Hoi Leute,
ich habe eine kleine Frage an euch. Nein es geht nicht um den CPU von Tazzler, das hat sich geklärt Danke für eure unterstützung.
Jedoch nun zu meiner Frage.
Ich arbeite im Verkauf und haben mehr mal eine kleinere Kassendifferenz. Jediglich wurde von Beträgen bis 10.- hin weggeschaut. Nun ist es einem Kollegen von mir passiert, das er eine höhere Differenz von +/-100.- hatte. Meine Frage zum ganzen ist muss da bei einem solchen Verlust das Geschäft aufkommen? Weil die Weisung bei einem Verlust wird direkt auf das private Porte Monnaie verwiesen, das heisst in klartext das der Verkäufer den Verlust begleichen muss/soll. Ist dies Rechtlich korrekt oder kann man das anfechten?
Eine weitere Frage ist. Ich selber habe den Badge verloren, bzw. mein Porte Monnaie wurde am letzten Wochenende gestohlen. Mir werden alle Karten kostenlose ersetzt, nur mein Geschäftsbadge wird mir vom Gehlat abgezogen. Hier ein Auszug von einem Geschäftsmail :
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Hallo Damiano
Kannst ihm bitte einen neuen Batch ausstellen und den Betrag beim nächsten Lohn abziehen lassen.
Ich werde sein Batch für den Zutritt ins Geschäft löschen.
Freundliche Grüsse / Cordiali saluti
Yours sincerely / Meilleures salutations
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Dies wurde unserem Personalchef weitergeleitet und unserer Buchalterin, siehe hier :
Ciao Pia
Bitte bei der nächsten Lohnzahlung Balint einen Abzug von CHF 70.00 tätigen. Er hat leider seinen Batch verloren.
Danke…..
Freundliche Grüsse / Cordiali saluti
Yours sincerely / Meilleures salutations
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Ich persönlich denke die Herren von der GL handeln falsch.
Oder wie sieht ihr das ? Jurisistische Antworten wären super, wenn ihr mir evtl. ArG, OR etc. antworten könnt, weil ich kann Grundsätzlich keinen Gesetztestext finden.
lg Balu