Beiträge von panda_prc

    Achso lol^^ richtig lesen sollte man ;) Ne, diese fläche nebendran ist ja auch nicht verlinkt^^


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    Nur jeweils die Wörter fungieren als links, es ist keine Schaltfläche :D

    Also bevor du dich zu bekannt machst würd ich mich fragen ob du auch die nötigen Resourcen hast um einen grossen Ansturm zu bewältigen.
    Ich mag mich an Fälle erinnern in denen URLs von Websites von Sportlern und andern in der Zeitung veröffentlicht wurden und diese inner kürzester Zeit nicht mehr erreichbar waren weil der Hoster versagte (Zu wenig RAM, CPU, Bandbreite da "billig" Hoster).


    Viele Hoster rechnen ja damit, dass nur "kleine" Websiten auf ihren Servern gehostet werden. Dementsprechend können sie mit dieser Mischkalkulation davon ausgehen, dass ein Server für 100 Kunden reicht. Wenn dann aber du mit deiner Seite und 10k Anfragen kommst zwingt es die meisten in die Knie :D


    Zur veröffentlichung kann ich dir nur raten mal den PCTipp anzuschreiben ;) Die haben glaube ich auch schonmal so "billig kauf" Portale beurteilt und würden in einem kleinen Artikel auf den ersten paar Seiten sicherlich auch deine Seite erwähnen. Der Rest sollte dann von alleine kommen :D

    Also wenn du die richtigen Treiber für dein Gerät finden willst aber keine Ahnung hast wie kann ich dir das Programm "Driver Genius" Klick me Hard! empfehlen (ist Kostenpflichtig).


    Das Ding analysiert dir deine Kiste und saugt automatisch die richtigen Treiber herunter.

    Zum ersten, laut OR:


    Art. 321e
    1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er
    absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.
    2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen
    hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter
    Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder
    der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie
    der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der
    Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.


    Folgende Seite liefert dir auch Wertvolle Informationen:


    http://syndikat.ch/navi8/detail307/
    http://www.kpmg.ch/docs/200803…ung_des_Arbeitnehmers.pdf


    Die Frage ist, hat jeder seine eigene Kasse oder können die Verkäufer von Kasse zu Kasse. Je nachdem was halt gerade frei ist? Wie lange arbeitet dein Kollege schon als Verkäufer, hat er dementsprechend eine Ausbildung zum Verkäufer oder ist er nur "Aushilfsstudent" der sein Taschengeld aufbessern möchte?


    Rein rechtlich gesehen müsste er für den Schaden geradestehen den er durch seine Unachtsamkeit (Fahrlässigkeit) verursacht hat. Je nachdem kann man den Schaden herunterspielen weil das Berufsrisiko mal falsch herauszugeben relativ gross ist beim täglichen Umgang mit Kassen. Zudem spielt auch der Bildungsgrad/die Fachkentnisse eine Rolle - kann ja sein, dass ein Kollege sprichwörtlich "Dümmer als ein Toastbrot" ist.


    An seiner Stelle würd ich mit dem Chef ein Gespräch führen um sich die Kosten zu teilen. Kann ja mal passieren.


    -


    Zum zweiten kann ich dir nur sagen, dass der Arbeitgeber dafür Verantwortlich ist, dass du alles hast was du zum Arbeiten benötigst (somit auch der Badge).


    Laut OR:


    Art. 327
    1 Ist nichts anderes verabredet oder üblich, so hat der Arbeitgeber
    den Arbeitnehmer mit den Geräten und dem Material auszurüsten,
    die dieser zur Arbeit benötigt.


    Du hast den Badge bekommen und nun verloren/wurde gestohlen. Ich denke schon, dass du für den Ersatz des Badges hinhalten musst (bzw. evt. deine Versicherung). Ich würde mir aber keinen Lohnabzug gefallen lassen sondern eine Rechnung verlangen.




    Falls ich irgendwo falsch liegen sollte bitte melden :D

    Hobbyjuristen bleibt zuhause.


    Laut OR:


    Art. 185
    1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine
    Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit
    dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.


    Und wegen deinem Zurücktreten:


    Art. 214
    1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises
    oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit
    der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer
    das Recht, ohne weiteres vom Vertrage zurückzutreten.
    2 Er hat jedoch dem Käufer, wenn er von seinem Rücktrittsrecht
    Gebrauch machen will, sofort Anzeige zu machen.
    3 Ist der Kaufgegenstand vor der Zahlung in den Besitz des
    Käufers übergegangen, so kann der Verkäufer nur dann wegen
    Verzuges des Käufers von dem Vertrage zurücktreten und die
    übergebene Sache zurückfordern, wenn er sich dieses Recht
    ausdrücklich vorbehalten hat.


    Fakt ist:


    Du verkaufst 5HDs und 1 CPU für einen bestimmten Betrag.
    Die HDs hast du versandt, die CPU separat dann später auch.
    Seit dem Versand gehören die HDs und die CPU Tazzler.


    Die Post verliert die CPU von Tazzler und du beziehst die 280Fr.- welche Tazzler gehören. Somit hast du dich ungerechtfertigt bereichert.
    Du musst die 280Fr.- an Tazzler überweisen und dieser muss dir dann Anschliessend den von dir festgelegten Kaufpreis für die HDD und die CPU überweisen. Dann ist das Geschäft korrekt.


    Gruss

    Wieso sollte es Betrug sein? Er hatte die Möglichkeit die Ware zu prüfen als er sie abgeholt hat. Wenn er das nicht macht ist er selber Schuld und der Vertrag gültig. Sorry aber nur weil man beim Einkauf vergessen hat zu denken ist das noch lange kein Grund das Geld zurück zu fordern.

    Verschenke einen Battlefield Heroes Beta Key:


    * Battlefield Heroes™ is a free cartoon-style shooter for the PC
    * Combining classic gameplay with brand new innovations, it’s a totally new experience
    * Cartoon-style graphics bring the fun back to shooters
    * Third person camera so your Hero is centre-stage!
    * Create your own unique war Hero with extensive character customisation system
    * MMO-like special abilities add strategic depth to combat


    http://www.battlefield-heroes.com/


    Das Spiel befindet sich noch in der Beta Phase, wird über den Browser gestartet und macht meiner Meinung nach einen höllischen Spass :rock



    Wer den Key will bitte eine PM an mich mit euer Email Adresse.


    "dä schnäller isch dä gschwindär" aka. First come, first served



    Gruss Andreas

    Zitat

    Original von dogimann



    Genau das war die Taktik............wer den Passdingens wollte Bestellt doch sicher noch was dazu,schon wegen dem Porto :applaus


    Hab eben nen Brief bekommen von Brack mit einem 25Fr.- Einkaufsgutschein :applaus


    Auf dem Lieferschein steht:


    -
    Lieferschein


    April April
    -


    Begleitbrief:


    Sehr geehrter Herr Hernandez


    Wir schreiben Ihnen heute, weil Sie unser am 1. April veröffentlichtes Gerät "Chipdrive LRPA-01-CH Biometrics Changer" in einer Menge zwischen einem und 198 Stück bestellt haben.


    Das bedeutet für uns, dass Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:


    - Sie haben das Gerät für einen Aprilscherz gehalten und wollten sehen, was passiert, wennn Sie es bestellen.
    - Sie haben erkannt, dass das Gerät ein Aprilscherz ist und haben aus früheren Jahren auch gewusst, was passiert, wenn Sie es bestellen.
    - Sie haben es wirklich für möglich gehalten, dass es sowas git und wir so etwas verkaufen.


    In letzterem Fall muss ich Sie leider enttäuschen: Sie haben den seltenen Fall erwischt, dass wir das bestellte Gerät nicht ausliefern können. Ganz egal zu welcher Gruppe Sie gehören: Wir finden, ein wenig Spass muss sein. Sie haben sich den beiliegenden Warengutschein im Wert von CHF 25.- redlich verdient. Wir danken Ihnen vielmals und hoffen, Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen.


    Freundliche Grüsse


    Daniel Rei
    Redaktor PR/MarCom


    Brack Electronics AG
    -


    Ganz geile sache :D

    Einzahlen an der Post -> roter Einzahlungsschein


    Und mit dem roten Einzahlungsschein kann du keine IBAN verwenden da der ja eigentlich für Geldtransfers von Postkonto zu Postkonto gedacht ist.
    Deshalb kommen da ja auch noch Bearbeitungsgebühren hinzu wenn du es "oldschool" mit dem Einzahlungsschein machst (2Fr.- warens glaub ich).


    Ansonsten kannst du ja auch direkt zu der betroffenen Bank gehen und sagen, dass du eine Einzahlung auf ein Konto tätigen möchtest. Wird aber vermutlich auch wieder etwas Kosten.


    Dumme Frage, aber warum machst du es nicht Online? :D

    20Minuten ist eh ein Käseblatt ;-)
    Und nur weils dort vor kurzem Stand heisst das noch lange nicht, dass es nicht schon früher gratis verfügbar war ;)