hätte jetz eher umgekehr gedacht... machst ne kleien homepage über bücher und die sache ist geklärt bei müller.ch müsste man schon den entsprechenden namen haben...
Ab März auch URLs mit ä ö und ü möglich
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Zitat
Original von hang
hätte jetz eher umgekehr gedacht... machst ne kleien homepage über bücher und die sache ist geklärt bei müller.ch müsste man schon den entsprechenden namen haben...nein wieso auch... ich kann doch den namen haben... wenn ihn jemand unbedingt will dann kann er ihn gerne haben, aber gerne mit einer erhöhung
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angenommen du resetvierst einen markennamen, dann hat der copyright owner gesetzlich anspruch auf die URL.. auch wenn er später kommt... oder der besitzer den namen der URL hat (z.b. Müller) meinstens gibt es dabei aber aussergerichtliche einigungen... vor allem bei gleichberechtigten... gutes Beispiel dafür ist http://www.winterthur.ch