Bitte gebt nur Pumpen an die ihr momentan Besitzt.
Ahja thx@duke für die Pumpendaten.
Bitte gebt nur Pumpen an die ihr momentan Besitzt.
Ahja thx@duke für die Pumpendaten.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Snipa
SneakBite, warum bist du eigentlich hier in diesem Forum? was willst du erreichen? wenn man mit seinen Meinungen gegen den Strom schwimmen will, muss man halt mal damit rechnen, dass bissl Treibgut mit der Strömung entgegenkommt. vorallem, wenn man auf so eine Art schreibt wie du.
ich bin hier im Forum, um meinen Teil beizutragen (auch wenn viel Scheiss dabei ist), zu lernen (da ich nur Modder/Gamer bin) und Freunde zu finden. ich gehöre wohl zu den wenigen, die mit sehr vielen Tweakern an LANs und anderswo Kontakt hatte/hab. und du? du bist wohl hier, um genau das Gegenteil zu machen? wenn du schon Probleme mit Leuten im Forum hast, warum kannst du das nicht per PN regeln, wie normale Leute auch?!?
was hast du davon, wenn du versuchst, Tweaker anzuzeigen oder sogar das Forum zu zerschlagen? dutzende Leute, wenn nicht sogar hunderte könnten deine Adresse herausfinden und mal vorbeischauen. ausserdem kennen Rahel und Roger dich ja persönlich ... von früher. in deiner Homepage steht ja einiges ... auch im Steckbrief. könntest du dich nach den paar Anzeigen für den Rest deines Lebens sicher und wohl fühlen? lernst du Selbstverteidigung, um genau sowas durchführen zu können und dich dann sicher zu fühlen? tja ... mir geht Selbstverteidigung irgendwo hintendurch, wo die Sonne nicht hinscheint. schliesslich will ich in meinem Leben nicht allzuviele Leute stinkig machen, dass ich Selbstverteidigung brauche
wenn du wirklich an die sLANp IX in Bülach gehen würdest ... schreib mir ne PN ... dann komme ich vielleicht auch als Besucher
ach ja ...
wenn du mit Drohungen und Forderungen gegen das Forum die Admins dazu zwingst, dir Aufmerksamkeit zu schenken, ist das Nötigung ... wenn man sich überlegt, wie lange Romane du manchmal schreibst. wenn du dann noch onanierst, wenn die Admins deine Posts lesen, ist das sexuelle Nötigung!!!
Oh c'mon "wir werden dich besuchen..." ist noch lamer als "ich verklage dich..".
Ich verstehe irgendwie nicht was so "böse" daran sein sollte, da wird ja nicht wirklich eine Katze geköpft.
ZitatOriginal von SneakBite
@ Admins: Hmm, ich denke, dumm wie ein Senfglas etc. haben mehr gewicht als Feigling, zumal ich es schlichtweg feige finde, jemandne übers I-Net zu beleidigen. Hehe, schau kNt, du kannst machen was du willst. DLS, Panzer etc. werden von einer anderen Stelle hören. Vorallem hörte ich nicht mal ne Entschuldigung oder so.
@ 2cool4u, ich denke, dass wissen wir alle, dass es um keine Gefängnissstrafe geht, vorallem, was haben die Sachen mit euch zu tun?? Ihr müsstn nur die I Ps rausgeben, mehr nicht.
Du hast dich auch nicht bei uns fuer den Witzknollen entschuldigt. Ich und 2cool4u fühlen uns v.a. durch "knollen" schwer beleidigt.
ZitatOriginal von SneakBite
Hehe, von mir aus. Aber immer dran denken, was wohl mehr gewichtet wird.
Was ist echt ernsthafter: hohl wie ein Senfglas oder Feigling?
ZitatOriginal von SneakBite
Doch, ich sehe das eng. Ich muss mich von niemanden beleidigen lassen. Vorallem nicht von Feiglingen, die es real nicht trauen würden zu sagen, aber übers I-Net den grossen Macker raushängen.
ZitatOriginal von SneakBite
... Ach ja, @Admins: Und ihr witzknollen schmeisst threads in den Mülleimer, wo einer mal rumbrüllt oder etwas doppelt postet aber sowas hier, was offensichtlich ein Strafdelikt ist, lasst ihr drine?? Gut, dann kann ich auch anfangen warez etc. zu posten. ...
Momol in der Schweiz müssen die Provider recht viel loggen, da hat er schon recht. Aber eben so allenfalls nach einer Anzeige o.ä.
Sieht man das auf kurze Distanz, dass es ein Fake ist?
Und so über die Querstreben drüberkleben im Caseinneren ist irgendwei ein bisschen zu offensichtlich, sogar auf Fotos :).
Du kannst das Zeugs hier ja rauskopieren, Anzeige erstatten, und nachher soll uns das Gericht anweisen dir die IP Adressen zu geben. Die Provider müssen die imo über längere Zeit loggen. Aber eben, PN sie mal an, die geben dir die Adressen schon.
Wenn das Verfahren den in der Schweiz wäre, ein StGB Auszug mit einigen persöhnlichen verfettungen:
So hier noch
ZitatAlles anzeigen1. Ehr- verletzungen.
Üble Nachrede
1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,
wird, auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.
3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonstwie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.
4. Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.
5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äusserungen unwahr oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde festzustellen.
Art. 174
Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.
wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat.
3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.
Art. 175
Üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Ver- storbenen oder einen verschollen Erklärten
1 Richtet sich die üble Nachrede oder die Verleumdung gegen einen Verstorbenen oder einen verschollen Erklärten, so steht das Antragsrecht den Angehörigen des Verstorbenen oder des verschollen Erklärten zu.
2 Sind zur Zeit der Tat mehr als 30 Jahre seit dem Tode des Verstorbenen oder seit der Verschollenerklärung verflossen, so bleibt der Täter straflos.
Art. 176
Gemeinsame Bestimmung
Der mündlichen üblen Nachrede und der mündlichen Verleumdung ist die Äusserung durch Schrift, Bild, Gebärde oder durch andere Mittel gleichgestellt.
Art. 177
Beschimpfung
1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Busse bestraft.
2 Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.
3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.
Art. 178
Verjährung
1 Die Verfolgung der Vergehen gegen die Ehre verjährt in vier Jahren.3
2 Für das Erlöschen des Antragsrechtes gilt Artikel 29.
Wenn du ein Gericht findest das DLS verurteilst bekommst du hier im Forum 8 blaue Sterne oder Symbole deiner Wahl :D.
Naja der Server ist in Deutschland, also wurdest du in Deutschland beleidigt. :pp
Sorry das ich hier evtl. die professionalität die man als Admin haben sollte nicht mehr haben kann, aber ein Punk(bist du doch noch oder?) der wegen einer Beleidigung mit dem Staat droht ist einfach zu geil.
Ich würde Vorschlagen du PNst die betreffenden User einmal selbst an. Das Verfahren müsste übrigens wohl in Deutschland laufen. Ich splitte hier glaube ich gleich auch mal.
Wir haben eh einen halben Anwalt. Bis zur DLS Aussage sehe ich im übrigen keine Beleidigung - und wenn du dann mit einer Anzeige drohst provzierst du leichte Beleidigungen.
Aber trotzdem eine Ermahnung an DLS: sei doch bitte nicht so böse.
Also das ist jetzt eine Beleidigung.... ..meldet euch doch vor der Verhandlung bei so einer Gerichtsshow :D.
^ Die Verhandlung, ob dass da oben eine Beleidigung, eine Tatsache oder einfach eine Feststellung ist, nähme mich fast so wunder, dass ich es fast riskieren würde ;).
Der Text stammt von einer Satireseite und ist wohl eher eine Satire über diese Männer als über Frauen ;).
Wenn du die Kinder mit 30 hast, bist du grob mit 50-55 durch. Und dann hast du mehr Geld zum reisen als jetzt seeder ;).
Gibt eigentlich in der Schweiz keine ganztätowierten Leute?
ZitatOriginal von 3dprophet
Was mir wegen der Eingreidtruppe etwas schleierhaft ist, warum die EU. Es gibt ja die Nato und UNO. Ich bezweifle, dass nicht Nato EU Mitgliederstaaten sich an einem solchen Kontingent beteiligen würden.
Die schnelle Reaktionsfähigkeit wäre Wünschenswert doch das ganze wäre sehr kostenspielig.
Es wurden eigentlich sogar schon Kontingente usw. abgemacht, wer wieviele Männer welche Gerätschaften usw. usf., von daher ist da sganze schon relativ reif.