Zitat
Original von Thurambar
Es ist ein freies Land. Es ist dir freigestellt zu schnell zu fahren, musst aber halt einfach damit rechnen, ab und zu bisschen was bezahlen zu müssen. 
Freiheit des einzelnen Person sollte halt immer nur so weit gehen, dass man die Freiheit und Rechte anderer nicht gefährdet/einschränkt. 
Arbeitest Du eigentlich auch bei der Polizei? 
Im übrigen bin ich mit Dir einverstanden 
@Amigo:
Bericht GPS-Warnung (ASTRA)
Der Amigo verhindert keine polizeilichen Massnahmen, sondern hilft dem Verkehrsteilnehmer Unfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und macht zudem den Fahrzeuglenker auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam. Der Amigo informiert über den Standort von bestehenden Unfallschwerpunkten und verhindert keine polizeilichen Massnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen.
Die Verlautbarung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zu Beginn des Jahres 2007 betreffend der Ausdehnung der verbotenen Radarwarngeräte hat nicht nur unter unseren, sondern auch den Kunden von Konkurrenten zu Verunsicherung geführt. Aufgrund etlicher Anfragen möchten wir über den aktuellen Stand der Dinge aus Sicht der Radar-Info-Zentrale wie folgt orientieren:
1. Bei der Mitteilung des Bundesamtes handelt es sich um eine völlig neue, sehr extensive Auslegung des Art. 57b des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes. Bisher waren nicht nur der Amigo, sondern auch die übrigen GPSGeräte mit Warn POI’s (Points of Interests) auch nicht ansatzweise Gegenstand von Beanstandungen.
2. Selbst innerhalb des ASTRA gibt es unterschiedliche Auffassungen.
3. Sofern die neue Auslegung des ASTRA zutreffen sollte, müssten sämtliche in den Fahrzeugen eingebauten GPS-Geräte (zumindest neueren Datums) als illegale Radarwarngeräte aus dem Verkehr gezogen werden.
4. Mit der Auffassung, wonach die Warnung vor einer Radarkontrolle ungesetzlich sei, setzt sich das ASTRA nicht nur in Widerspruch zu einem Entscheid des Bundesgerichts, sondern auch zu Aussagen diverser Polizeikorps, die die Standorte von fest installierten Radarkontrollgeräten aus Gründen der Verkehrsicherheit veröffentlichen.
Die Radar-Info-Zentrale wird sich mit allen Mitteln gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Auslegung zur Wehr setzen. Ein entsprechendes Schreiben ist dem Bundesamt für Strassen bereits zugestellt worden. Die durch die Verlautbarung des ASTRA entstandene Unsicherheit bei unseren Kunden bedauern wir. Es liegt nun an den Gerichten, die Rechtslage zu klären. Wir hoffen, dass damit rasch die bisher vorhandene Rechtssicherheit wieder hergestellt werden kann. Wir halten Sie über die weiteren Ereignisse auf dem Laufenden. Quelle
Also von dem her kann das bestimmt nicht illegal sein - jedes eingebaute GPS zeigt die fest installierten Radargeräte.
Und alle Twixtel-Lizenzen müssten auch grad eingezogen werden 