Beiträge von Lorward

    Nun mal ernsthaft - lies mal Art. 19 Abs. 4 URG ;)


    Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch


    1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:


    a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
    b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
    c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.


    2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.1


    3 Ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a sind nicht zulässig:2


    a. die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel erhältlicher Werkexemplare;
    b. die Vervielfältigung von Werken der bildenden Kunst;
    c. die Vervielfältigung von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik;
    d. die Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton—, Tonbild- oder Datenträger.


    3bis Vervielfältigungen, die beim Abrufen von erlaubterweise zugänglich gemachten Werken hergestellt werden, sind von den in diesem Artikel enthaltenen Einschränkungen des Eigengebrauchs sowie von den Vergütungsansprüchen nach Artikel 20 ausgenommen.3


    4 Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme.

    Zitat

    Original von SneakBite
    ...wir haben kein Gesetz, dass den Download verbietet...


    dies ist genauso falsch wie vielerorts sonst im Internet - in der Schweiz ist lediglich das reine Herunterladen von Filmen und Musik erlaubt, nicht aber von Software. Bei Interesse einfach die einschlägigen eidgenössischen Erlasse zum Immaterialgüterrecht konsultierien.

    Folgendes irritiert mich ein wenig:


    1. PW und Benutzername meiner bluewin-EMail-Adresse geändert (resp. das Swisscom-Login)


    --> Auf bluemail.ch geht nun logischweise nur noch das neue Login.


    2. Auf dem iPad den noch mit dem ALTEN LOGIN/PW gefütterten Mailaccount über die Mail-App von Apple geöffnet.


    Wie kann es sein, dass die Mail-App immernoch meine NEUEN Mails synchronisieren kann, obwohl das Login/PW nicht mehr stimmt?

    @ PEACY: Hätte Wii Sports, Wii Sports Resort, Wiifit, Zelda.


    @ domidragon: Garantie haben die Bildschirme noch, kläre das gerade noch ab (sollten aber 3 Jahre gehabt haben, und so alt sind sie sicher noch nicht). Gebraucht wurden sie nicht allzu lange, da nur als Gamebildschirme eingesetzt - zum Arbeiten habe ich ein anderes Setup!
    Wegen Tausch etc. - siehe PN ;)
    €dit: Ganz vergessen - die Brille(n) gäbe es optional, d.h. sind nicht inkl.


    @ Dogi: siehe PN ;)


    @ Tulpe: Wie siehts aus - habe nichts mehr von dir gehört?

    Neues hinzugekommen, altes rausgelöscht... und Preise gesenkt!


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    Kompressorkühlung
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    Zitat

    Original von Luftkühler
    Ja hier in der Schweiz, ist es rechtlich so, dass du alles runterladen darfst, was du findest im Netz, nur hochladen darfst du es halt nicht. Also ist es legal, ja.


    Das ist nicht zutreffend! Musik, Filme dürfen von noch so illegal wirkenden Seiten heruntergeladen werden (sog. Schranke des Eigengebrauchs), dies gilt aber nicht für Software jeglicher Art.