Beiträge von Saiba

    Zitat

    Original von Yarrow
    Das wurde dir doch schon des Langen und Breiten auf den vorderen Seiten x-mal erklärt?!


    Ja, aber es gibt das Meinungsverschiedenheiten. Ich zitiere:




    Zitat

    Original von Lorward
    ...
    1. Rechnungsbetrag plus Mahnungsgebühren bezahlen, wenn du willst auch noch die 3.- Verzugszins (auf die werden sie dich sonst auch nicht behaften..)
    2. An Blackcompany überweisen und eine Kopie des Beleges an die Inkassogesellschaft.


    Alle Angaben ohne Gewähr

    Zitat

    Original von Bart
    ich würde jetzt einfach ruck zuck diesen Brief mal abschicken und das Zeug bezahlen... Ist ja schlimm...


    Ich war noch nie in einer solchen Situation verwickelt, also möchte ich auch vorsichtiger handeln. Falls das für dich Routine ist, kannst du mir ja helfen.


    Ich krieg' zum ersten Mal eine Betreibungsdrohung.


    Hat sonst jemand noch Kommentare? Muss bald auf die Post :)


    Leider hat noch niemand auf meine Frage geantwortet. Soll ich den Betrag dem Inkassobüro oder dem Webshop überweisen?


    Gruss
    Saiba

    Zitat

    Original von darkman|187
    - Ihh rechtsbündige Adresse
    - lies den Titel nochmal
    - lies den ersten Satz nochmal
    - Kommas im zweiten Satz :tongue


    Na gut, mach ich halt die Adressierung links =P


    Was soll ich den als Titel nehmen? "Begleichung" oder wie? >_<


    Und was ist am ersten Satz falsch?


    Und wo soll hier noch ein Komma hin?
    Mit diesem Brief möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Betrag in Höhe von 56.85 sFr. --
    (sechsundfünfzig Franken und fünfundachtzig Rappen) Ihnen überwiesen zu haben.


    Ich geb' mir aber eigentlich schon sehr Mühe korrektes Deutsch zu schreiben. Erklär mir, was ist falsch? :P

    Hallo


    Nun. Es wäre heute das Ablaufsdatum für die Einzahlung der 160.20CHF, die das Inkassobüro will.


    Nach mehreren Recherchen bin ich mir nun sicherer worden und werde es so machen wir ihr's mir sagt.


    Folgende Links sind interessant:
    Art. 106 Abs. 1 OR. Art. 27 Abs. 2 SchKG. Art. 68 Abs. 2 SchKG


    mbagsba.ch


    mbagsba - Konsumentenschutz - Meinungen
    Vor allem dieser Absatz hier:
    Der K-Tipp hat es schon mehrfach betont: Wenn ein Inkassobüro Schulden eintreibt, müssen Konsumenten den oft verlangten pauschalen Verzugsschaden nicht zahlen. Das gilt auch für andere unbegründete Posten der Inkassobüros wie etwa Adressprüfungskosten.
    Letzteres ist genau das was die Person am Telefon mir erzählt hat.


    Und hier der etwa interessanteste Link:
    Klick [Beispiele & Vorgehen]


    Ich bin nur nicht 100%ig sicher ob ich dem Inkassobüro das bezahlen soll oder der BlackCompany.
    Da das Inkassobüro die eigentlich neue Kontaktstelle überweise ich es der, oder nicht?


    Sinclair und Loward behaupten beide unterschiedliches *g*


    Ich bin sicher bereit die 60.-- zu bezahlen. Aber sicherlich keine 160.20CHF. Also werde ich heute, bevor noch die Schanzenpost schliesst, die Einzahlung betätigen und den Brief senden.


    Leider hat niemand zu meinem Brief einen Kommentar abgegeben.
    Beachtet, dass ich den Brief noch zuhause editieren (den letzten Absatz werde, da ich es wahrscheinlich direkt dem Inkassobüro überweisen werde.


    Briefvorlage: Klick!


    Würd mich noch auf Eure Meinung / Antwort auf meine Frage bezüglich des "Geldempfängers" freuen.


    Gruss
    Saiba

    Zitat

    Original von dogimann
    Ich selber würde BRACK aber Digitec etc. vorziehn,da zahle ich selber gerne 3.- mehr!!


    Warum ziehst du Brack vor? ^^ Erzähl 'mal :)
    Habe selbst noch keine Erfahrungen mit Brack gemacht, darum die Frage ;)


    Falls du die Dinger nicht los wirst, kauf ich dir vielleicht im September noch vor der RS ( ;() eins ab :gap

    Ahahaha, die Türken sind draussen! :D


    Du müsstest nur einen reizen auf der Strasse, der würd' gleich seine krasse Truppe holen und dich verprügeln xDD


    Ich hab's denen überhaupt nicht gegönnt, dass sie überhaupt ins Viertelfinale einziehen konnten.
    Tja, jetzt dürfen die 'mal erfahren, wie's so ist, die für sie weniger erfreuliche Entscheidung in den letzten Spielminuten am eigenen Leibe erfahren zu müssen ;)


    Aber Hut ab, dass sie es soweit geschafft haben. Aber eben, gegönnt hab ich's denen bis jetzt immer noch nicht.


    Was habt ihr aber eigentlich gegen Russen? Die spielten wirklich gut gegen Holland und gewannen auch verdient! Klar, wär toller gewesen wenn Holland weitergekommen wäre ;)


    Türken dagegen sind viel viel unsymphatischer. Und hier darf man schon fast pauschalisieren :)
    Wie erwähnt, wie die nur gepfiffen haben im vorherigen Match.


    HAbt ihr im MAtch auch so einen Idioten gehört, der die ganze Zeit mit einer Pfeife gepfiffen hat?

    Kann dir keine empfehlen, lediglich sagen, dass CSS miese 200.-- pro Jahr (!) auszahlt.


    Gib aber lieber Fitnessabo an, statt Krafttraining. Würd' ich jedenfalls so machen. Klingt einfach besser, bzw. "tönt" eher nach Gesundheit ;)


    Die zahlen ja eigentlich, damit du später noch gesund und fit bist und von den keine Leistungen mehr brauchst sondern nur noch Prämien zahlst;)

    Also wenn du eine Kreditkarte benutzen kannst, dann mach dir doch eine Prepaid Kreditkarte :-)
    Ist gar nicht so teuer =] 25.-- im Jahr oder so? Und da lädst du nur soviel rauf, wie du möchtest.
    Danach "verlinkst" du deine Kreditkarte über PayPal und musst gar nichts an PayPal überweisen.


    So kannst du über PayPal bezahlen und gleichzeitig deine Kredikartennummer schützen. Bei Bezahlung wird dann einfach der Betrag von deiner Kreditkarte abgezogen. Hast du zu wenig Geld kannst du natürlich nicht überziehen.
    Natürlich kannst du die Kreditkarte (Prepaid) auch als echte benutzen und diese "direkt" benutzen.


    Von wegen den Gebühren: Ich habe 'mal 1 Euro (war etwas Symbolisches:)) nach Indonesien geschickt, das kostete irgendwie etwas mehr als 3 Franken Gebühren :gap


    Und zum Verifizieren: Die buchen dir irgendwie 1 Euro ab und die Rechnung siehst du dann auf deiner Rechnung bzw. online in deinem Account. Dort sind 4 Ziffern ersichtlich mit der du dein Konto ganz einfach verifizieren kannst. Die überweisen dann den 1 Euro wieder zurück ;)


    Kreditkarten haben einen schlechten Wechselkurs? Hatte ich anders im Kopf.

    @liquid_metal


    Wenn ich so einer wäre, würde ich wohl nur noch fluchen oder einfach die Fresse halten, weil ich weiss dass ich schuldig wäre und drei Mal die Mahnung ignoriert hätte.


    Hast du mir Kleingeld? 100Stutz würden mir genügen.


    Sorry, zweifelt das an mir doch weiter, aber belässt es doch das hier zu posten. Denn ich weiss sehr wohl für was ich mich verteidige. ODer es bis jetzt versuchte.. Also hört doch auf mit diesen Anzweiflungen und lest den ganzen Thread durch bevor ihr eine solche Vorurteile macht.


    Ich hab das Gefühl, dass du die Sicht des Kunden (in diesem Falle hier meine Sicht) nicht wirklich siehst sondern viel eher die unternehmerische Sicht.


    Sei glücklich, wenn du noch nie eine frustrierter Kunde sein musstest.

    zahl du mir bitte 'mal 160.--
    130.- über den verrechneten Betrag :schimpf


    Nimmst du wohl auch nicht einfach hin.
    Hab' diesem Herrn 'mal angerufen.


    Es gebe keine Diskussion, ich solle den Betrag an die Firma zahlen, da er die Rechnung von BlackCompany abgekauft hat.


    Ich habe ihm gesagt, dass das ich als Schuldner keine Inkassogebühren bezahlen müsse.
    Und dann sagte er: Wer redet von Inkassogebühren?


    Er hat dann irgendetwas geschwafelt von Adressnachforschungsgebühren.


    Ich fragte ihn ob das gleich 100.- sind. Er zählte mir Zins, Mahnungsspesen und Adressnachforschung auf.


    Ich sagte ihm mit Zins und Mahnungsspesen komme ich auf 60.- ca.
    Wo sind denn da 100.--?
    Dann sagte er: 95.- :stupid


    Ich fragte ob es wirklich die 95.- ausmachen, die Adressnachforschung - was eh schon überspitzt klingt. Er sagte: ER müsse persönlich an einem Amt vorbei. Und gab gleichzeitig zu dass das jemand für ihn macht, soweit ich mich nicht täusche.


    So ein... :kotz :kotz :kotz


    "Mir egal, dann werden Sie einfach betrieben. Ich hatte schon etliche Kunden, die nicht gezahlt haben. Diese wurden betrieben und haben gezahlt", so drohte er mir.


    "Das ist ihr Problem, ich will die Zahlung bis dann eingezahlt haben.", fuhr er weiter fort.


    So ein *rsch! :schimpf


    Was würdet ihr nun machen? Dieses Inkassobüro bzw. er hat die Rechnung abgekauft von BlackCompany. Soll ich nun den vollen Scheissbetrag einzahlen?


    Kann doch nicht sein! Andererseits will ich keine Betreibung riskieren.
    Gibt's das überhaupt, dass das Inkassobüro neben effektiven Rechnungsbetrag + Mahnungsspesen (des Shops) + Verzugszins etwas andere verrechnen kann? Gibt's das?? ?(


    Hab noch bis übermorgen Zeit, den Betrag einzuzahlen.

    Sorry, dass ich mich für ein paar Tage nicht gemeldet habe. Ich hatte gerade Modulprüfungen hinter mich. Juchee :) Jetzt hab ich nur noch dieses Problem hier, halt.. =/


    Danke für deine Tipps, Lorward.


    Was denkt ihr, wäre das unklug dieses Inkassobüro anzurufen?
    Wäre das ein indirekter Beweis, dass ich mich als schuldig (Schuldanerkennung) bezeichne?


    Ich will nämlich keine Betreibung..


    Aber andererseits wäre es deutlich einfacher mit diesem Inkassobüro anzurufen und Ihnen zu sagen, was ich nun der BlackCompany überweise und dass sie die Differenz, die ja aus Inkassospesen bestehen, bei BlackCompany eintreiben sollen.


    Wäre das was?


    Frage halt lieber nach bevor ich etwas falsch machä :rolleyes
    Habe vor in einigen Stunden diese Firma anzurufen.


    Grüsse
    Saiba

    Zitat

    Original von lIquid_mEtaL
    ähh hallo aber gehts noch?


    ich mein der shop hat ja aus kulanz oder freudlichkeit das ganze überhaupt auf rechnung geliefert. ich kann schon verstehen warum die meisten shops keine ware mehr auf rechnung liefern. genau wegen so quatschköpfen die zuerst alle zeit der welt haben etwas zu zahlen, und wenns dann brenzlig wird mobilisiert man alle geschütze boom boom boom!


    :rolleyes


    Weisst Du, ich habe den Service von denen geschätzt.
    Und wenn man sich irrt, irrt man sich. Und für Irrtümer oder widerholtes Vergessen, sind meist die zweite und teilweise gar die dritte Mahnung da.


    Ich hingegen erhalte eine Mahnung per eMail. Okay, ist ja noch das kleinere Problem. Für mich ist das grössere Problem, dass ich die weiteren zwei Mahnungen gar nicht erhalten habe. Und dann kommt die Rechnung des Inkassobüro's -> Wumm. Saftige Rechnung, ohne zu wissen warum so plötzlich?


    Ich kann verstehen, dass das Unternehmen enttäuscht ist, dass ich nicht gezahlt habe (scheint ja so zu sein), aber ich bin wohl eher noch das grössere Opfer, wenn die nicht fähig sind mich zu ermahnen und mich gleich als Inkassofall weitergeben.


    Es ist doch heutzutage wohl möglich den Kunden zu kontaktieren, per Brief! Erst recht bei Mahnungen.
    Guter Kundenservice würde dies machen. Naja.. Man muss das von zwei Seiten sehen. Weder der Shop ist darüber glücklich noch ich.

    Danke für deine ausführliche Erklärung(en), T!g3R :)


    Über Restbetrag betreiben? Wie jetzt? Wenn ich doch die Warte komplett bezahle? >_<"


    Aber es klingt einfach, sowie' du's erzählst :)


    Mahungsspesen, die in der AGB - von der ich sicherheitshalber 'mal eine Screenshot gemacht hab' - angegeben ist und Verzugszins hat der Schuldner, also ich, zu bezahlen.
    Aber da noch keine Rechnung vorliegt, warte ich auf die Rechnung.


    Und da Inkassoaufwände der Schuldner NICHT zu begleichen hat, haben sie nichts mehr zu betreiben.



    Achso, meinst du mit Restbetrag -> Mahnungsspesen und Verzugszins?
    Wenn ja, wäre es hier ebenfalls logisch ->
    Um etwas betreiben zu können müssen sie eine offene Rechnung des Restbetrags haben, und da sie dies nicht gemacht haben, können sie mich nicht betreiben :D


    Habe ich alles richtig verstanden? =) :tongue


    Was ist eigentlich mit der Rechnungskopie? Soll ich diese noch verlangen? Brauche ich die überhaupt?


    Ich hab noch den Zettel hier, siehe Anhang.
    Die Rechnungselbst bzw. den Empfangsschein jedoch eben nicht.
    Könnte der mir auch noch für irgendetwas dienen?

    Hallo Leute!


    Herzlichen Dank für Eure tatkräftige Unterstützung! ;)


    Nun, was mache ich nun konkret?


    1. Einzahlung an BlackCompany machen, per Einzahlungsschein
    2. Den eingeschriebenen Brief an BlackCompany senden


    Fertig?


    Es klingt für mich viel zu einfach. Wäre schön, wenn das natürlich so alles klappen würde :)
    Wäre immerhin ein 100er Note gespart!


    Meine Frage ist da noch:
    Was ist mit dem Inkassounternehmen? Die sind dann nicht informiert, und werden mich ab dem 26.Juni 2008 (bis zu diesem Datum soll ich die 160.20CHF überwiesen haben) betreiben? ?(


    Jedenfalls wenn BlackCompany sie nicht informiert.
    Oder wird das Inkassobüro automatisch BlackCompany fragen "Ist der Fall erledigt oder können wir ihn jetzt (endlich) betreiben?"


    Sie haben nämlich so getan, als können Sie nichts mehr machen. Sie haben ja gesagt, dass Sie das Inkassoverfahren nicht mehr stoppen können und ich mit dem Inkassobüro schauen müsse.


    Und wenn ich jetzt da einfach der BlackCompany nur diese 60CHF einzahle und das erledigt ist, macht mich stutzig.. >_< Ich wette da kommt das Inkassobüro nochmals? ?(


    *verwirrt sei*


    Hier mein Brief. Wie findet ihr den? Kritisiert mich! Los! Volle Pulle! ;) Sei es deutsch, Stil, Formalitäten -> Kritik erwünscht!
    Klick to Download


    Zur Rechnung noch:
    Rechnungsbetrag: 33.80
    Verzugszins (9%) 3.05
    Mahnspesen: 20
    = 56.85 *g*


    T!g3R: Du meinst also ich müsste nur den Rechnungsbetrag einzahlen?
    Du meinst also auch, dass Sie zuerst beweisen müssen, dass ich ihnen noch was schulde, bevor sie überhaupt ein solches Inkassoverfahren einleiten können?


    Das Problem ist: Sie haben mir einmal eine Mahnung geschickt mit den entsprechenden Daten (Rechnungsbetrag und Bestellnr.).
    Und im Mailverlauf, die stattfand, habe ich die Mahnung sozusagen als echte Mahnung anerkannt. Somit haben Sie den Beweis, dass ich weiss, dass ich noch eine Rechnung offen habe.


    somit denke ich, dass das mit den 60 ~ CHF schneller von statten geht. Und ich hoffe geht...
    Wenn nicht, kommt das Inkassobüro und betreibt mich. Und ich 'wär da ziemlich am Ar*ch...

    Herzlichen Dank Sinclair! :cheers


    Mein Vorgehen sieht nun wie gefolgt aus:


    Ich zahle den Betrag von ~ 60CHF ein (mit 5% Verzugszinsen und 20CHF Mahnspesen); an das Inkassobüro.


    Schreibe dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief, welcher erläutert, dass der Betrag von ~ 60CHF überwiesen worden ist und, dass die Überweisung lediglich die im Vertrag zu schuldenen Kosten, die Mahnungsspesen (20CHF) und den Verzugszins von 5% beinhaltet.


    Gleichzeitig sollte die Überweisung keine Schuldannerkunng sein.



    Ich schreib' sie heute noch und poste den Brief 'mal rein, falls jemand diesen lesen möchte und vielleicht auch kritisieren möchte ;) :p


    Aber gell, die eindeutige Abweisung der Schulderkennung, ist dafür gut, dass man mich nicht negativ bewerten darf, in Sachen Bonität.


    Hab ich jedenfalls aus dem folgenden Absatz gelesen:
    "Weil der Schuldner diese Kosten nicht schuldet, dürfen sie nicht in Zusammenhang mit der Bewertung von dessen Bonität verwendet werden. Eine Bekanntgabe an Dritte darf somit erst recht nicht erfolgen."

    Joo danke.


    Aber ich glaub' ich bin momentan zu dumm, um den ganzen 8a12 Artikel zu kapieren. Jedenfalls vollständig.


    Und jetzt noch zur Summe.
    Wenn das mit den 70.-- von 5000 Franken die Kosten sind und das ein konkretes und realistisches Beispiel ist, dann müsste ich ja wirklich nichts zahlen?


    Sorry, aber raff's grad nicht ^^'
    "Du musst nur das Produkt bezahlen, nicht die anderen Kosten."
    Ich soll also nur 35CHF bezahlen? Was ist denn mit den restlichen 125CHF?


    Steht denn nirgendswo sowas wie:
    "Jegliche Mahnungskosten sind nicht dem Kunden zu verrechnen sondern dem Betreibungsanstellers" oder so *g*


    So würdest du es machen? Ist das nicht etwas gewagt, selber zu bestimmen wie hoch die Mahnspesen vom Shop waren? ?(


    Du stimmst mir also zu, dass die Spesen, welche das Inkassobüro dem Shop verrechnet, nicht vom Kunden gezahlt werden muss, richtig?


    Ich habe das Gefühl, dass mir nichts anderes übrig bleibt als diese 160.20CHF zu bezahlen X(


    Ich kann nicht einfach eine von mir bestimme Summe auf einen neuen Einzahlungsschein schreiben und die Summe einzahlen =S


    Ach.. es kackt mich wirklich an. Ich erhalte 1 einzige Mahnung, reagiere nicht. Nehme an, dass es ein Irrtum war und BÄM, so eine Rechnung.


    Es geht vor allem um's Prinzip.. Aber tja.. Für 120CHF habe ich nun gelernt:


    • Auf jede Mahnung sofort reagieren
    • Der Kunde ist in solchen speziellen Fällen immer der Schuldige
    • Keine Erwähnung von eMail-Mahnungen, da diese rechtlich nicht gültig sind. (Nach Kosh's Aussage)
    • Jede dumme blöde Rechnung aufbewahren
    • Eingeschriebene Briefe sind effektiver als gut formulierte eMails.


    Hätte jemand zuuuuufälligerweise den OR-Artikel, welcher beschreibt, dass der Kunde nicht genötigt werden darf, den Aufwand des Inkasso Büro's zu entschädigen?


    Denn mit rund 60 CHF würde ich immer noch einen ganzen 100er ersparen. BlackCompany würde sowieso nur ihr Geld bekommen und ich könnte sie theoretisch auslachen, weil ihre Marge wohl deutlich tiefer als die Bearbeitungsgebühr vom Inkasso Büro, welche BlackCompany zu begleichen hat.
    Ich gönne denen wirklich nichts.


    Keine Spur, aber wirklich keine Spur, wo man einen einzigen Satz daraus lesen kann, dass man es noch versucht mich zu verstehen.
    Dass ich die Mahnungen eben nur einmal erhalten habe ignorieren Sie gar gänzlich.


    Naja, ich wiederhole mich :gap


    Wer mich aber bezüglich den Mahnungsspesen den OR-Artikel finden kann, darf er mir diesen gerne nennen. Habe zuhause kein OR-Buch oder so.


    Greez
    Saiba


    Edit: Und achja, ist das wirklich so, dass ein Inkassounternehmen gleich nahezu alle Banken informiert, dass gegen die Person XYZ ein Inkassoverfahren (gibt's das Wort nun, oder nicht? Weiss das einer? :P) eingeleitet wurde?


    Meine EC-Karte ist nämlich nahezu bei allen Bankomaten gesperrt. Karte nicht zugelassen.. Pfff... Raffeisen, Valiant. Na gut, das wars auch schon :P
    Funktionieren tut's momentan noch bei BEKB selbst und bei der Credit Suisse. Und glaub' Post Finance.


    Aber welche Folgen hat denn ein solches Inkassoverfahren noch?


    Eine recht ausführliche Beschreibung der Folgen bei einer Betreibung wurde bereits erläutert, wie sieht das bei Inkasso aus? Ist das auch schon fast etwas, was die Bonität gefährden kann?


    Beispielsweise schmuck.ch verschickt ja mehrere Ringe, die man auch zuerst ausprobieren darf, bevor man sie wirklich haben will. Und da überprüfen Sie ja auch immer zuerst ob die Zahlungsbonität gewährleistet ist oder nicht. Ist damit meine Zahlungsfähigkeit nun auch anzuzweifeln, wenn man die Bonität überprüft?