Im OR steht:
VI. Haftung des Arbeitnehmers 1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt. 2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.
Ich wuerde also in beiden Faellen nein sagen du musst nicht aufkommen dafuer. Auch kommt es darauf an, wie du den Schaden verursacht hat. Bei Absicht muesstest du für den vollen Schaden aufkommen, bei Grobfahrlaessigkeit zumindest fuer den groessten Teil.
Grobfahrlaessig waere vermutlich, wenn zb die Kasse laenger unabgeschlossen/unbeaufsichtigt war oder du dein Portemonnaie auf dem Autodach liegenlaesst.
Auch wenn sich die Faelle haeufen (zb jeden Monat Batch verlieren oder jede Woche unstimmigkeiten, kann man vermutlich auf Grobfahrlaessigkeit pochen).
Schau doch mal bei ktipp.ch da findest du im Forum sicher solche Faelle oder Hilfe oder auf der Seite der Gewerkschaft deiner Branche.
gruss
hitch