Hab noch ne LED-Laufschriftanzeige rumlieger -> https://www.ricardolino.ch/de/Article/Details/1041383/
Beiträge von exeswizz
-
-
Geht über den 12V Anschluss oder direkt ab ner Sicherung anzapfen.
-
Ein weiterer "Vorteil". Mich hats geblitzt... Meisst denkt man sich wie schnell bin ich wohl genau gefahren. Laut DashCam GPS warens 64km/h. 4km/h zu schnell -3km/h Laser Abzug macht folglich noch 1km/h lol
(sofern DasCam GPS oder Blitzer stimmen...)
-
Zitat
Original von dogimann
Weis jemand wann es realistisch ist als Normalo ein iPhone 5S zu bekommen?Wenn du schnell genug bist und bei deinem Provider eine Vetragsverlängerung mit dem iPhone 5S machst sobald diese verfügbar ist, hast du gute chancen eins zu bekommen.
Oder du suchst dir einen gemütlich kleinen Providershop in ner kleinen City und holst dir mit etwas Glück ohne grosses Anstehen ein neues iPhone 5S.
-
-
Hier so schauts am Firmenauto aus. Aus der Fahrerposition sehe ich die Cam nicht da sie genau hinter dem Rückspiegel ist.
Nächsten Dienstag bekomme ich einen neuen weissen Skoda Superb. Dort werd ich die Cam noch versteckter unterbringen.
-
Hey Bart, hast wohl meine nicht angeschaut oder? Die hab ich genommen weil sie eben grad sehr klein und absolut Top ist. Hier sonst nochmal extra der LINK für dich
Eine Stufe extremer und noch in Full-HD wäre die Pittasoft Blackvue DR400G-HD. Aber die gibts hier nicht und die Kostet dann über 500.-
-
Ja in dieser Hinsicht stimmt das. Ich frage mich nur wenn es Beispielsweise einen Extremfall gäbe, wo jemandem die Schuld zugesprochen wird, dieser aber per Videobeweis die absolute Unschuld beweisen könnte. Wäre dann das Gesetz so stirrsinnig dies nicht anzuerkennen?
Ich denke hier wird sich noch einiges Entwickeln. Interessant ist ja auch das sich viele nicht ganz einig sind. So ist es hier in der Schweiz ansich nicht verboten, aber es wird empfohlen es nicht zu machen. In Deutschland ist es auch umstritten und in Österreich wiederum verboten.
Wiederum sind Filmaufnahmen mit dem Smartphone als gerichtliches Beweismittel zugelassen.
Schlussendlich heisst es: «Alleine der Richter entscheidet, ob ein Videobeweis zugelassen wird.»
-
Hallo zusammen!
Das Thema Dashcam wird hier in der Schweiz immer mehr diskutiert. Der Eidgenössische Datenschutz gab dafür folgende empfehlung ab:
Zitat...der Einsatz von Dashcams auf öffentlichen Strassen in der Regel das Transparenz- und das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt, sofern die gewonnenen Bilder einer bestimmten Person zugeordnet werden können. ... Aus diesen Gründen ist auf den Einsatz von Dashcams auf öffentlichem Grund zu verzichten.
Anyway, ich hab eine Dashcam (Smarty HD BX1500). Grund zur Anschaffung ist die Tatsache, dass ich als Aussendienstler im Moment pro Woche mehrere hundert Kilometer mit dem Auto zurücklege und somit erhötem Risiko ausgesetzt bin.
Mir geht es nicht darum irgendwelche Verkehrsrowdies oder Rechtüberholer zu verpetzen. Denn das ist werder meine Aufgabe noch meine Absicht. Es geht einfach um die Beweismittelführung, sollte es mal nötig sein.
Ansonsten läuft die Dashcam nur bei der Fahrt im Endlosmodus und überschreibt ältere Aufnahmen laufend automatisch.Wie seht ihr das mit den Dashcams, bzw. wer von euch hat auch eine im Auto?
-
-
Und hier der nächste....
Code: BFLPRWST
Product: 48 hours premium membership
____________________________________________http://ul.to/coupon/BFLPRWST
____________________________________________The Coupon code is valid for 14 days and may be redeemed by
any free-user at http://ul.to/coupon. -
Zitat
Original von dogimann
Sorry ist kein Brushless sondern ein normaler 540er Motor drinn, also kein Interesse trotz 4 WD
Kostet Neu übrigens 185.-Anyway, danke für die Bemerkung zum Motor. Ist wirklich kein Brushless war ein Fehler. Neu ist er 185.- ja, ab 100.- bis 160.- ist da vollkommen ok finde ich.
-
CHF 101.50 kostet es bei leapmotion.com inkl. Versand. Mit meinen 99.- (ohne Versand) bin ich da nicht schlecht. Ich kann dir folgender Deal anbieten. Wenn das Teil auf Ricardo nicht weggeht, dann kannst du es für 90.- inkl. Versand haben.
-
-
-
-
Ach 20min schrott... Sry ich mag 20min einfach nicht...
Hier sind die News z.B. viel direkter:
http://apfelblog.ch/iphone-5c-ja-oder-nein/
http://www.macnotes.de/2013/08…r-iphone-5s-auslieferung/
http://www.macnotes.de/2013/08…d-material-bei-iphone-5s/Apropro, die iOS7 Beta5 läuft meines erachtens schon einwandfrei. Optisch und leistungsmässig könnte es Apple so bringen. Ich könnte nicht mehr auf iOS 7 verzichten. Finde es ein top OS.
-
Jo ich lass e so. Frage mich nur weshalb sie mir (denn nicht alle hatten diese Option) die möglichkeit überliessen bei Vetragsverlängerung das alte Optima zu behalten ohne auf das Me wechseln zu müssen. Nunja, immerhin noch ein Jahr hatte ich es billiger. Jetzt brauch ich mich wenigstens nicht mehr um Anruf und SMS Kosten zu kümmern.
-
Hab mir mal die Swisscom Abos angesehen. Im grunde genommen ist bei der Swisscom das Abo für 75.- gleichwertig wie jenes von Orange. Einziger unterschied: Swisscom hat ne Speedlimite, dafür keine Datenlimite. Bei Orange ist es gerade umgekehrt.
Mein Ziiel war es, mein jetziges Preisplan bis Vertragsende beizubehalten. Anscheinend muss ich aber die anpassung von Orange akzeptieren. Ein wechsel lohnt sich nicht, da alle Provider ähnliche neue Abos haben.
-
Heute bekam ich von Orange einen Brief, in dem stand, das mein altes Abo "Optima Pro Start Surf" für CHF 39.-/M. eingestellt und auf ein neues "Orange Me Unl. Swiss/Surf 1/Service" für CHF 75.-/M. geändert wird.
Beim Orange Me Abo wäre praktisch alles inklusive und ich müsste grundsätzlich immer 75.-/M. bezahlten. Doch mit dem alten Optima Abo hatte ich neben der Grundgebühr von 39.-/M. durschntl. nur 15.- nebenkosten. Also würde ich mit dem neuen Orange Me Abo grundsätzlich trotzdem 20.- mehr im Monat bezahlen.
Ich könnte auch ein billigeres Abo nehmen, doch dann wären mir die Leistungen so gekürzt, das sie nicht mehr dem alten Orange Me Abo entsprächen.In den AGB von Orange heisst es zwar:
Zitat11. Vertragsänderungen
Orange kann die Produkteinformationen und andere Teile
des Abonnementsvertrages einschliesslich dieser AGB
jederzeit ändern, was dem Kunden in geeigneter Form
mitgeteilt wird. Akzeptiert der Kunde ihn belastende
Änderungen nicht, ist er berechtigt, innert 30 Tagen seit
Erhalt der Anzeige schriftlich auf die veränderten
Dienstleistungen zu verzichten oder im Falle von
wesentlichen Vertragsänderungen zu Lasten des Kunden
den Abonnementsvertrag innert gleicher Frist schriftlich zu
kündigen. Die Änderung von Preisen,
Bandbreiten/Geschwindigkeiten und der Netzabdeckung,
(unabhängig ob das Netz durch Orange oder Dritte
betrieben wird) ist zu akzeptieren und stellt keine
wesentliche Änderung der Produkteinformationen oder
anderer Vertragsbestandteile dar und berechtigt in keinem
Fall zum oben beschriebenen Kündigungsrecht.Darf Orange das so wirklich? Schliesslich habe ich einen Vertrag mit dem Orange Optima Abo abgeschlossen welcher bis Okt. 2014 läuft.
Andernfalls habe ich nur drei Optionen. Aber keine ist zufriedenstellend.
1. Den Brief von Orange akzeptieren und 20.- im Monat mehr bezahlen.
2. Auf ein günstigere Abo welchseln, dafür ist das Abo stark eingeschränkt und es fallen viel mehr zusatz Gebühren an.
3. Vorzeitig Kündigen was aber eine Gebühr von 500.- zur Folge hat.