So hier die Antworten, macht euch selbst ein Bild davon, rot die antworten von Ricardo.ch, unten anfangend:
Sehr geehrter Herr Kammermann
Danke für Ihre E-Mail. Am besten Sie nehmen dies zurück und gehen mit dieser Karte in ein Geschäft. Falls diese dann wirklich defekt ist überweisen Sie dem Käufer das Geld zurück, ansonsten schicken Sie die Karte dem Benutzer wieder.
Freundliche Grüsse
Ramona Nideröst
ramona.nideroest@ricardo.ch
Sehr geehrte Frau Niederöst
Danke für die schnelle Antwort. Also die Karte ist angeblich defekt, jedoch glaube ich dies nicht so ganz. Item, ich werde die Karte zurücknehmen und ihm den Bertrag wieder gutschreiben. Sollte sich jedoch herausstellen dass die Karte entgegen seiner Behauptung funktioniert oder sichtbare Defekte aufweist, würde der abgeschlossene Vertrag in dem Fall wieder Gültigkeit erlangen?
Mit freundlichen Grüssen
Marc Kammermann
Sehr geehrter Herr Kammermann
Danke für Ihre E-Mail. Er kann diese auch ins Geschäft bringen und dann können Sie dies weiter anschauen.
Aber wenn diese defekt ist müssten Sie die Karte zurücknehmen.
Freundliche Grüsse
Ramona Nideröst
ramona.nideroest@ricardo.ch
Sehr geehrte Frau Nideröst
Also wenn ich Sie richtig verstehe muss ich die Karte zurücknehmen und für ihn einschicken. Oder hat er auf Rücksetzung des Geschäfts anrecht, sprich Grafikarte wieder an mich, Geld wieder an ihn? Das Problem ist nur ich habe dem Käufer ja ein funktionierendes Gerät verkauf. Ich kann ja nicht wissen dass dieses von Haus aus kaputt sein soll. Es ist ja auch nicht sicher ob der Käufer unsachgemäss damit umgegangen ist. Aber genauso unwarscheinlich ist es dass die Grafikkarte einen Defekt hat.
Es soll jetzt nicht etwa den Anschein erwirken ich wolle mich hier elegant aus der Sache ziehen aber ich möchte dennoch wissen was meine Möglichkeiten sind.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Kammermann
Sehr geehrter Herr Kammermann
Danke für Ihre E-Mail. Sie sind verpflichtet diese zurückzunehmen. Da
das Produkt nicht so funktioniert wie beschrieben. Sie können dies
schon mal mit dem Verkäufer anschauen bei dem Sie die Karte
ersteigert haben. Aber eine Mangelrüge muss innert 14 Tagen gemacht werden.
Freundliche Grüsse
Ramona Nideröst
Guten Abend
Ich habe vor zirka 7 Monaten eine Grafikkarte bei Spartakus.ch
gekauft. Die Karte war für meinen PC vorgesehen, wurde jedoch
aufgrund einer nachträglich durch Spartakus verursachten
Lieferverzögerung erst nach 6 Wochen geliefert. Zwischenzeitlich habe
ich eine ähnliche Graka bei PC4All bestellt und umgehend erhalten.
Die Graka hat seitdem in der Originalverpakung ungeöffnet unangerührt bei mir rumgelegen.
Item, vor zwei Wochen hab ich sie endlich auf Ricardo losgebracht.
Der Handel wurde korrekt zug um zug wie im OR abgeschlossen, sprich
er hat gezahlt ich habe umgehend geliefert.
Nun bekomme ich heute Abend ein Telefon vom Käufer der behauptet die
Karte zeige nur ein Schachbrettmuster. Toll, sieht nach einem
Werksschaden aus!
Wie sieht jetzt das nun rechtlich aus, kann er mich irgendwie
belangen oder wie sieht das haftungsmässig aus? Ich habe ihm die
Kaufquittung beigelegt.
Nochmal, die Karte war werksneu, sprich direkt vom Hersteller und
sollte somit fehlerfrei sein. Sie wurde nie geöffnet sondern so
belassen wie ich sie vom Händler bekommen habe.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Kammermann