Auto ab Platz

  • Hallo zusammen


    Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum gelandet...


    Die Autoprüfung habe ich vor einem Monat gemacht, möchte mir nun ein Auto anschaffen (wir haben in der Familie keines). Da ich noch Schülerin bin, ist das Budget nicht sehr gross.


    Beim Umschauen habe ich nun einige Autos gesehen, welche "ab Platz" sind. Was heisst das genau?
    Wie regelt man dann das mit der Versicherung, Verkehrsamt und Kontrollschild?
    Muss man die schon vorher abgeschlossen haben und solange bleibt das Auto auf dem Platz? ?(


    Habe da nicht so viel Ahnung... Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte.
    Vielen Dank im voraus.

  • Der Ausdruck "Verkauf ab Platz" bedeutet, dass ein Fahrzeug ohne Garantie und ungeprüft zum Verkauf angeboten wird. Es handelt sich oft um ältere Fahrzeuge, die für den Export bestimmt sind.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es waren jedoch einige Inserate dabei, welche angegeben haben, die MFK erfolgte erst kürzlich und es wird "ab Platz" verkauft...


    Wie auch immer, vielen Dank.

  • Lol, für den export bestimmt sind? :totlach


    wenn ein auto ab platz ist, ist es einfach nicht mehr geprüft. aus gründen, welche dir der verkäufer auskunft geben sollte. evt. muss man etwas ersetzen, bevor man es wieder prüfen kann oder aber, der prüftermin steht einfach an.


    ich rate dir allerdings davon ab, wenn du von autos keine ahnung hast, denn nicht selten probieren leute ihre schrottkisten loszuwerden, indem sie diese ab platz verkaufen unter falschen angaben. das heisst, sie wissen genau, dass etwas nicht stimmt, werden dir aber da blaue vom himmel erzählen ;)


    grundsätzlich kannst du das auto dann wiefolgt einlösen (versicherung, nummernschild...)


    du gehst zu einer versicherung deiner wahl (machst ein beratungsgespräch - wird für dich das beste sein). dort wirst du dann über alles aufgeklärt und bekommst einen versicherungsnachweis.


    mit diesem kannst du dann zum strassenverkehrsamt deines kantons gehen und mit dem fahrzeugausweis (bekommst du, sobald du ein auto kaufst) zusammen das auto einlösen und somit nummernschilder bekommen.


    schilder ans auto und ab die post auf die strasse.

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  • Oder wenn's ne gute Versicherung ist, gehst du nur dahin zum Beratungsgespräch, und die Versicherung erledigt ALLES für dich (Gang zum StVA und so weiter) - so machts bei mir die Zurich Versicherung. Musste nur den Fhz-Ausweis abgeben, den Rest macht meine Versicherungsberaterin.

  • "Ab Platz" bedeutet ohne Garantie und nicht ab MFK (also nicht frisch geprüft). Oft liegen auch noch ein paar mehr oder weniger schlimme Defekte vor.
    Meist braucht es ordentlich Geld und/oder viel Bastlerfleiss um solche Autos wieder in einen guten Zustand zu versetzen.


    Wenn du eher knapp bei Kasse bist, so ist ein eigenes Auto nur nach reiflicher Überlegung sinnvoll. Gerade bei älteren und ungepflegten (oder italienischen :gap) Autos wird man mit etwas Pech sehr schnell sehr viel Geld los... ;)

  • Vielen Dank für alle diese Antworten! Das hat mich wirklich um einiges weitergebracht.:-)


    Ein paar Fragen sind aber inzwischen noch aufgetaucht:
    Wenn eine MFK fällig sein sollte, dann trotzdem zuerst Versicherung, dann, je nach dem, muss man selber beim Verkehrsamt vorbei, Kontrollschild beantragen, erst dann kann man fahren und dann gehts zur MFK, danach auf die Strasse?
    Stimmt diese Reihenfolge?


    http://www.sz.ch/verkehrsamt/
    Unter "Fahrzeugzulassung" und danach "Fahrzeugsteuern": Für "normales" Auto zahlt man jährlich "nur" die Fahrzeugsteuern nach Hubraum und nicht auch noch für das nach Gesamtgewicht, habe ich das richtig verstanden?
    Dann habe ich noch etwas von einer Abgaskontrolle gehört. Wann ist diese fällig und kann die auch bei der MFK vorgenommen werden?


    Und wie läuft das mit dem Kaufvertrag? Gibt es da ein bestimmtes Formular, das man im Internet downloaden kann oder kann das auch einfach ein Blatt Papier sein mit den üblichen Angaben selber auf PC geschrieben?


    Vielen Dank, dass ihr so viel Geduld habt.:-)

  • Zitat

    Original von Nemo88
    Vielen Dank für alle diese Antworten! Das hat mich wirklich um einiges weitergebracht.:-)


    Ein paar Fragen sind aber inzwischen noch aufgetaucht:
    Wenn eine MFK fällig sein sollte, dann trotzdem zuerst Versicherung, dann, je nach dem, muss man selber beim Verkehrsamt vorbei, Kontrollschild beantragen, erst dann kann man fahren und dann gehts zur MFK, danach auf die Strasse?
    Stimmt diese Reihenfolge?


    Ein neuer PKW wird in der Schweiz zum ersten Mal nach 4 Jahren prüfungsfällig, dann nach weiteren 3 Jahren und anschliessend alle 2 Jahre. Zum Glück ist das nur in der Theorie so, meist dauert es fast 2 Jahre länger bis eine Prüfungseinladung eintrudelt.
    Ein Auto mit schon seit längerem abgelaufener MFK würde ich an deiner Stelle sowieso nicht kaufen, ausser du hast eine ganze Armada kostenloser Schrauber im Verwandten- und Bekanntenkreis.
    Ein Auto frisch ab MFK dagegen ist mit grosser Wahrscheinlichkeit in einem anehmbaren Zustand, sonst wäre es ja nicht durch die Prüfung gekommen.


    Zitat

    http://www.sz.ch/verkehrsamt/
    Unter "Fahrzeugzulassung" und danach "Fahrzeugsteuern": Für "normales" Auto zahlt man jährlich "nur" die Fahrzeugsteuern nach Hubraum und nicht auch noch für das nach Gesamtgewicht, habe ich das richtig verstanden?


    Scheint so zu sein! ;) Das ist jedoch kantonal geregelt, bei uns im Kanton Bern zahlt man z.B. nur nach Gesamtgewicht.



    Zitat

    Dann habe ich noch etwas von einer Abgaskontrolle gehört. Wann ist diese fällig und kann die auch bei der MFK vorgenommen werden?


    Der Abgastest ist alle 2 Jahre (ohne Katalysator jährlich) fällig, und kann in fast jeder Garage für knapp 50.- gemacht werden.


    Zitat

    Und wie läuft das mit dem Kaufvertrag? Gibt es da ein bestimmtes Formular, das man im Internet downloaden kann oder kann das auch einfach ein Blatt Papier sein mit den üblichen Angaben selber auf PC geschrieben?


    Vielen Dank, dass ihr so viel Geduld habt.:-)


    Normalerweise ist der Verkäufer für den Kaufvertrag zuständig. Im Netz findet man sonst auch noch Vertragsvorlagen...


    http://www.topmobile.ch/pages/…4b7d7a259bfcb120e90ed6f6c
    http://www.car4you.ch/images/c…sionen_Gebrauchtwagen.pdf

  • Die MFK überprüft die Abgaskontrolle und das Weitere nur.


    Fällig ist sie in der Regel alle 2Jahre
    Sprich die musst du bei einer qualifizierten Werkstatt überprüfen- nötigenfalls richtigstellen lassen.


    Ist die MFK (Standartmässig 2Jahre) nicht mehr gültig darfst du mit dem Fahrzeug nicht mehr auf die Strasse,


    Allg. Gilt das beim Halterwechsel die MFK 1Jahr gültig ist,
    sonst musst du den Wagen neuvorführen.


    Ist ein bisschien wirr geschrieben, sorry bin noch müde
    hoffe aber du verstehst es trozdem :gap

    FIVE RULES TO REMEMBER IN LIFE
    1. Money cannot buy happiness but its more comfortable to cry in a Audi than on a bicycle.
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    4. Many people are alive only because it's illegal to shoot them.
    5. Alcohol does not solve any problems but then again, neither does milk.

  • Danke viel Mal euch beiden.
    Steuer nach Gesamtgewicht wäre günstiger als nach Hubraum... Vielleicht ziehe ich ja einmal nach Bern aus...
    Ich glaube, zur Zeit ist alles klar...Sonst weiss ich ja, wo ich mich melden kann.:-)


    Würdet ihr aber empfehlen, ein Auto ab Platz zu kaufen, wenn die letzte MFK im 04 oder 05 war (dann wäre jetzt dann wieder eine fällig)?

  • Zitat

    Original von Nemo88
    Steuer nach Gesamtgewicht wäre günstiger als nach Hubraum... Vielleicht ziehe ich ja einmal nach Bern aus...


    Wir haben jedoch auch höhere Tarife pro Kg... ;)



    Zitat

    Würdet ihr aber empfehlen, ein Auto ab Platz zu kaufen, wenn die letzte MFK im 04 oder 05 war (dann wäre jetzt dann wieder eine fällig)?


    Aus schon erwähnten Gründen würde ich dir zu einen Auto frisch ab MFK und von einer seriösen Garage raten, ausser du kennst ein Fachperson, die dir gratis Reparaturen macht und sich das Auto vor dem Kauf sehr gründlich anschaut.

  • Zitat

    Original von Pred4tor
    Allg. Gilt das beim Halterwechsel die MFK 1Jahr gültig ist,
    sonst musst du den Wagen neuvorführen.


    Stimmt so nicht. Ich zitier mal die Gesetzgebung:


    "Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge nach den Buchstaben b, c und d (das sind so ziemlich alle nicht-gewerbliche Fahrzeuge) zu prüfen, wenn die letzte Prüfung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt."


    Wenn das Auto also noch nicht 10 jährig ist, laufen die Intervalle also gleich weiter wie ohne Halterwechsel.

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl