ZitatOriginal von SneakBite
Hier mal ein Statement von einem hohen Luzerner Fasnächtler: Während der Luzerner Fasnacht ist alles erlaubt, was nicht rechtswiedrig ist.
Ich weiss nicht, wie die Regelung mit Polizeiuniformen ist, aber das unbefugte Tragen der militaerischen Uniform ist nicht erlaubt (StGB Art. 331). Von dem her ist das nach Aussage des 'hohen Luzernen Fasnaechtler' nicht erlaubt, wird aber scheinbar doch nicht verboten. Allerdings ist auch alkoholisiertes Autofahren rechtswidrig, waere also auch nicht erlaubt - wird dann aber doch nicht geahndet.. Ist also nicht ganz schluessig