Beiträge von rico

    Was ähnliches passierte mir diesen Frühling bei hubacherhifi.ch. Per Vorkasse bezahlt, kam dann die Antwort dass Gerät nicht mehr vorhanden ist und Vorschlag für teurere Alternativen :D Habe mir auch überlegt rechtlich vorzugehen, aber war mir zu aufwendig.


    Grundsätzlich käme dann wohl OR Art. 191


    Art. 191
    b. Schadenersatzpflicht und Schadenberechnung


    1 Kommt der Verkäufer seiner Vertragspflicht nicht nach, so hat er den Schaden, der dem Käufer hieraus entsteht, zu ersetzen.


    2 Der Käufer kann als seinen Schaden im kaufmännischen Verkehr die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Preise, um den er sich einen Ersatz für die nicht gelieferte Sache in guten Treuen erworben hat, geltend machen.


    3 Bei Waren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, kann er, ohne sich den Ersatz anzuschaffen, die Differenz zwischen dem Vertragspreise und dem Preise zur Erfüllungszeit als Schadenersatz verlangen.