Falsch.
Die Logistep hat bisher mit den gesammelten IP Adressen klagen beim Gericht eingereicht. Das Gericht hat beim Provider die Adressen der betroffenen Kunden herausgesucht für das Strafverfahren. Ab einem bestimmten Punkt hat die Firma Logistep beim Gericht den Antrag gestellt einsicht in alle Akten zu bekommen welche den Fall "Logistep vs. ISP Kunden" betreffen.
In diesen stand auch die volle Adresse des betroffenen ISP Kunden welche die Firma Logistep an ihre Auftraggeber weiterreichte damit diese Schadenersatzklagen stellen können (Vollständige Adresse der betroffenen ISP Kunden haben sie durch die Logistep erhalten).
Ergo: Die Auftraggeber müssen nun selber die Klagen von Anfang an durchführen und können nicht mehr auf Daten von Firmen wie der Logistep hoffen. Durch diesen Gerichtsentscheid darf die Logistep solche Personenbezogene Daten nicht mehr weitergeben.
Jeder Schweizer ist durch das Datenschutzgesetz geschützt (Telekommunikationsgeheimnis), dieser Schutz wurde ausgehebelt weil es möglich ist in einem laufenden Verfahren die Akten einzusehen und somit den Verfahrensweg bis zur Schadenersatzklage erheblich zu verkürzen.
Filesharing bleibt immernoch genau gleich grau wie vorher, lediglich die Art wie du verfolgt werden kannst hat sich verändert.