Original von Sh@rky
http://www.bussenkatalog.ch/bussen
Wenn ich die Tabelle ansehe, dann gehe ich davon aus, dass die von einem Nicht-Autofahrer oder sonst einer Person erstellt worden ist, die entweder keine Ahnung oder sein Hirn nicht eingeschaltet hat!
65 Tacho innerorts im 50er sind also weniger schlimm als 135 Tacho auf der AB?
70 Tacho innerorts (was kaum anders als verantwortungslos bezeichnet werden kann!) dasselbe wie 140 Tacho auf der AB (was >90% aller Autofahrer täglich praktiziert und was bei durchschnittlichen Verhältnissen auch praktisch gefahrlos ist!)???
Sorry, das ist einfach lächerlich!
(oder besser gesagt äusserst bedenklich, dass solcher Nonsens Eingang ins Gesetz gefunden hat!)
Innerorts müsste IMO viel massiver eingegriffen werden.
"Scheggweg" gibt's theoretisch frühestens ab einer Vereigung und die gibt's bei 21-25 zu viel ausserorts, d.h. inkl. Toleranz 26-31 zu viel, d.h. ab etwa 30-35 zu viel auf dem tacho, also ab ca. 110-115 Tacho!
"Eine Verwarnung bzw. ein Ausweisentzug kann (muss nicht in jedem Fall) ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts, von 21 km/h ausserorts und von 26 km/h auf der Autostrasse/Autobahn angeordnet werden. Die Geschwindigkeitsübertretungen sind Nettowerte nach Abzug der Sicherheitsmarge. Fallweise können bei schweren Überschreitungen zusätzlich noch Freiheitsstrafen verfügt werden.
Wichtige zusätzliche Faktoren für die Beurteilung sind hier ausserdem der automobilistische Leumund, die Witterungs- und Strassenverhältnisse, das Verschulden und die berufliche Notwendigkeit des Führerausweises."
Das ist ja der Ultrawitz!
Wenn ich beruflich auf den Führerausweis angewiesen bin, ist das Verschulden weniger schlimm?