Also ich habe mit dem Auto 35 min und mit dem Zug 90 min von Tür zu Tür. Das ist sicher abzuberechtigt. Und ja, mal 220 Tage pro Jahr, steht doch so in der Wegleitung.
Arbeitsweg Steuern
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Ich habe die Wegleitung noch nie gelesen. Mein Papa ist "Steuererklärungsexperte" und wir mussten mit 18, obwohl wir da noch in der Lehre waren und somit eh nur 50 CHF Kopfsteuern zahlen mussten (Hätten also einfach eine Kopie des Lehrvertrags im Steuercouvert mitschicken müssen), mussten wir mit ihm hinsetzen und eine komplette Steuererklärung ausfüllen und einmal alles durchrechnen. Und dann kam das mit dem Weg dazu.
Stimmt, die Korrektur ist jeweils auf 220 Tagen. Dann habe ich wieder einmal etwas gelernt.
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Zitat
Original von SneakBite
Bei mir steht, wenn eine Zeitersparnis von 1h pro Tag gegenüber den ÖVs drin liegt, darf man das Auto abziehen. Und ich mache das seit Jahren und kam nie eine Reklamation. Natürlich ziehe ich es nicht einfach ab, sondern ich schicke immer eine Beilage mit meiner Begründung mit: War noch nie ein Problem.
korrekt, dasselbe mache ich auch darum sag ich ja "Grundsätzlich" aber es gibt da eben Ausnahmen, deshalb gibt es ja auch die "Dummensteuer"