@sushi, es geht den meisten hier nicht um die 20.-- sondern ums Prinzip. Für eine Mehrleistung, die von Overclockern heraufbeschworen wird und wurde, mehr zu heuschen ist einfach nicht legitimiert. Das finde ich vom Generalimporteur kriminell. Das ist als hätte ich z.B. ne gute Idee und ein anderer hört von dieser Idee und profitiert direkt durch diese ohne zu fragen ...
Ich stell die Frage: hat der Generalimporteur oder wer auch immer für die Preiserhöhung verantwortlich ist, das Recht die Preise einfach zu erhöhen, abgesehen natürlich von den Schwankungen am Markt? Man bedenke, es handelt sich rein theoretisch um das selbe Produkt!
Bringt mir bitte ein verifizierbares Beispiel.
Hat denn niemand Beziehungen zu Juristen oder so. Der Fall wär was für Kassensturz 
EDIT: habs mir nochmals überlegt. Wir haben keine Preisbindung, das ist das Problem.
Dafür hat man natürlich das Recht, das Produkt, das eine Mehrleistung garantiert, umtauschen zu können, wenn es diese nicht erfüllt. Auch da wirds aber brenzlig, denn dann müsste der Hàndler klar definieren können, wie die Mehrleistung aussieht.
Entweder hab ich voll nicht die Ahnung oder die Sache ist wirklich kompliziert ...