Zitat
Original von reN
Ich weiss nicht wieso alle glauben, dass ein Vertrag schriftlich sein muss um rechtsgültig zu sein.
Ja sicher muss er nicht schriftlich sein. Aber ich hoffe dir ist klar, dass der Vertrag auch nicht übers Netz abgeschlossen werden kann und dass beide Vetragsparteien Urteilsfähig und Mündig (18 Jahre) sein müssen, was in diesem Fall ja nicht zutrifft...
Auszug aus dem OR:
... OR 7 AI:
"Stets unverbindlich (ohne Gewähr) sind Prospekte, Preislisten, Tarife, Kataloge, Inserate Angebote im Internet, Werbespots, da sie in erster Linie zur Information dienen"... (hat indirekt mit dem Vertragsabschluss zu tun)
Na, meiner meinung nach würde ich diese Rechnungen auch nicht bezahlen, da es nicht zu einer gegenseitigen Willensäusserung gekommen ist und die Anbieter irgendwie die Leute verarschen...
Und wenn eine Mahnung kommen würde, würde ich die eh auch grad wegschmeissen, sollen die mich doch für 100Euro betreiben(Das Betreibungsamt würde mehr für das Betreibungsbegehren verlangen
).<-- Würden eh verlieren, da sie im "Unrecht" sind...
So hab ich auch meine Sauce dazugegeben 
MfG