Beiträge von Sh@rky

    Zitat

    Original von Mannyac
    ...Aber sonst ist es eher schädlich da die Kühlung des Kolbens und die Schmierung unter Last viel besser ist...


    OHA! 8o


    Interessant zu wissen!

    LOOOL! Der ist gut! :cheers


    Zitat

    Original von MiBfinity


    das war natürlich übertrieben :D


    €: Leerlaufdrehzahl = 900rpm, nicht 750 (hab' ich heute geschaut, im 5. bei 40)


    Aber Dein Post war trotzdem verdammt geil! :rock


    Zitat

    Original von Sh@rky
    ... d.h. knapp Leerlaufdrehzahl - da kannst Du nicht fahren


    das stimmt ;)

    Zitat

    Original von ToYmAcHiNe
    hö... ?!?! ?( was geht? sharky hör bitte auf mit dieser geheimnistuerei hier. sag offen woher du die karte hast und wie viel du bezahlt hast. ich geb dir sowiso 600.- ;) und ja ich weiss das deine 6 hat, aber connecd3d macht probs hab ich gelesen. aber eben mal schauen.


    Nee sorry, es geht hier nicht um Geheimnistuerei, aber der Depp unterstellt mir, dass ich eine X1800XT bei Ricardo für 476.- gekauft habe und hier die Leute für 600.- abzocken will :schimpf


    Ich weiss nicht, welche Auktion er da gesehen hat, jedenfalls nicht diejenige, in der ich diese Karte ersteigert habe - gopferteckelnochmal! :schimpf :droh


    Ich finde das die Höhe! :stupid


    Du machst es Dir schon grad etwas einfach! Ich erwarte eine entsprechende Entschuldigung!



    Das ist einfach ein elender Sauladen hier - wegen ein paar wenigen Typen!


    Karte bleibt in meinem Besitz!


    Schluss, basta - mir reicht's endgültig! :kotz

    Zitat

    Original von 2cool4u
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das wirklich so geht. Denn eine andere Sache wäre, wenn du eigentlich ein Auto kaufen wolltest, aber versehentlich einen Kaufvertrag für einen Traktor abgeschlossen hast.


    klar passt das - ich wollte ja eine S939-CPU, eine völlig andere Sache, da eine S754-CPU in meinem Board unbrauchbar ist :D


    Nein, da steht nichts von deutschem Konto:


    http://www.ricardo.ch/cgi-bin/…d=viewlot&lotid=403430765


    Aber es steht natürlich, dass der Anbieter in D wohnt.



    Aber sonst ziehe ich das mit den Portokosten durch: wenn er im Mail mit den Kontodaten plötzlich 8.- statt wie in der Auktion angegeben 7.-Porto verlangt, dann kann ich gemäss Ricardo-AGB vom Kauf zurücktreten. Ist zwar lächerlich, aber das wäre mir egal - sorry Sneabite (der möchte die CPU kaufen) ;)

    Klar verfällt da die Garantie, aber kannst ja im Schadenfall wieder zruückflashen (wenn Du das dann noch kannst) :D


    Aber beim OC erlischt die garantie auch und wenn man einen anderen Cooler montiert auch - ich glaube, die Garantie erlischt selbst, wen Du die karte mehr als 2 mal eingebaut hast... ah nein, die sind ja nicht von Micro$oft :D

    Mit dem OR hat das nichts zu tun.


    Du kannst bei der zuständigen kantonalen Luftreinhaltefachstelle (die machen den Vollzug der Luftreinhalteveordnung (LRV), die wir, das BAFU, herausgeben), in Deinem Fall beim beco in Bern (siehe Liste) anrufen und fragen, was Du unternehmen kannst.
    Bei der Gemeindepolizei Anzeige machen geht auch, aber das gibt natürlich u.U. Ärger mit dem Nachbarn, wobei: die Situation ist ja offensichtlich bereits etwas verfahren...


    Bauabfälle verbrennen geht natürlich nach LRV schon mal gar nicht!
    Zulässig ist einfach ausgedrückt nur trockenes NATURBELASSENES Holz ;)


    Merkblatt Abfallverbrennung in Cheminees und kleinen Feuerungsanlagen

    Zitat

    Original von Scharmr
    nichts, nichts.
    [SIZE=7]ich zahl dir ... :-P *duckundweg*[/SIZE]


    VERDAMMTUNDZUGENÄHT! :schimpf


    Sag' mal - was soll der Scheiss da?


    Ich finde das die Höhe! Das ist gar nicht die Karte, die ich gekauft habe! Lösch' diesen Scharrn bitte. :droh :schimpf :stupid


    Ich klage Dich ein wegen Rufschädigung und übler Nachrede und überhaupt! :stupid

    Art. 23 OR:


    ''Der Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich beim Abschluss in einem wesentlichen Irrtum befunden hat.''


    Art. 24 OR:


    '' Der Irrtum ist namentlich in folgenden Fällen ein wesenticher:
    1. ...
    2. Wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache, ... gerichtet war, als er erklärt hat''.
    3. ...''



    na also - da haben wir's ja ;):rock


    Sorry, ich bin ja sonst nicht so und ich anerkenne, dass es ja im Grunde mein Fehler war, aber der Herr muss mir nicht so grossspurig mit Anwaltsdrohungen kommen - dem Herrn Obergerichtsprofi blase ich - je nach seiner Antwort auf mein letztes Mail (nicht mehr gaaaaaanz so höflich wie das 1. und 2. :D) - im nächsten Mail mal den Marsch aus der Schweiz :totlach

    Betreiben wird er mich garantiert nicht aus D - das ist bereits in der Schweiz so aufwendig, dass das für 100 Fränkli kaum jemand macht.


    Offenbar wird meistens über ein Inkassobüro die Forderung eingetrieben - mit einem entsprechenden Zuschlag, den die meisten dann aus Angst bezahlen - aber nach OR zulässig ist das eben nicht.


    Ich sehe den Fehler eigentlich 100% bei mir - logisch.


    Aber ich hab' halt den Fehler gemahct, eine stillschweigende Annahme zu machen (wollte halt einen S939).


    Nur: ein solches Theater und auf ein freundliches Mail zu machen und dann gleich so einzufahren ist einfach keine Art und da kann ich auch nicht anders, als etwas sperrig zu tun :schimpf


    Mein 1. Mail:


    Hallo Herr ...


    Ich hab' gerade gesehen, dass ich die CPU ersteigert habe. Aber jetzt ist
    mir aufgefallen, dass das eine S754-CPU sein könnte. Habe vergessen, das zu
    fragen.
    Ist das so?
    Ich habe stillschweigend angenommen, dass es sich um eine S939-CPU handelt,
    da ich so eine brauche.


    Freundliche Grüsse



    Seine 1. Antwort:


    Guten Tag!

    Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto.
    ...
    ...
    Bitte Bestättigung Mail
    Leider ist ein Rücktritt nicht möglich



    Schon das: Kurz und bündig - schon fast etwas unhöflich.




    Meine 2. Mail:


    Sehr geehrter Herr ...


    Leider kann ich die CPU, falls es sich um eine Sockel-754-CPU handelt, nicht brauchen, da ich sie nicht in mein S939-Board einbauen kann.
    Da in der Auktion nicht angegeben war, dass eine S754-CPU verkauft wird, handelt es sich um eine Missverständnis und ich bitte Sie, den Vertrag in gegenseitigem Einverständnis zu stornieren. Sie können bei Ricardo auch die Rückerstattung der Abschlussgebühren verlangen und ich werde Ihren Antrag selbstverständlich bei Ricardo positiv bestätigen.


    Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen




    Seine 2. Antwort habt ihr ja gesehen.


    Sorry, so einer ist ein armes Schwein :stupid




    Klar kann ich die CPU wahrscheinlich verkaufen (wobei: S754 sind halt schon nicht mehr derart gesucht...), aber mit der Überweisung nach D lege ich für 120.- sicher schon mal 20.- drauf und zudem bin ich auch nicht scharf drauf, so einem entgegenzukommen. :rolleyes

    Hab' immer noch meine geilen GEIL nF4 Edition und Mushkin Blueline ''musste'' ich auch wieder zurücknehmen..., dann noch 2x1GB APacer gekauft für den PC meiner Frau und fürs Upgrade beim Sohn (war saugünstig und die brauchen keine OC-RAM, wäre schade bei 200MHz :D) und 1GB Kingston HyperX (die ich von einem geilen Ricardo-Kunden wieder zurücknehmen musste, der sie geschlissen hat) d.h. ich habe definitiv zu viel RAM :joystick


    Dann verkaufe ich natürlich diejenigen, die ich am besten loswerde ;)

    Zitat

    Original von dogimann
    hast du die CPU schon?!
    wenn nein würde ich ned zahlen,gibt eine negative Bewertung,aber kratzt dich das??


    nein, hab' sie noch nciht.


    Das kratzt mich eben schon. Habe über 100 Abschlüsse und >99% positive. Da kackt jede negative an.


    Zitat


    Schon die drohung ist ja erbärmlich :D


    sehr erbärmlich :stupid



    Gar keine schlechte Idee: ich rufe mal Ricardo an - die verlanger ja genug Gebühren, dann sollen die auch mal Support leisten :D



    €: LOL - die Leute, die man da ans Rohr bekommt, haben aber schon nicht grad so den Durchblick...


    War zwar sehr nett (ich auch :D), aber ausser ''wenn nichts steht, dann kann man nichts machen'' wusste er nichts :D

    Nee - wenn er's wirklich so haben will (hab' ihm nochmal freundliche geschrieben, dass er ja die Abschlussgebühren von Rocardi voll rückerstattet haben kann - kostet ihn 5 Mausklicks) kann er das:


    Dann soll er erst mal einen Anwalt einschalten und den Ärger haben und ich bezahle dann die 120.- :P



    Noch besser:


    In der Auktionsbeschreibung steht: 7.- Porto


    Im Mail, das er mir geschrieben hat steht 8.- Porto.


    Gemäss Ricardo kann ich als Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die Auktionsbedingungen oder die Transportkosten nach Abschluss der Auktion ändert.


    Ich kann auch, wenn ich provoziert werde :D

    Der kann mir doch einen eingeschriebenen Brief von seinem Anwalt senden - das beeindruckt mich überhaupt nicht.


    Das ist dasselbe wie mit den Inkassobüros - das wurde schon oft in den Medien behandelt:


    Die Inkassogebühren dürfen gar nicht auf den Schuldner überwälzt werden, sondern nur die effektive Forderung und ein allfälliger Zins, evtl. ein Verzugsschaden. Aber den Verzugsschaden kann er in diesem Fall sicher nicht nachweisen und die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Anwalts macht der Gläubiger freiwillig ;)



    Ich meine, wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man dazu stehen - aber ein solches Affentheater vom Zaun brechen... :stupid


    Zumal er eine CPU, die einen NP von 190.- inkl. hat, für 120.- inkl. geben muss...



    Tummeln sich auf Ricardo eigentlich nur noch Idioten und Abzocker und Bescheisser? :schimpf

    naja, aus Deutschland werden die wegen 120.- sicher kein Verfahren anstreben :rolleyes


    Was heisst, einen auf absichtliche Täuschung machen?


    btw: das ist nicht LOL :droh

    Geile Siech:


    Habe einen A64 ersteigert und nicht gesehen, dass das S754 ist (stand nichts dabei und hab' nicht gefragt, stillschweigend angenommen, es wäre S939, war natürlich ein Fehler).


    Dann hab' ich ihn gefragt, ob wir das sistieren könnten, er könnte ja bei Ricardo einen Rückerstattungsantrag stellen, ich würde das natürlich bestätigen, dass wir das im gegenseitigen Einverständnis gemacht haben - diese Möglichkeit besteht ja.


    Man sollte doch zusammen reden können, zumal er einen schlechten Preis dafür bekommen hat.


    Nun kommt dieses Mail (er ist in Deutschland, Porto 7.-):



    "Sie haben einen Rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
    Ich biete Ihnen folgendes an.
    Überweisen Sie mir 20 CHF auf mein Konto inkl. positiv Bewertung.
    Andernfalls werde ich den Betrag per unseren Anwalt einklagen lassen kein Problem
    da ich selbst am Gericht arbeite und unsere Anwälte auch in der Schweiz uns vertreten.
    Das dann weitere Kosten auf Sie zu kommen wissen Sie sicherlich.
    Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid.
    Sollte ich bis morgen nichts hören, werden wi Ihnen nun eine Frist bis 14.02.06 geben den gesamten Betrag zu überweisen.
    Danach werden Sie Post durch unseren Anwalt zwecks Zahlungsaufforderung erhalten zuzüglich weiteren Gebühren für dessen Arbeit."


    Geht's dem noch gut? Ich lass' mich doch nicht von solchen Anwalt-Drohungen einschüchtern :stupid


    Oder ist das ernstzunehmen?