Zitat
Original von OutOfRange
zoll anrufen und die sache vorher abklären erspart einigen ärger.....
mache ich :zub
quelle: http://www.zoll.ch
Abgabenfrei
Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren,
die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk
mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal
pro Person und Tag gewährt.
Ohne Zölle und Steuern können eingeführt werden:
Persönliches, gebrauchtes Reisegut
Gebrauchtes, persönliches Reisegut ¹)
wie· Kleider, Wäsche, Toilettenartikel,
Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras,
tragbare Computer,
Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände.
¹ Darunter fallen Gegenstände, welche in der Schweiz
wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen
haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während
des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Fast jeden Computer ist tragbar