was für einen prozz?
Beiträge von trusk
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Original von TheFrenchbird
ja 400 wahre auch fair, kommt drauf an was er mit dieses pc machen willhd hats keine dabei also wären 400.- wohl zuviel, hab ich gar nicht gesehen. sei froh dass du überhaupt noch was bekommst
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Original von tuvok
250.- bis 300.-
gehört eigentlich nicht hier hin sondern in marktplatzmfg tuvok
ich würde gut 400.- machen. für 390 kriegst du schlechtere comps bei auctionline was ich auch schon schweinebillig finde für die leistung!
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Original von WaldiGP
hier! http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=3319490242&category=7519
auch nicht schlechtrofl der ist aber gut
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die suchfunktion von dem board ist wirklich extrem geil. gut gemacht @ woltlab
man findet wirklich alles. klar muss man dazu den einen oder anderen thread überfliegen aber am schluss hat man fast immer ne lösung.
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sieht nett aus...
tja der april macht was er will. kann ich mal zu dir kühe melken kommen? :skull1
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Original von l_man
hallo
laut OR Art. 1 und OR Art. 2 Abs. 1 ist ein vertrag zustande gekommen an den beide parteien gebunden sind. er kann nicht vom vertrag zurücktreten nur weil er einen anderen,wenn es den überhaupt gibt, gefunden hat. er hat dir das TFT für 240 stutz angeboten und zugesagt also bekommst du es auch für 240 stutz, basta! nimm ein OR und lies ihm mal die leviten und sag ihm was passieren kann wen er seinen teil der abmachung nicht einhält.
persönlich denke ich aber das du auf das TFT verzichten solltest, kannst ihm ja sagen das der andere das teil haben kann, denn mit solchen IDIOTEN ist das geschäfte machen nur ein stress.
das ist nicht so einfach... vor allem nicht bei online abgeschlossenen verträgen. hab mal wegen einem anderen thread was darüber nachgeschaut und gepostet vielleicht hilfts:ZitatOriginal von trusk
trusks kleine Einführung ins Vertragsrecht :skull1
Die Materie ist wesentlich komplexer als ich zuerst gedacht habe... denn es gibt noch nicht so viele Urteile über online abgeschlossene Verträge und vorinstanzliche Entscheide wurden wieder kassiert etc.
So weit ich jetzt kurz Zeit hatte hier die Rechtslage (hat mich halt grad interessiert ).
Basics:
Verträge kommen durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen zustande (Art. 1 Abs. 1 OR). Diese müssen alle wesentlichen Vertragspunkte enthalten. Der Vertragsabschluss setzt sich aus zwei Elementen zusammen, dem Angebot als der zeitlich ersten Willenserklärung einer Vertragspartei und der Annahme als der zeitlich zweiten Willenserklärung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot in unmodifizierter Form durch die Annahme bestätigt wird.Die irrige Annahme, von Verträgen könne man jederzeit zurücktreten, etwa dann, wenn man z.B. nachträglich ein besseres Angebot erhält oder wenn man wegen einer unerwarteten Entwicklung am geschlossenen Vertrag das Interesse verloren hat, ist kreuzfalsch. Einmal abgeschlossene Verträge sind einzuhalten. Ausser bei Dauerschuldverhältnissen erlaubt die Rechtsordnung nur in Extremfällen die Auflösung des Vertrages statt einer Erfüllung.
Wer sich noch nicht binden will, vielleicht weil er die Situation noch nicht überblickt, kann entweder die Verhandlung offen lassen oder aber eine Bedingung in seine Offerte einbauen: Der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn...... (ein bestimmtes Ereignis eintritt).
Noch keine Bindung besteht während der Vertragsverhandlungen. Wird eine Offerte zum Vertragsschluss z.B. schriftlich abgegeben, bleibt der Offerent eine Zeitlang daran gebunden . Diese Bindung entfällt, wenn die Offerte nicht innert geschäftsüblicher Frist oder nur in abgeänderter Form (Gegenofferte) angenommen wird. Klarheit schafft man, wenn man bei der Offerte angibt, wann sie spätestens angenommen sein muss.
Folglich:
Elektronische Vertragsabschlüsse übers Internet kommen durch individuell (elektronisch) übermittelte Willenserklärungen zustande.Auch formlos möglich:
Der Abschluss von Verträgen auf elektronischem Wege übers Internet, wie sie auch bei Online- Auktionen geschlossen werden, bedürfen im schweizerischen Recht gem. Art. 11 Abs. 1 OR grundsätzlich keiner besonderen Form.Wie kommt der Vertrag zustande?
Als Rechtsfolgeregel bestimmt Art. 229 Abs. 2 OR, dass bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung der Vertrag mit dem Zuschlag zustande kommt. Der Zuschlag begründet das Erwerbsgeschäft (mit der Folge der Lieferung der Ware und deren Bezahlung) und beendigt die Versteigerung.Widerruf (bei Vertragsabschluss unter Abwesenden wie im Briefverkehr ansonsten so üblich) -> verneint:
Beim Vertragsschluss unter Abwesenden besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs (Art. 9 OR). Der Widerruf muss jedoch vor oder gleichzeitig mit der zu widerrufenden Annahmeerklärung dem Adressaten zugehen, was beim elektronischen Geschäftsverkehr technisch in der Regel nicht möglich sein wird.Aaaaaber: Widerrufrecht (what saves your ass)
Die Vertragsauflösung ist durch Ausübung eines sog. Widerrufsrechts möglich. Verlangt das Gesetz für die Vertragsaufhebungs- oder Kündigungserklärung keine Schriftlichkeit, wie dies bei Online-Auktionen der Fall ist, sind sonst keine spezifischen Besonderheiten bei elektronisch abgewickelten Vertragsverhältnissen ersichtlich.
Der Entwurf vom Januar 2001 des Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr (Teilrevision des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) gewährt dem Konsumenten, der unüberlegt gehandelt hat, eine Frist von sieben Tagen, innert welcher er den abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann
Bis jetzt gibt es in der Schweiz noch keinen schlüssigen Präzedenzfall... Es wird aber in verschiedenen Arbeiten immer wieder auf ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (D) verwiesen. Danach sind Online-Auktionen u.Ä. doch verbindlich: "Sowohl Anbieter als auch Bieter sind an die Gebote gebunden " [Damit kassierte das Oberlandsgericht einen Entscheid der Vorinstanz].
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klar, denn es ist ja das gleiche modell wie das pc71 nur mit 2 cd blenden mehr und ein paar cm mehr in der breite / länge
ich hab ne wakü in nem ll pc61 und es ist kein problem vom platz her. es gibt leute die bringen ihre wakü in ein shuttle barebone von dem her...
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der kiste fehlt der charme?
amiga war wohl die allercharmanteste kiste auf erden. die games! die joysticks! die adventures! die crack-intros! die grafik!der brotkasten war auch easy aber als dann der amiga draussen war sind neue zeiten angebrochen!
monkey island 2 auf 11 disks war so etwa der höhepunkt. dann war für mich zeit für ein amiga 2000.
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ihr ehlenden unpremodded-case käufer! verdammt dann schreibt ihr mir halt ne pn wenn ihr euch schämt, hier interesse zu zeigen!
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das ist allerdings ne sauerei! ausserdem gibt es diplomatischere wege sowas zu lösen...
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wenn man den c64 lieber hat als nen amiga 500 ist das wirklich eine alterserscheinung
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gottseidank kam dann der amiga...
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ich hab kein lian li, um es dann in ein ikea möbel zu stellen
wenn ich den namen ikea schon höre
thx für euren input, sowohl die ikea - idee wie auch die externe wakü... ich werde aber zuerst mal schauen ob ich mit einem 24.- papst nicht das gleiche resultat erziele. wenn dies nicht reicht, werde ich einen stärkeren fan nehmen und dämmmatten dazu kaufen, evtl. die hd entkoppeln. es geht hier auch um die kosten/nutzen effektivität... wie mondgesicht gesagt hat könnte ich mir bei auctionline auch einen kleien p3 800 kaufen für 350.-und diesen passiv kühlen... oder in nen schrank verfrachten.
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äh ich habe ein schwarzes lianli
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ppppuuupush it reeeal good
das teil ist noch zu haben.
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bist du sicher, dass es nicht an den grafikkartentreibern lag?
hehe wenn du mutterplatine sagst, sagst du dann auch schlauchapfel? :skull1
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hey jetzt aber bremsen... die mazes waren lange zeit top und sie sind immer noch sehr gut von der kühlleistung her. die blöcke unterscheiden sich sehr minim in dem bereich. nur weil ihr jetzt alle eure "deutsche qualitääätsarbeit" schmalspur-2mm waküs haben wollt müsst ihr die dd produkte nicht so runtermachen. klar ist das finish von z.B. den swiftech blöcken zig mal besser... vor allem bei der coldplate.
dangerden ist nicht mehr top notch technology aber es gibt auch besseres als innovatek und das wisst ihr. und es gibt leute die halt an einen dicken schlauch gewöhnt sind :skull1
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me 2... von den lian lis kann man einfach nicht genug haben :bpl