Beiträge von Freak

    Hab mir mal das inf File eines LCDs angeschaut und gesehn das die Auflösungen dort definiert werden:


    [IBM]
    %TPVGA% =TPLCDVGA.Install,Monitor\IBM0A2E ; TFT, 640x480
    %TPVGA% =TPLCDVGA.Install,Monitor\IBM0A41 ; HPA, 640x480
    %TPSVGA% =TPLCDSVGA.Install,Monitor\IBM0A4B ; TFT, 800x600
    %TPSVGA% =TPLCDSVGA.Install,Monitor\IBM0A50 ; HPA, 800x600
    %TPXGA% =TPLCDXGA.Install,Monitor\IBM0A55 ; TFT, 1024x768
    %TPXGA% =TPLCDXGA.Install,Monitor\IBM254A ; HPA, 1024x768
    %TPSXGA% =TPLCDSXGA.Install,Monitor\IBM254C ; TFT, 1280x1024
    %TPSXGAP% =TPLCDSXGAP.Install,Monitor\IBM254D ; TFT, 1400x1050
    %1TPSXGAP%=1TPLCDSXGAP.Install,Monitor\IBM1A5E ; Wide Viewing, 1400x1050
    %TPUXGA% =TPLCDUXGA.Install,Monitor\IBM0A54 ; TFT, 1600x1200
    %1TPUXGA% =1TPLCDUXGA.Install,Monitor\IBM1A5D ; Wide Viewing, 1600x1200
    %TPQXGA% =TPLCDQXGA.Install,Monitor\IBM0A5C ; TFT, 2048x1536
    %1TPQXGA% =1TPLCDQXGA.Install,Monitor\IBM1A5C ; Wide Viewing, 2048x1536



    Das sind genau diese Auflösungen die auch in den Settings angezeigt werden. Vermutlich wird diese Liste abgeglichen mit dem Graka Treiber und nur die Auflösungen werden unterstützt die auch möglich sind.

    Das teil möchte ich mir gerne kaufen hab aber nur noch ne kleine Frage. Ich hab ein Thinkpad t30 das schaft ne Auflösung von 2048x1536 der LCD hat aber ne Auflösung von 1920 x 1200 da Widescreen. Wenn ich nun den Treiber für den LCD installiere habe ich auch die möglichkeit diese Auflösung zu wählen ? Oder sonst irgend ne möglichkeit ?


    thx für antworten



    DELL LCD

    Modullprüfungen hat man immer am ende des Semester. Bei mir sind das zwei Schulblöcke a 5 Wochen für die 40h Module oder 4 Schulblöcke a 5 Wochen für die 80h Module. Dazu kommen noch die Üks und die sind ende Jahr zimlich schwierig zu verschieben.



    tornado
    Du meinst wohl das Basislehrjahr,das wird aber nicht in der Lehrfirma gemacht. In Zürich ist es in winterthur im zli oder in der au.

    Zitat

    Original von Entsafter


    Das kann ich von den zu unrecht IV-beziehenden Schweizern auch behaupten. In jedem System gibt es schwarze Schafe, aber dies zu pauschalisieren ist einfach totaler Schwachsinn und zeugt wiedermal von einer rechtsorientierten politischen Auffassung.


    btw. ich gebs in diesem und anderen Threads auf.. es gibt einfach zuviele Rassistenschweine! Ich habe auch etwas gegen schmarotzende Menschen, aber dabei unterscheide ich nicht deren Herkunft!


    ...noch einer ders begriffen hat ;-)

    Zitat

    Original von 2cool4u
    ist das ein 100% Job, oder auch Teilzeit möglich?



    100%. Wir sind Momentan zu viert im IC Theam, es gibt schon jemand der 50 % arbeitet und ich bin auch nicht so oft in der Firma.

    Die SUISA sucht einen Supporter in Züri-Wollishofen. Wenn sich jemand meldet könnte ich ein gutes Wort einlegen. Der Arbeitsplatz wäre genau neben mir ;)


    Für näheres einfach mal auf die HP gehen

    Keine Urheberrechtsabgaben für PCs und Notebooks
    Österreichs Wirtschaft kann aufatmen


    Groß Enzersdorf (pts/20.09.2005/10:47) - Der Oberste Gerichtshof entschied in einem Musterprozess, dass für Festplatten in PCs und Notebooks auch in Zukunft keine Urheberrechtsabgabe zu entrichten sein wird. "Die Vernunft hat gesiegt," freut sich Gerald Maier, Geschäftsführer des IT-Distributors Actebis Österreich, der sich seit Beginn der Diskussion federführend für eine für den IT-Handel vertretbare Lösung eingesetzt hatte.


    Auslöser für die Debatte, die mehrere Monate lang die Gemüter erhitzt hatte, war der Wunsch der Verwertungsgesellschaften auf die generelle Einführung von Urheberrechtsabgaben auf Festplatten. Laut den Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften hätte die so genannte "Leerkassettenvergütung", die ursprünglich nur für Audio- und Videokassetten angewendet wurde und mittlerweile auch für CD- und DVD-Rohlinge eingehoben wird, nun auch auf Festplatten ausgeweitet werden sollen. Dies hätte zu einer empfindlichen Preiserhöhung bei allen Computern geführt, die mit einer Festplatte ausgestattet sind.


    Festplatten sind als essenzieller Bestandteil für das Funktionieren des Rechners notwendig, so dass es völlig unlogisch gewesen wäre, hier eine Urheberrechtsabgabe einzuheben. Die Rechtsunsicherheit hatte vor allem im IT-Handel für Aufregung gesorgt, da man hier einen krassen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern zu befürchten hatte.


    Nicht zuletzt dank intensiver Bemühungen der Wirtschaftskammer ist es nun gelungen den drohenden Folgewirkungen einer Urheberrechtsabgabe - wie sie ursprünglich angedacht war - entgegenzuwirken. Zuletzt konnte die Rechtssituation in einem gegen den IT Anbieter Gericom angestrengten Musterprozess, endlich geklärt werden.


    So unterliegen Datenträger, die in MP3- oder anderen Multimedia-Playern integriert sind, sowie auswechselbare Speicherkarten für derartige Geräte der Vergütungspflicht, während Festplatten in Computern von der Urheberrechtsabgabe befreit sind. Dies gilt für Server und Desktop-PCs ebenso wie für Laptops und externe Festplatten.


    "Wir begrüßen die Entscheidung des OGH und freuen uns, dass die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nicht beeinträchtigt wird," erklärt Gerald Maier, der sich auch in Zukunft weiter für die Interessen seiner Geschäftspartner einsetzen will. "Als einer der größten IT-Distributoren Österreichs sehen wir es als unsere Pflicht an, die Händler mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach außen hin zu vertreten und vor negativen Entwicklungen ihres Geschäftsumfeldes zu schützen."