ZitatOriginal von Saiba
(man bemerke, letzte MFK-Prüfung: 2004)
Das muss nichts heissen... wann ein auto vorgeführt wird bestimmt ja das strassenverkehrsamt des kantons und nicht der halter selber (klar könnte er freiwillig, aber dann wäre er doof ;)).
Meiner ist nun auch bald 5 jahre. Die haben ja afaik 4-3-2-2 intervalle. Da die vom strassenverkehrsamt aber sowieso nicht nach mögen, nehmen die zuerst die älteren autos zum vorführen, meiner ist seit 1 jahr überfällig und ich hab noch kein aufgebot..
Hab man angerufen, die sagte mir dass sie das nicht bestimmen können, sie können zwar nachschauen ab wann man es vorführen muss, aber das aufgebot selber wird vom System her automatisch gemacht...