ZitatOriginal von 2cool4u
Im ZGB kannst du das noch lange suchen.
Es ist OR Art. 6a
Hier liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, also hat Yarrow ganz richtig gehandelt.
shit.. sry die Ferien machen sich bemerkbar -.-
aber der Sachverhalt ist ungeklärt, mann kann es auch als unbestellte Sache ansehen..
EDIT: klar, ist es logisch das es ein Irrtum ist, aber wenn man davon ausgeht es sei keiner, wer hat Recht?