es gab mal auf nem Deutschen TV-Sender ne Gerichtssendung namens "Streit um Drei" oder so ähnlich. bei all diesen Fällen, die Jerry genannt hat, sofern sie auch stimmen, würde ein typisches Zitat vom Richter kommen wie: "eine solche Klage kann von Vornherein keinen Erfolg haben" oder "eine solche Klage ist von Vornherein zum Scheitern verurteilt" 
genau ein solches Zitat wurde u.a. benutzt bei folgendem Fall, an den ich mich noch genau erinnern konnte: Rentner verklagt jungen Mann (Jogger) auf Schmerzensgeld. folgendes passierte (Kurzversion. ich erzähle es aber chronologisch, da in der Verhandlung eins nach dem anderen rauskam, wie was passiert war):
- Jogger joggt friedlich an nem Fluss entlang
- Jogger wird von nem kleinen Kläffer von nem Rentner angegriffen
- als sich Hund an Hosenbein festbeisst, dreht sich Jogger im Kreis und schleudert so den Hund in den Fluss
- Rentner fürchtet um den Hund, dass er ertrinken könnte
- Rentner springt in den Fluss, will Hund retten
- Jogger bietet Rentner Hilfe an ... will ihm die Hand geben, um einfacher aus dem Fluss zu kommen
- Rentner lehnt jede Hilfe ab
- als Rentner an Land war, hetzt er den Hund auf den Jogger los
- Jogger rennt weg und kann sich auf einen Baum retten
- Rentner erpresst den Jogger, nötigt ihn, Name+Adresse rauszurücken
- Jogger gibt Rentner Name+Adresse
- Rentner nimmt Hund an die Leine und geht weg
aber nun der Hammer, warum der Rentner Schmerzensgeld verlangt: wegen der leichten Erkältung, die er bekam, weil er mit Kleidern in den Fluss sprang!
