Die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung ist schlecht. Und wie roovster schon sagte, fallen vermutlich die meisten Defekte innerhalb der 24 Monatiger Gebrauchsdauer unter die Gewährleistung, da sie bereits beim Kauf als versteckte Mängel vorhanden waren. Allerdings ist es schwer, das nachzuweisen - bin nicht ganz sicher, ob die Beweislast dafür wirklich beim Hersteller liegt.
Ich habe aber das Gesetzt selbst auch noch nicht angeschaut. Der genaue Wortlaut würde mich sehr interessieren, denn diejenigen, welche das Gesetz 'verbrochen' haben, behaupten klar, dass ihr Gesetzestext auf Garantie und nicht Gewährleistung abzielt. Sollte es sich aber wirklich explizit nur auf 'Mängel im Auslieferungszustand während 24 Monaten' beziehen, dann würde ich den Glauben in die Kompetenz unser Berner Elite langsam aber sicher verlieren ![]()