http://relevancy.bger.ch/php/c…of_ranks=350&azaclir=clir
Geht für mich in die Richtung. Grundsätzlich wird es dir wohl niemand defnitiv sagen können wenn du nicht vor Bundesgericht gehst. Aber ich sehe die Chancen als klein ein, einen solchen Fall zu gewinnen wenn vorher die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.