherheit beim kauff haben willst, fahr persöhnlich vorbei. " WTF soll das? Ob du jetzt in den laden gehst, über telefon, über internet oder über brieftaube bestellst, es ist und bleibt eine Obligation (um genau zu sein ein Kaufvertrag) und der Händler muss sich immer genau gleich verhalten und man sollte immer 100% sicherheit haben.
Halt dich aus dingen raus von denen du nichts verstehst, danke!
Naja aber 2 mal falschliefern, hihi :>
naja kann mal vorkommen. Ich denke kaum dass sie stunk machen werden wenn du nochmal reklamierst. Ist ja ihr versäumnis, nicht deines. Aber dein ärger ist schon verständlich.
Achja, isses PC4all oder n anderer shop? :>
ZitatOriginal von Marsbombe
stimmt, er hat nie mals das normale mobo bestellt, daher könnte man sagen :
laut OR 6a
Wer unbestellte ware erhält, muss sie weder aufbewaren noch zurücksenden. So zugestellte waren stellen keine offerte dar...
Er hat das mobo nicht bestellt ,also kann ers als geschnck betrachten und sie schulden ihm immer noch das silberne mobo (dass sie ja an lager haben).
falsch!
er hat das mobo bestellt jedoch nicht die ausführung die er bekommen hat. OR6a gilt nur wenn er mit der Firma überhaupt keinen Kontak hatte und da auch nichts ähnliches bzw derartiges bestellt hat. Das hier ist eine Falschlieferung.
Falschlieferung ist ein Mangel den er zu melden hat, hat er getan. Also muss der Verkäufer das Board umtauschen, ganz zurücknehmen und kaufpreis erstatten oder den Preis mindern. Malay wills getauscht haben (OR 206).
Ausserdem kann er schadenersatz für die für ihn entstandenen mehrkosten fordern (OR 97). Also kann er das Geld für die erneuten Lieferungen und Zollzahlungen, Telefongespräche und auch die kosten die er durch das zurückschicken hatte zurückfordern (NIcht die von der 1. Lieferung) und die Firma muss das Board bei ersatz auch portofrei zuschicken.
Mach ruhig druck auf diese Firma, laut schweizer recht bist du vollkommen im Recht und ich glaube kaum dass diese sachen im deutschen recht anders sind.
achja edit:
HALT DIE FRESSE FENRIS!
ZitatOriginal von tinuba
Hmm, das ist ja eigentlich auch beim "Non-Silver-Modell" der Fall, oder?! Es ist ja sowohl fehlerfrei als auch für den vorgesehenen Gebrauch (nämlich Betrieb in einem PC) absolut tauglich. Ist aber trotzdem eine schweinerei!
Ah, Kaufrecht, schön dass wir das gerade am gymer hatten.
Es ist aber nicht die bestellte ware, also hat er das recht darauf das zu bekommen was er bestellt hat. Und zwar kostenfrei. Sag der Firma du willst die Portogebühren die dir angefallen sind durch das zurückschicken zurück haben. Ausserdem sind die Verpflichtet das Board zurück zu nehmen und dir das Silbrige zu schicken da du für das silbrige den Vertrag abgeschlossen hast, nicht für das Grüne.
Du bist hier eigentlich vollkommen im recht, könntest denen sogar mitm Anwalt drohen wenn sie dir das ganze nicht (portofrei) zurücknehmen und das silbrige schicken.
jaja i wiss, du heschmer ja vori bim schiesse de grin gnue vougstusset vo däm
wüfu heschu igentlich gschosse? :>
WAS FÜR EIN UNSINN!
*genausoabkratz*
oh man, so geile kommentare!
echt geil!
*untermtischlieg*
Ja das wärs ja no gsi, mis Monschterhorn ga blase tztz
ZitatOriginal von Armitage
Trööööörööööö - huphup.... (auf'm Horn rumblas) :dummesposting
DISGUSTING
Illegal? Ich tu doch nichts Illegales!!!!
Bin ja angemeldet, musst nur deine Jodeläuglein aufmachen
Heeeeeeeeeeiiidiiiiiiiiiiiiiiii heiiiiiiiiiiiiidaaaaaaaaaaaaaaaa
ups
das is doch n porno?
ups!
LAAAAAAAAAAAAAALAAAAAAAAAAAAAAAA JÖDELDIDÖDEL
ups
UPS
:>
ZitatOriginal von Devils
WoW OOR ist der King of Jodeling
Oh ja! :>
Hoooooooledardioooooooooooooooooooooooooooo, HOLDERUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUDIUUUUUUUUUUUUUUUUDIDELDIOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO.... HOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOLERAIORARiORAAAAAAAAAIOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO
*jodel*
I WOTT O I WOTT O!!!!! *hüpf zappel*
Dasmau wotti o!!!!!!!!!!!!!
:>
Also ich geh da ganz sicher mal hin.
EvD hat mich schon immer Fasziniert