Lehrlingslohn Abrechnung

  • Soo...


    Ich traue meiner Lohnabrechnung nicht mehr, denn ich hab enorme Abzüge und so wie ich finde kann dies einfach nicht sein....


    Im Jahr 2007 hatte ich einen Nettolohn von 700 Fr und Abgaben von 84.15 Fr.


    Was abgezogen wurde:


    AHV / IV 5.05% machte -35.35
    ALV 1% machte -7.00
    BVG fester Tarif von -26.05 Fr (kann doch nicht sein?!)
    NBUV 1.58% machte -11.05
    UVG 0.67% machte -4.70


    Nun... was davon wurde mir zurecht abgezogen und was nicht?
    Denn ein Abzug von 84.15 Fr. bei diesem Lohn kann einfach nicht stimmen...


    Jetzt habe ich einen Bruttolohn von 925 Fr und netto bleibt mir dann noch 822 Fr...


    18 wurde ich im Jahr 2007.


    Wäre sehr dankbar wenn mich jemand aufklären möchte! :)

  • Ciao


    Also für mich sieht's OK aus. Ist nicht ganz üblich, dass du UVG/NBU auch bezahlen musst, aber das kommt ganz auf den Arbeitgeber an, ist an sich rechts und im Vertrag geregelt. BVG ist Pensionskasse, das ist ebenfalls OK so, ist einfach der sogenannte Risikobeitrag, da du erst mit 25 Jahren ein Altersguthaben aufbauen kannst, aber trotzden jetzt schon ein Invaliditäts und Todesfallkaptial erhalten würdest.

    Bremsen macht die Felge dreckig!
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    "National sein heisst nicht, fremde Völker hassen, sondern das eigene Volk lieben." Peter Rosegger (1843 - 1918)
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  • Die BVG ist zwar obligatorisch, aber nicht für alle!
    Nur Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über CHF 19'890.– sind laut BVG zu versichern.
    Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem das 18. Altersjahr erreicht wird, sind Invalidität und Tod versichert. Ab dem 25. Altersjahr ist auch das Alterssparen Pflicht.

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    Das benützen und publizieren ist nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.

  • Laut Vertrag oder sonst irgendetwas ist es bei mir nicht festgehalten, bezahlen tu ich dies auch erst seit wir eine neue Sekretärin haben...


    Und aufgefallen ist es mir, als der Chef sie mal fragte, warum die Lehrlinge dies jetzt schon bezahlen und sie dann sagte, macht doch nichts, sie merken das eh nicht. :gap
    (Sie arbeitet zu eigenständig...)


    So noch eine Frage, zieht man dem 13. Monatslohn diese Abzüge auch ab?

  • Zitat

    Original von rovster
    So noch eine Frage, zieht man dem 13. Monatslohn diese Abzüge auch ab?


    Jup

    In Lyss gibts nen neuen Club ==> http://www.opposition-lyss.ch


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  • Zitat

    Original von rovster
    Laut Vertrag oder sonst irgendetwas ist es bei mir nicht festgehalten, bezahlen tu ich dies auch erst seit wir eine neue Sekretärin haben...


    Und aufgefallen ist es mir, als der Chef sie mal fragte, warum die Lehrlinge dies jetzt schon bezahlen und sie dann sagte, macht doch nichts, sie merken das eh nicht. :gap
    (Sie arbeitet zu eigenständig...)


    So noch eine Frage, zieht man dem 13. Monatslohn diese Abzüge auch ab?


    Naja, der Spruch ist zwar nicht das Gelbe vom Ei, aber trotzdem gut, dass Sie es gemerkt hat. Ist schon OK so.

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  • ich hane hier die lohnabrechnung unseres lehrlings.


    bei einem monatslohn, von ca. 1200.-- wurden ihm, ca. 76.-- abgezogen.


    jedoch finde ich den BVG abzug, in deinem fall, doch etwas hoch.
    nbu und uvg werden mir keine abgezogen.

  • BVG Risikobeitrag variert afaik nach Pensionskasse.
    NBU/UVG kann der Arbeitgeber freiwillig für dich bezahlen, muss er aber nicht.

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  • Jup, ist ganz normal dein Abzug. Sehe da absolut nichts, was nicht rechtens ist.


    Eben: BVG bezahlst du einfach den Risikobeitrag bis 25ig. Danach wirds dann teuer mit den Abzügen: Weil dann bekommst ist das BVG nicht mehr nur ca. 3.8% (in deinem Fall) sondern kann zwischen 7-10% liegen weil dann das Alterssparen dazukommt.


    D.h. nehmen wir mal an du hast mit 25ig einen Lohn von 5000 CHF Brutto und du arbeitest bei einem super Arbeitgeber (d.h. 10% BVG-Lohnabzug, komme nachher darauf, wieso das einen guten Arbeitgeber ausmacht), dann sähe deine Lohnabrechnung wie folgt aus:


    AHV/IV: 252.50
    ALV: 50.00
    BVG: 500.00
    NBUV: 79.00
    UVG: 33.50


    Dann bleiben dir noch 4085 Netto.


    Und das ist aber ein super Arbeitgeber. Weshalb? Ganz einfach: Diese Kosten werden immer zu gleichen Teilen getragen. Sprich: Der Betrag wäre eigentlich das doppelte, aber du als Arbeitnehmer musst nur die Hälfte bezahlen, die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber. Und beim BVG könnte der Arbeitgeber auch nur 7% machen, sprich dann würde dir nur 350 CHF abgezogen. Das bringt dir aber relativ wenig: Die AHV bezahlt dir bei Vollrente (Mind. 40 Jahre einbezahlt) 2075 CHF. Das ist fix. Wennd du verheiratet bist, bekommen beide zusammen 3150 CHF. Der Grund ist: Mit deinem AHV Abzug bezahlst du die Renten der Leute, die jetzt AHV und die IV beziehen. Sprich: Wenn du pensioniert bist, bezahlt die arbeitende Generation deine AHV.


    Beim BVG ist das anders: Da sparst du dein eigenes Geld und das wird verzinst. D.h. der BVG Beitrag ab 25ig wandert auf ein Konto welches auf deinen Namen läuft. Sprich, wenn du irgendwo arbeiten kannst, wo dir 15% abgezogen werden fürs BVG: Mach das, dass kommt dir zugute und auch dein Boss dort muss 15% bezahlen für dich, d.h. ihm sind seine Angestellten extrem wichtig. Meine Grosseltern haben immer geschaut, dass sie das Maximum einzahlen könnten. Und jetzt leben sie alleine aus der 1. und 2. Säule doch nicht schlecht. ;-)


    Ach ja: Evt. kannst du noch etwas sparen: Schau mal, ob du noch Unfallversicherungen in der Krankenkassen-Prämie hast (UVG und NBU): Weil sobald du arbeitest, kannst du das aus der Krankenkassenprämie nehmen. Wenn dir jemand sagt: "Lass es drinnen, weil du hast wahrscheinlich die bessere Behandlung wenn du das UVG und NBU in der Krankenkasse hast", lach ihn aus: Wenn du einen Unfall machst, musst du ja auch angeben, ob du arbeitest etc. Und dann bezahlt die Krankenkasse automatisch nicht, sondern dein Betrieb muss zahlen über deren Versicherungen. Schau also mal in deine Police. ;-)