Die Software von Grokster und Morpheus verstößt nicht gegen das Copyright-Gesetz. Das entschied ein Gericht in den USA. Somit sind Tauschbörsen legal, weil sie keinen Einfluss auf die Aktivitäten ihrer User haben. Die Musikindustrie wird nun sicher verstärkt gegen P2P-Nutzer vorgehen.
Ein US-Gericht hat am Freitag entschieden, dass die Tauschbörsen Grokster und Morpheus nicht verantwortlich sind, wenn User Musik und Filme illegal kopieren und zum Download bereitstellen. Ein Antrag der Musik- und Filmindustrie, die beiden Tauschbörsen zu schließen, wurde damit zurückgewiesen. Außerdem sei unstrittig, dass die Börsen auch zu legitimen Zwecken genutzt würden, so Richter Stephen Wilson in Los Angeles.
Bei der geschlossenen Tauschbörse Napster lag der Sachverhalt anders. Napster hatte eigene Index-Server, über die der Tausch der Dateien organisiert wurde. Morpheus und Grokster hingegen sind dezentral strukturiert - hier dienen die PCs der User als Server.
Richter Wilson stützte seine Entscheidung auf ein Urteil aus dem Jahr 1984. Damals gewann Sony den Prozess gegen die Filmindustrie: Videorecorder, mit denen illegal Filmkopien hergestellt werden können, stellen nicht automatisch einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Grokster und Morpheus freuen sich über den Erfolg: "Das Urteil bedeutet auch, dass die Plattenfirmen und Filmstudios kein Verbot für Technologien des 21. Jahrhunderts erlassen können, um ihre altmodischen Distributionswege aus dem 20. Jahrhundert zu verteidigen", so der Grokster-Chef Wayne Rosso.