Ohne dass Digitec / Galaxus überhaupt eine AGB hätte, sagt das OR schon, dass als offensichtlich falsch erkennbare Preise nicht vom Anbieter eingehalten werden müssen.
Falls der Unterschied aber gering ist, z.b. 20-30% unter dem Normalpreis, dann gilt das nicht. Das heisst das Angebot ist bindend.
Nun hat Digitec euch geschrieben, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist.
Allerdings ist genau der selbe Artikel im Shop noch ein 2. Mal vorhanden - und vermutlich auch lieferbar?!
Falls nun der Preisunterschied nicht offensichtlich falsch gewesen wäre, hätte ich auf Lieferung zum angepriesenen Preis bestanden, da der Artikel ja weiterhin verkauft wird - und somit die Nichtlieferbarkeit nicht gegeben ist.
Die AGB sagen ja aus, dass es 2 Gründe für Vertragsauflösung gibt:
[list=1]
[*]Nichtlieferbarkeit
[*]Falsche Preisangabe
[/list=1]
Wobei die "Falsche Preisangabe" von mir aus rechtlich nicht 100% korrekt / haltbar ist. Preise / Angebote müssen bindend sein. Wie gesagt ausser, wenn es offensichtlich ist, dass der Preis falsch ist. Hätten sie also 20% zu wenig hingeschrieben, könnten sie sich nicht auf die AGB berufen.
So oder so hätte ich mal stinkfrech auf das Mail geantwortet, mit einem Screenshot des 2. Angebots das noch lieferbar ist, und gesagt, dass Ihr Grund für eine einseitige Vertragsauflösung nichtig sei, da das Produkt ja noch lieferbar sei.
Vielleicht sind sie dann so kulant und schicken dir trotzdem einen