ZitatOriginal von SkankY
Der Kauvertrag ist ja zustande gekommen, und da es kein offensichtlicher Irrtum ist denke ich hast du das recht auf die Ware.
Onlineshop preise sind nicht verbindlich, jedoch hat er ja bestellt bezahlt usw also den Kaufvertrag abgeschlossen.
aber die shop AGBs sagen da ja was anderes. Dazu sind ja solche AGBs da. Und wenn z.b. ein gerät mit 400 statt 500 angschrieben wurde, kriegst du das teil nicht für 400, da es mehr als 10% ist.