Müsstest mal im Leasingvertrag nachgucken, ob Ansprüche aus Sachgewährleistung auf dich Übertragen wurden oder ob die noch beim Leasinggeber liegen. Im Zweifelsfall bei der Leasinggesellschaft anfragen.
Wenn die Ansprüche bei dir liegen, dann musst du die Behebung des Problems auf deine Kosten durchsetzen, ansonsten macht das die Leasinggesellschaft.
Bei meinem Leasing (Peugeot Finance) stand das z.B. so drin, das ich als Leasingnehmer die Mägel beseitigen lassen darf und muss.
Was ich auch noch abklären würde, wenn der Tempomat nicht repariert wird, sondern es einen Nachlass beim Kaufpreis geben sollte. Warum geht der Tempomat nicht. Bei modernen Autos mit all der Elektonik, lässt sich z.B. der Tempomat nicht einschalten, wenn es Störungen im ABS/ESP/Bremssystem gibt. Nicht dass sich dann herausstellt, dass hier ein sicherheitsrelevantes Problem vorliegt, welches vertuscht wurde.