So, wir sehen, hier herrscht genau die gleiche uneinigkeit wie überall -> Gerichtsurteil muss her oder der Gesetzestext muss klarer werden.
Fakt ist: Das schweizer Gesetz unterscheidet nicht zwischen Gewährleistung und Garantie. (Dass die Swico da einen klaren Unterschied sieht dürfte ja wohl klar sein. Dass die Konsumentenschützer da keinen sehen ist auch klar.)
Meine Meinung: Wenn mir nach 1 1/2 Jahren das Display eines Handys einfach den Geist aufgibt muss es repariert oder whatever werden. Ich habe das Gerät nach Anleitung bedient und mir nichts zu schulden kommen lassen also war von Anfang an ein Mangel im Gerät (und seien es extern eingekaufte Widerstände oder whatever -> Der Mangel bestand schon immer weil der Hersteller minderwertige Ware verbaut hat oder schlecht gearbeitet hat etc.) und dieser wird erst nach 1 1/2 Jahren sichtbar -> Der Gesetzestext greift.
Die Polster an meinem Kopfhörer gehen nach 1 1/2 Jahren kaputt. Auch hier normal benutzt -> Mangel war von Anfang an da, minderwertige Polster verbaut die keine 2 Jahre halten -> Der Gesetzestext greift.
Ist für mich etwa wie die Teilkaskoversicherung beim Auto: Alles was man als Konsument bei normaler Benutzung nicht direkt beeinflussen kann fällt unter "Mangel beim Kauf".