Beiträge von trusk

    Nun gut... trusks kleine Einführung ins Vertragsrecht :D


    Die Materie ist wesentlich komplexer als ich zuerst gedacht habe... denn es gibt noch nicht so viele Urteile über online abgeschlossene Verträge und vorinstanzliche Entscheide wurden wieder kassiert etc.


    So weit ich jetzt kurz Zeit hatte hier die Rechtslage :P (hat mich halt grad interessiert :D).


    Basics:
    Verträge kommen durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen zustande (Art. 1 Abs. 1 OR). Diese müssen alle wesentlichen Vertragspunkte enthalten. Der Vertragsabschluss setzt sich aus zwei Elementen zusammen, dem Angebot als der zeitlich ersten Willenserklärung einer Vertragspartei und der Annahme als der zeitlich zweiten Willenserklärung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot in unmodifizierter Form durch die Annahme bestätigt wird.


    Die irrige Annahme, von Verträgen könne man jederzeit zurücktreten, etwa dann, wenn man z.B. nachträglich ein besseres Angebot erhält oder wenn man wegen einer unerwarteten Entwicklung am geschlossenen Vertrag das Interesse verloren hat, ist kreuzfalsch. Einmal abgeschlossene Verträge sind einzuhalten. Ausser bei Dauerschuldverhältnissen erlaubt die Rechtsordnung nur in Extremfällen die Auflösung des Vertrages statt einer Erfüllung.


    Wer sich noch nicht binden will, vielleicht weil er die Situation noch nicht überblickt, kann entweder die Verhandlung offen lassen oder aber eine Bedingung in seine Offerte einbauen: Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn...... (ein bestimmtes Ereignis eintritt).


    Noch keine Bindung besteht während der Vertragsverhandlungen. Wird eine Offerte zum Vertragsschluss z.B. schriftlich abgegeben, bleibt der Offerent eine Zeitlang daran gebunden . Diese Bindung entfällt, wenn die Offerte nicht innert geschäftsüblicher Frist oder nur in abgeänderter Form (Gegenofferte) angenommen wird. Klarheit schafft man, wenn man bei der Offerte angibt, wann sie spätestens angenommen sein muss.


    Folglich:
    Elektronische Vertragsabschlüsse übers Internet kommen durch individuell (elektronisch) übermittelte Willenserklärungen zustande.


    Auch formlos möglich:
    Der Abschluss von Verträgen auf elektronischem Wege übers Internet, wie sie auch bei Online- Auktionen geschlossen werden, bedürfen im schweizerischen Recht gem. Art. 11 Abs. 1 OR grundsätzlich keiner besonderen Form.


    Wie kommt der Vertrag zustande?
    Als Rechtsfolgeregel bestimmt Art. 229 Abs. 2 OR, dass bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung der Vertrag mit dem Zuschlag zustande kommt. Der Zuschlag begründet das Erwerbsgeschäft (mit der Folge der Lieferung der Ware und deren Bezahlung) und beendigt die Versteigerung.


    Widerruf (bei Vertragsabschluss unter Abwesenden wie im Briefverkehr ansonsten so üblich) -> verneint:
    Beim Vertragsschluss unter Abwesenden besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs (Art. 9 OR). Der Widerruf muss jedoch vor oder gleichzeitig mit der zu widerrufenden Annahmeerklärung dem Adressaten zugehen, was beim elektronischen Geschäftsverkehr technisch in der Regel nicht möglich sein wird.


    Aaaaaber: Widerrufrecht (what saves your ass) :D


    Die Vertragsauflösung ist durch Ausübung eines sog. Widerrufsrechts möglich. Verlangt das Gesetz für die Vertragsaufhebungs- oder Kündigungserklärung keine Schriftlichkeit, wie dies bei Online-Auktionen der Fall ist, sind sonst keine spezifischen Besonderheiten bei elektronisch abgewickelten Vertragsverhältnissen ersichtlich.


    Der Entwurf vom Januar 2001 des Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr (Teilrevision des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) gewährt dem Konsumenten, der unüberlegt gehandelt hat, eine Frist von sieben Tagen, innert welcher er den abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann


    Bis jetzt gibt es in der Schweiz noch keinen schlüssigen Präzedenzfall... Es wird aber in verschiedenen Arbeiten immer wieder auf ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (D) verwiesen. Danach sind Online-Auktionen u.Ä. doch verbindlich: "Sowohl Anbieter als auch Bieter sind an die Gebote gebunden " [Damit kassierte das Oberlandsgericht einen Entscheid der Vorinstanz].

    haha momentan hab ich grad die umgekehrte version von dem teil... 13 up und 0.6 down :§$%


    aber liegt am file... sonst kann ich nicht klagen.

    ich schnall das nicht...


    was nützten 0 upload cracks??? ist ja ok wenn man ne downloadlimite hat aber mir macht es voll nix aus den upload auf 14 zu stellen. hab auch alle meine files im share. und surfen tu ich eh nicht wenn emule läuft.

    die amis brauchen einen krieg...


    schon gemerkt: die amis haben immer einen schurkenstaat oder bösewicht... korea, russland, nordkorea etc. ansonsten funzt ihr system nicht. g.w.busch kriegt sicher nettes sponsoring von den waffen und anderen konzernen für seine "heldentat".


    was macht man mit 40'000 NSA mitarbeitern, JEHNES CIA und FBI leutz und einem riesen heer in friedenszeiten? die jungs müssen alle beschäftigt werden ansonsten sind sie sogar ne gefahr für die innere sicherheit.

    naja da nach einer ziemlich weit verbreiteten helvetischen tradidtion (welche sogar im gesetz veranktert ist) bier bereits mit 16 jahren frei erhältlich ist, dürften auch die jüngstem forummitglieder davon profitieren können :D

    wie wäre es mit einer winter-freiluft-kühlung? den comp nach draussen, witterungsgeschützt, abgeschlossen oder auf dem balkon... da braucht man nur lange kabel und im zimmer hat es noch einschaltknopf, cd-rom, moni, tastatur und maus :D


    da habt ihr keinen lärm und erst noch ne hammer kühlung. besonders bei diesen minustemps :D


    ihr könnt das teil auch aus dem fenster hängen...

    Zitat

    Original von Sh@rky
    Ich sage nur: Rugenbräu und Adelbodner!!!


    hört doch endlich auf, diese Multinationalen Mainstream-Konzerne zu unterstützen!


    Kauft einheimische Ware :D


    genau!


    oder um es nochmals deutlich auszudrücken: trinkt schweizer bier ihr landesverräter! :D

    Zitat

    Original von Berchti
    Ich hab ein ähndliches Problem, bei uns ists aber nicht der PC sondern die I-net bandbreite (256er), wenn ich am saugen bin und noch nebenbei surfe, dann will mein bruder natürlich auch in Internet und hat aber keinen Speed mehr!!!


    Wir haben zuhause ein kleines Netzterk das ans I-Net angeschlossen ist.


    Berchti


    momentan ziehen 4 comps von meiner 512er leitung, (2 normal, 2 wireless) was fast etwas viel ist. da mein daddy netterweise das green-abo bezahlt und er auf das internet angewiesen ist, sauge ich nur in der nacht.


    das ist ja nicht so schlimm, die dl's gehen easy schnell auch über nacht und während dem saugen surfen find ich auch sonst kacke. ich kann ja alle songs die ich will rausschreiben, als download adden und dann den kazaa schliessen bis ich ihn am abend wieder auftu.


    fürs online gamen geht es ohne probleme mit 2 rechnern im netz zu sein oder zu spielen, der ping bei ch - servern ist immer um die 60-80 also noch vertretbar.


    greez trusk

    für den bedarf deiner schwester reicht ja ein kleiner duron 700 oder p3 800, noch n 87.- brenner rein und ne tnt2 das reicht schon...


    so ne kleine kiste hat man schnell zusammen, aus alten teilen etc. kannst ihr ja das teil mit den eltern zusammen auf weihnachten schenken. dann hast du garantiert ruhe.

    hab sp 1 drauf... da geht es automatisch ohne zusätzliche treiber installation.


    als ich die treiber der cd installiert hatte, war da ein ähnliches problem... also besser nicht oder einen aktuelleren treiber runterziehen.

    yeong yang für 372.-...


    die "moding" lüfter finde ich ganz toll :D


    aber cool dass es einen neuen shop gibt.


    allso mrconsulting ist es nicht... domain ist auf einen anderen namen registriert :D


    kennt den wen? wär noch kuhl den im forum zu haben.

    har har bin immer noch wach...


    shit hatte heute einen major streit mit der freundin... (die ich schon sehr lange habe)...


    da musste ich halt etwas dazugiessen. shit happens, aber sowas hatte ich schon lange nicht mehr.

    habe am montag vor 2 wochen 2 swiftech blocks bei http://www.swiftnets.com bestellt.


    nach 2 tagen kam ein mail, dass international customers doch besser bei "resellers" bestellen würden, die international liefern. da meine lieferadresse aber innerhalb der usa war, hab ich gemotzt und sie haben gesagt, dass sie bei einer 2. bestellung jetzt (da sie es geschnallt hatten, dass meine bestellung nach florida ging) normal in die usa liefern würden.


    gut, hab ich halt nochmals bestellt. bis heute ist keine bestätigung gekommen (wie versprochen), dass meine wakü-blocks versendet wurden, obwohl ich fedex two-days bei der lieferung angekreuzt hatte.


    morgen kommen die leutz die ich aus den usa kenne wieder in die schweiz zurück...


    nächstes mal besser bei dangerden, denn die liefern auch was sie versprechen, auch wenn der wakü-block 2° wärmer ist.


    greez trusk

    mann wenn ich die radeon in diesem thread verkaufen wollte, würde ich langsam durchdrehen.


    generell gilt: angebot zurückziehen ist nicht... wer soviel bietet, muss auch soviel bezahlen. da könnt ihr mit christies und sotherbys diskutieren, aber hier lief es bis jetzt (fast immer) so.


    persönliche umstände sind da auch sekundär... meistens geht es um "schnelles" geld oder einen tausch, wer besser verdienen will verkauft es am besten bei ricardo oder privat.


    ausserdem sind angebote definitiv (ausser man diskutiert sie auf pn-basis und es war nur ein eventual-angebot). aber wenn man sich nicht sicher ist, dann sollte man auch nicht soviel bieten und es (falls man sich ziert) den verkaufenden personen auch nicht übel nehmen, wenn sie es vorher an "sichere kunden" verkaufen.


    ist jetzt nicht bös oder persönlich gemeint, aber eine gewisse einheitliche abwicklung der geschäfte sollte im marktplatz schon sein. sonst fragt den sales-manager (aquaman) :D