Beiträge von [dSt]PhoeniX

    Ich möchte das ganze mal aus der Sicht der Versicherung erläutern. :)
    Die obigen Aussagen mit dem Richter, stimmen im Grundsatz natürlich.


    Jedes Fahrzeug benötigt ja bekanntlich ein Kontrollschild. Dabei stehen bei einem Unfall zweier Motorfahrzeuge jeweils 2 Haftpflichtversicherer im Hintergrund.


    Die Polizei nimmt bei einem Unfall jeweils nur den eigentlichen Tatbestand auf.
    Entscheidet aber niemals über die Schuldfrage. Dies steht der Polizei nicht zu.
    Die Polizei befolgt das Gesetz im Sinne des SVG.
    Die Versicherung klärt danach die Haftungsfrage.


    Bei einem Schadenfall zweier Motorfahrzeuge, ist eine DashCam absolut kein Problem. Hier entscheidet kein Richter in den meisten Fällen.


    Wie sieht es mit einem Personenschaden aus, z.b Fussgänger oder Fahrräder.


    Hier wird das ganze erst richtig Interessant.
    Aufgrund des Betriebs des Fahrzeuges, unterliegt man der scharfen Kausalhaftung. Sprich man hängt ja bereits am Pranger ohne eigentliches Verschulden.


    Angenommen ihr steht am Lichtsignal bei rot, Euer Fahrzeug ist gemäss SVG im Betrieb - nun kommt ein Fahrrad und fährt euch ungebremst in das Heck. Als Fahrzeugführer seid ihr grundsätzlich schuld. Obwohl ihr ja kein eigentliches Mitwirken für den Schadenfall hattet.


    Nun liegt die Beweislast bei euch, ihr müsst ein grobfahrlässiges Verschulden nachweisen können.


    Hier kann die Dashcam zum Einsatz kommen.


    Nehmen wir das oben erwähnte Beispiel.
    Der Fahrradfahrer arbeitet und ist über den Arbeitgeber gegen den Nichtbetriebsunfall obligatorisch versichert. Arbeitet dieser nicht, muss er obligatorisch über die Krankenkasse gegen Unfall versichert sein.
    Er fährt euch wie gesagt ins Heck.
    Die Unfallversicherung bezahlt IMMER als Erste Instanz den Schaden welcher entstanden ist an der Person. Wird danach aber den Schaden entsprechend beim Haftpflichtversicherer einfordern. (Scharfe Kausalität).


    Könnt Ihr nun eurer eigenen Haftpflichtversicherung das entsprechende Video geben, wird diese mit Sicherheit versuchen, das grobfahrlässige Verschulden des Velofahrers zu beweisen und die Forderung des Unfallversicherers des Fahrradfahrers abzuwenden.


    Im Falle des Schadens und der Kosten welche daraus entstehen ist eine Dashcam wie auch die Crash-Recorder und die Drive-Recorder während der Fahrt und bei einem Unfall für die Versicherungen sicherlich ein hilfreiches Mittel zur Schadenregulierung.


    Gegen zu schnelles Fahren und SVG Verstösse sind diese aber aufgrund des fehlenden Präzedenzfalles noch nicht wirklich brauchbar.


    Das Problem sind eher all jene Fälle, welche mit einer direkten Straftat zu tun haben. Beschädigung am parkierten Fahrzeug, sei dies durch ein Motorfahrzeug oder eine Person. Hier haben wir ein sichtliches Problem im Rechtssystem. Da hier eine Straftat vorliegt, muss der Richter schlussendlich entscheiden, ob eure Dashcam als Beweismittel zugelassen wird.

    Hätte noch günstig eine 580er GTX mit oder ohne 3D Vision Kit 2 abzugeben.


    Darauf läuft Watch Dogs sicherlich.
    Die Graka ist allerdings nicht gerade leise :)

    Chieftec 601 Tower. Nostalgie puuuuur :)


    Bevor du das ganze wegwirfst würde ich dir dann je nach Wohnort das Case abnehmen.


    Wie ist der Zustand vom Case ? Da Eltern ja meist sorgsam damit umgehen wäre ich gespannt auf einige Bilder vom Case.


    Back to the roots - sag ich da nur :)