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Auszug;
...Das nun mit dem Fall befasste Schweizer Bundesgericht ist nun der Argumentationslinie des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten nahezu „vollumfänglich gefolgt“. Das Kollegium entschied mehrheitlich, dass IP-Adressen eindeutig Personendaten sind und dass es unzulässig ist, wenn private Firmen – dafür fehle jeglicher Rechtfertigungsgrund – diese heimlich ausforschen...