Atme tief durch, geniess das verbleibende Wochenende und frag am Montag Morgen direkt mal die betreffenden Stellen an. Wird dann bestimmt klappen.
Beiträge von GP
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Original von Xoood
kommt wohl auf das gerät an, bei mir warens 5 km/hJop, in meinem Satz fehlt noch ein "hier".
In den beiden Kantonen, in denen ich mich bewege, hat es fast nur noch Lasergeräte mit 3 Toleranz - auf der Autobahn geben sie 5. Bin gespannt, wie das mit den supertollen neuen "ich mess dich auf 700m Distanz" Geräten wird.. -
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Original von MiBfinity
Ehm, ich bin ja nicht gerne der Dealbreaker hier, aber die DiNovo Minis haben scheinbar Probleme mit Linux.Von dem hab ich früher auch schon gehört (2008 rum), aber mittlerweile findet man meistens Meldungen, dass es zumindest unter CentOs und Ubuntu gut läuft.
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Mein Tacho ist bei den hier gängigen Geschwindigkeiten 4 zu hoch, bei Tacho 240 ist der Fehler etwa 10 km/h.
Faustregel: 129 auf der Autobahn gibt noch nichts, innerorts achte ich stark auf die Geschwindigkeit. Vorallem weil die Toleranz nur 3km/h beträgt.
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Original von SneakBite
Das mit dem "nur Nachts rumlaufen", das ist tatsächlich Hollywood. Aber das Vampire "gut" sind, dass gibt es in keiner Überlieferung von Vampir-Legenden/Sagen, von Indien über China bis nach Europa und Amerika. Zudem ist ein Vampir ein lebender Toter und Frauen sind doch sehr empfindlich gegenüber Kälte, also würde keine Frau auf der Welt mit einem Vampir zusammenleben.OMG

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Alles, was nicht im Ordnungsbussenkatalog geregelt ist, ist kantonal unterschiedlich.
Auf jeden Fall gibt es drei Unterteilungen: leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen. Diese drei Kategorien haben jeweils eine Mindestentzugsdauer.
Bei der leichten Widerhandlung (man stellt nur eine geringe Gefahr dar oder ist mit zwischen 0.5 und 0.79 Promille unterwegs) gibt es normalerweise keinen Entzug, falls man einen unbefleckten Leumund hat, sondern nur eine Verwarnung, die 2 Jahre gültig ist. Laut Art. 16a Abs. 4 SVG wird in besonders leichten Fällen auf jegliche Massnahme verzichtet.
Bei einer mittelschweren Widerhandlung (man stellt eine Gefahr dar, fährt ohne den Führerschein zu besitzen, Fahren im geklauten Auto oder zwischen 0.5 und 0.79 Promille UND gleichzeitiges Begehen einer anderen leichten Widerhandlung) muss man den Ausweis immer mindestens einen Monat abgeben, bei Wiederholungstätern sind es 4, 9, 15 oder mehr Monate.
Und dann haben wir noch den Jackpot, die schwere Widerhandlung: Über 0.8 Promille, in dem man eine "ernstliche Gefahr" darstellt, Fahren unter Drogeneinfluss / andere Medikamente, die einen Verkehrsuntauglich machen, wenn du dich einer Blutprobe oder etwas ähnlichem entziehst, wenn du Fahrerflucht begehst oder wenn du trotz Führerscheinentzug fährst. Hier gibts immer 3 Monate Entzug, bei beflecktem Leumund mehr.
Das Strafmass, falls es das erste Vergehen ausserhalb der Ordnungsbussen ist, ist so:
Innerortsbereich
- Überschreitung um 16-20 km/h: Verwarnung
- Überschreitung um 21-24 km/h: 1 Monat Entzug gem. Art. 16b SVG
- Überschreitung um 25 km/h und mehr: 3 Monate Entzug (mindestens) gem. Art. 16c SVG
Ausserortsbereich / Autostrasse
- Überschreitung um 21-25 km/h: Verwarnung
- Überschreitung um 26-29 km/h: 1 Monat Entzug gem. Art. 16b SVG
- Überschreitung um 30 km/h und mehr: 3 Monate Entzug (mindestens) gem. Art. 16c SVG
Autobahn- Überschreitung um 26-30 km/h: Verwarnung
- Überschreitung um 31-34 km/h: 1 Monat Entzug gem. Art. 16b SVG
- Überschreitung um 35 km/h und mehr: 3 Monate Entzug (mindestens) gem. Art. 16c SVG
Das sind aber nur die Administrativmassnahmen, also was das Verkehrsamt betrifft. Weitere Strafen, Bussen, Gefängnis, etc kommen noch dazu, vom freundlichen Frölein Einzelrichterin beispielsweise

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Nicht jedes Unterforum rechnet dir die Beiträge an. Versuchs mit konstruktiver Beratung

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Original von Skoalman
Wieso setzen die meisten Hersteller eigentlich immer noch auf 32bit, verbauen jedoch 64bit CPU und 4GB RAM?
Das liegt an den Nutzern - viele haben Angst, dass ihre Software mit einem 64Bit OS nicht mehr läuft. Aber ab Win7 geht der gleiche Key für 32 und 64 Bit, aber vielleicht sind die Versionen für HP anders.
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Vielleicht erinnert einen die Heirat in "mühsamen" Zeiten daran, sich ein wenig zusammenzureissen und eher das lösungsorientierte Denken zu praktizieren.. Oder vielleicht überlegt man sich vor der Heirat eher, ob der Partner wirklich für den Rest des Lebens zu einem passt oder eher nicht, bevor man Kinder in die Welt setzt und ähnliches.
Man kanns natürlich auch nur auf den finanziellen Aspekt reduzieren..
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Entweder ist es gut, oder du hast relativ günstig dein "Lehrgeld" bezahlt, also ideal
Geniess es! -
Ja, genau das steht da oben!

Fanatismus im engeren Sinn ist implizit immer dumm, aber ich schrieb da oben nur, dass mir dieser blinde Marken-Gehorsam nicht einleuchtet. Den findet man bei Apple, aber auch Intel, Amd, etc.. Und bevor du nun wieder fragen musst - nein, ich denke nicht, dass alle iPhone Benutzer das Telefon aus diesem Grund gekauft haben oder in diese Kategorie fallen.
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Genausowenig wie dieser blinde Apple-Fanatismus gewisser Leute mir je einleuchten wird. Natürlich, gewisse Personen vertreten die Anschauung, dass die grosse Masse einfach nur dumm ist, aber vielleicht gibt es noch differenziertere Argumente..
Wie auch immer, da gibts Fragen,die bleiben einfach unbeantwortet

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Original von Scarface
Jetzt wird es langsam lächerlich...
HTC Sync SW ist Stück scheisse im vergleich.
Ich habe das gefüllt da hasst jemand etwas ohne ihn wirklich zu testen.
Die Diskussionen sind wenigstens unterhaltsam.. Bis man realisiert, dass es nicht das objektiv "Beste" gibt..
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Da du dich nun auf Android festlegen konntest, wollte ich noch ein wenig Zerstreuung reinwerfen bezüglich Datenschutz

Nein, denke nicht dass du da Tonnen von Apps draufhauen wirst
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Ich persönlich würde zum HTC greifen, die Oberfläche gefällt mir besser als die des Omnias. Das Touch Pro 2 hatte ich nur mal einen Tag lang, es machte mir aber einen sehr guten Eindruck.
Allerdings brauch ich keine Tastatur, deshalb hab ich nicht gewechselt
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Original von kNt
Grössere Strasse >> RechtsvortrittÄhm!
Das Gilt nur, wenn die "grössere Strasse" eine Hauptstrasse ist, ansonsten sind die gleichberechtigt. Auf diesen Umstand wird ja sogar extra mit dem "Eine ganz normale Kreuzung mit Rechtsvortritt"-Schild hingewiesen.