Tragen alter ausländischer Uniformen an der Fasnacht

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Hier mal ein Statement von einem hohen Luzerner Fasnächtler: Während der Luzerner Fasnacht ist alles erlaubt, was nicht rechtswiedrig ist.


    Ich weiss nicht, wie die Regelung mit Polizeiuniformen ist, aber das unbefugte Tragen der militaerischen Uniform ist nicht erlaubt (StGB Art. 331). Von dem her ist das nach Aussage des 'hohen Luzernen Fasnaechtler' nicht erlaubt, wird aber scheinbar doch nicht verboten. Allerdings ist auch alkoholisiertes Autofahren rechtswidrig, waere also auch nicht erlaubt - wird dann aber doch nicht geahndet.. Ist also nicht ganz schluessig

  • Sorry, ich meinte nicht "rechtswidrig" im Sinne von "Im Gesetz steht, man darf keine Uniformen tragen", sondern betr. Symbolen. Wenn du jetzt mit ner SS-Uniform aufkreuzt und noch die Symbole dran hast, dann wirst du auch an der Fasnacht hopps genommen. Aber wenn du deine Militärklamotten anziehst, interessiert das keine Sau an der Fasnacht. ;-)


    Und wie gesagt, natürlich ist es ansonsten absolut verboten, da gibt es ja sogar Regelungen, wenn du abtreten hast, bis wann du aus der Uniform raus sein musst. Z.Bsp.: Wenn du vom Abtreten her 4h Heimweg hast, die MP nimmt dich um 16.00 Uhr hoch, weil du immernoch im Ausgänger bist und sieht, dass du hättest um 12.00 zu Hause sein können um dich umzuziehen, hast du ansonsten ein Problem. Aber an der Fasnacht zählen andere Regeln für 7 Tage in Luzern. ;-)

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

    Einmal editiert, zuletzt von SneakBite ()