ZitatOriginal von Saemu
Hab das mal gehört - hab aber keine Quelle.....wäre aber eine Abklärung wert, nicht
Quelle Beobachter:
Gutscheine: Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer
Ausgabe:1/01Unbefristete Gutscheine verjähren nach zehn Jahren. Es ist aber zulässig, auf einem Gutschein eine Gültigkeitsdauer festzuhalten – etwa «gültig bis 31.12.2002» oder «gültig zwei Jahre nach Ausstelldatum». Ist eine solche Gültigkeitsdauer notiert und beim Kauf des Gutscheins akzeptiert worden, dann ist sie auch verbindlich. Manchmal bringen Geschäfte auch andere Einschränkungen an, zum Beispiel «nicht einlösbar bei Sonderangeboten». Auch hier gilt: Wer solche Bestimmungen beim Gutscheinkauf akzeptiert, ist entsprechend eingeschränkt.
Ein Gutschein ist wie ein Barkauf. Man kann ihn nicht zurückgeben. Wenn man im Geschäft nichts Passendes findet, bleibt als Alternative nur, den Bon weiterzuverkaufen – oder zu verschenken.