ZitatOriginal von SEEdER
Verdammt...das du Samstag / Sonntag frei hat merkt man ja auch nicht....
Gibt noch andere Seiten als Guugle.
MSN Live Search zum Beispiel
ZitatOriginal von SEEdER
Verdammt...das du Samstag / Sonntag frei hat merkt man ja auch nicht....
Gibt noch andere Seiten als Guugle.
MSN Live Search zum Beispiel
ZitatOriginal von Solae
Hmm Digitec krieg ich den Schwarzen für 569inkl. Versand. Nur so als info...
EDIT: Den weissen sogar für 566 Fr.
Jap, bei Digitec gibts den inklusive Versand. Solltest dein Angebot vlt. nochmal überdenken oder uns mitteilen wie du drauf kommst.
ZitatOriginal von GP
In der dt. Version hat es keinen Arcade Mode, oder irr ich mich da?
Weiss nicht was du meinst, es ist sowohl offline als auch online Spielen möglich. Die Sprachausgabe bei meinem Spiel ist halt einfach komplett auf Deutsch, weiss nicht inwiefern da Zensiert wurde.
50Fr.- inkl. sind in Ordnung.
Bist du den schon Volljährig
Es wäre die deutsche Version in der normalen DVD-Box mit Heftchen worauf der Key steht und der Activision Registrier Karte.
Wo wohnst du?
Was bietest du für COD4? Habe noch eine Version
Leesenn!!!
http://www.ktipp.ch/beratung/1…/10_Fragen_zur_Betreibung
Zitat4. Was kostet ein Zahlungsbefehl?
Je höher der geforderte Betrag, desto höher die Kosten des Zahlungsbefehls. Für eine Forderung von 5000 Franken betragen die Kosten 70 Franken, für eine Summe von 50 000 Franken 100 Franken.
Du musst nur das Produkt bezahlen, nicht die anderen Kosten.
ZitatAlles anzeigenArt. 8a12
1 Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die
Protokolle und Register der Betreibungs- und der Konkursämter
einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen.
2 Ein solches Interesse ist insbesondere dann glaubhaft gemacht,
wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang
mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages
erfolgt.
3 Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis,
wenn:
a. die Betreibung nichtig ist oder aufgrund einer Beschwerde
oder eines Urteils aufgehoben worden ist;
b. der Schuldner mit einer Rückforderungsklage obsiegt
hat;
c. der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen hat.
4 Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss
des Verfahrens. Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im
Interesse eines Verfahrens, das bei ihnen hängig ist, weiterhin
Auszüge verlangen.
Auszug aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz.
Die Betreibung kann Probleme für dich darstellen wenn du eine Wohnung suchst. Meistens musst du da einen Auszug aus dem Betreibungsregister vorlegen. Evt. kanns da dann Probleme geben
warten bis es getrocknet ist und dann wegkratzen
wobei macgyver hätte die situation von anfang an erkannt und die leere papierrolle als kanal gebraucht um sein geschäft zu verrichten
ZitatOriginal von SneakBite
Ach ja, den Link würde ich auch entfernen in denem Post Saiba. Weil das ist Rufmord und es ist aber nicht klar, ob die Firma wirklich schlecht ist oder ob es dein Fehler ist. Von dem her könnte man dich auch noch wegen Rufmordes belangen.
Bullshit, Rufmord ist das noch lange nicht.
1. Betreiben und Betrieben werden kann jeder, zu jeder Zeit.
2. Ich kann aus deinem Text nicht genau herausnehmen ob du nun bezahlt hast oder nicht. Falls du noch nicht bezahlt hast dann erledige das nun über den Zahlungsbefehl den du sicherlich erhalten hast. Die "Gebühren" vom Betreibungsamt würde ich nicht bezahlen.
Zwar bleibt ein Eintrag zehn Jahre lang registriert, im Registerauszug treten aber nur Betreibungen des laufenden und der letzten beiden Jahre in Erscheinung. Im Übrigen deutet ein einsamer Eintrag noch lange nicht auf eine fragwürdige Zahlungsmoral hin.
Infos dazu auch bei http://www.ktipp.ch/beratung/1…/10_Fragen_zur_Betreibung
Die Rechtlichen Aspekte stehen im SchKG und OR.
ZitatOriginal von Yarrow
2. In der Schweiz herrscht keine Ausweistrage-Pflicht. Da ich aber davon ausgehe, dass du mit "in eine Kontrolle kommen" eine Verkehrskontrolle meinst, wo du im Auto sitzt, wär's weniger gut, wenn du da keinen (Führer-)Ausweis dabei hättest.
Nein, meinte eigentlich Personen-Kontrolle wie sie zum Beispiel häufig in der Stadt passieren (Zürich :shure).
Eine Frage an die Polizisten und Juristen unter uns
1. Bin ich als Schweizer Staatsbürger verpflichtet einen Pass oder eine ID zu besitzen?
2. Was ist wenn ich ohne in eine Kontrolle komme?
3. Was ist wenn ich (unbewusst, erneuerung vergessen) mit einem Abgelaufenen Ausweis/Pass in eine Kontrolle komme?
Merci
Es will es dir anderehen und du musst rausfinden was es noch Wert ist?
500Fr.-
Nene, würde so an die ~1500 Schätzen oder?
Digitec -> Artikelnummer: 101458
ZitatOriginal von Xoood
Ich wollte gerade mit den Türken vom Döner-Laden wetten gehen, aber es kam keine Wette zu stande, die sind alle für die Schweiz
Ist doch klar warum Sonst gibts wieder Kebap-Boykott
es wird wieder heller drausen
Wenn du beim alten Provider Webspace & Domain hast dann such dir einen Provider der Domains auch einzeln anbietet und dann machst du nen KK Antrag das deine Domains auf den neuen Provider übergehen.
Weiteres -> http://de.wikipedia.org/wiki/Konnektivit%C3%A4tskoordination
Bitte schön Zahlen musst du natürlich weiterhin
ZitatOriginal von Thurisaz
9/10 beim ersten versuch
Dito
Die Dinger gehören für immer Verboten , ich renne ja auch nicht mit einer entsicherten Granate durch den Bahnhof in Zürich