Beiträge von BLJ

    Nein gemäss dem einten verlinkten config file (Forumsbeitrag mit Config file) kannst du die zusätzlich in dein Config File einfügen.


    Ob HDMI und composite beide gleichzeitig gehen weiss ich nicht, aber es sieht so aus. Vielleicht kannst du den force hdmi dann doch mal auf 0 setzen... zum ausprobieren...


    Also ich würds einfach mal ausprobieren. Und wenns nicht geht, im openelec --> raspberry forum einen Thread erstellen.

    sonst gibts auch billige HW: http://www.amazon.com/Mini-Com…e-ray-White/dp/B009CL8NH0


    aber wenns mit dem RPY schon funktionieren würde wär das natürlich viel besser!


    EDIT:


    Zitat


    # Set stdv mode to PAL (as used in Europe)
    sdtv_mode=2


    # defines the aspect ratio for composite output (3 = 16:9)
    sdtv_aspect=3


    siehe:
    http://raspberrypi.stackexchange.com/tags/config.txt/info


    http://openelec.tv/forum/124-r…edback?limit=20&start=160


    http://openelec.tv/forum/124-r…ideo-not-working?start=30

    Zitat

    Original von caradhras
    Ich hoffe du hast ne Menge Fotos und Videos vom Zustand der Wohnung?


    Leider Nein, allerdings muss meines Wissens der Vermieter die Schäden nachweisen, d.h. ich muss nicht nachweisen, dass ich nicht Schuld bin.


    Die Verwaltung hat mir mitgeteilt die Schäden per Foto dokumentiert zu haben und mir versprochen die Fotos mir bis heute zu mailen - was dann aber nicht passiert ist.


    Zitat

    Original von 1984
    Die ziehen euch vermutlich einfach was von der Mietkaution ab.. Wenns der Vermieter eine richtige Drecksau ist stellt er zusätzlich nachträglich noch eine hohe Nebenkostenabrechnung.


    Was sagen denn die beiden anderen Mieter dazu? Hat von ihnen auch niemand eine Rechtschutzversicherung? Ich hoffe der Mietvertrag läuft nicht auf dich allein...


    Der Mietvertrag läuft auf 3 Parteien, das ist nicht das Problem.
    Die Frage ist eigentlich vordergründig ob wir für die Reiniungskosten aufkommen müssen, die entstanden sind, weil wir die Reinigungsfirma vorzeitig aus der Pflicht entlassen mussten weil die Verwaltung nicht zur Abnahme auftauchte.
    Wir sind da einfach zu wenig versiert und haben wohl tatsächlich einige Unsauberheiten übersehen. Deswegen haben wir ja auch die Abnahmegarantie gekauft...


    Zusätzlich muss ich davon ausgehen, da der Vermieter jetzt unzufrieden/wütend/emotional ist wird er versuchen jedes Detail an uns abzuschieben. Für mich/uns ist es etwas schwierig einzuschätzen ob eine "Imperfektion" jetzt eine normale Abnützung (= ich muss nichts bezahlen) oder eine übermässige Abnützung (= wir müssen bezahlen) darstellt.


    Falls der Streitwert ein paar hundert Fränkli beträgt werden wir es wohl einfach blechen. Falls es aber ein hoher Betrag wird möchte ich aber eine 2. Meinung einholen.
    Einerseits betreffend der Einschätzung aller Mängel, andererseits der Haftungsfrage aufgrund "no show" der Verwaltung.


    Falls es eskaliert ist der nächste Schritt ja der Gang zur Schlichtungsstelle.
    Ich nehme an, dass die Schlichtungsstelle nichts mehr tut als die Parteien anzuhören und dann einen Vorschlag zu machen.
    Das heisst, wenn ich keine Argumente bringen kann, habe ich gleich von Anfang verloren.
    Erfahrung Verwaltung = hoch, Erfahrung wir = minimal.


    EDIT: Ausserdem kackt mein BF4 jedes Mal beim starten ab und ich kann mich also nicht mal mehr abreagieren :schimpf :gap:D

    Hallo alle


    Ich hab bis vor kurzem in einer WG mit 3 Mietern gewohnt.
    Ich habe mit der Verwaltung den Abgabetermin telefonisch auf 30.06 11:00 Uhr abgemacht.
    Unser Ansprechpartner weilt in den Ferien und die Vertretung wurde scheinbar falsch informiert und ist nicht aufgetaucht. Sie hatte den Termin (für die Übergabe an den Nachmieter) auf 13:30 im Kalender.


    Jetzt rügen sie (neben einigen berechtigten, anderen mehr oder weniger berechtigten - da fehlt mir die Expertise) Mängeln vor Allem die "Schmutzigkeit" der Wohnung.
    Wir hatten eine Putzfirma mit Abnahmegarantie beauftragt. Da die Verwaltung bis um 11 Uhr nicht auftauchte mussten wir die Putzfirma "entlassen" (die mussten am Nachmittag noch in St. Gallen eine Wohnung putzen...).
    Das ganze läuft auch noch ziemlich "Theathermässig" ab.


    Hat hier jemand eine Empfehlung an wen man sich Rechtsberatungs-Mässig wenden soll? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht Mitglied im Mieterverband (dieser hat eine 1 monatige Karenzfrist für die gratis Rechtsberatung für Mitglieder).
    Hat jemand alternative Vorschläge? Einschlägige Erfahrung? Tipps?


    Sonst werde ich wohl vom Nichtmitglieder-Bezahldienst des Mieterverband gebrauch machen.


    Danke.

    Namespace importieren und dann machst du <myNamespace:MyButton/>


    Welche Funktionalität möchtest du denn genau hinzufügen? Vielleicht lässt sich das auch anders als per Vererbung realisieren. Vererbung ist leider im UI Bereich noch sehr verbereitet. "Favor composition over inheritance"!

    Zitat

    Original von Solae
    Hab noch eine zum selben Preis. Allerdings ohne das kartonzeugs, fernbedienung, Netzteil und WD


    Wie meinst du? Also die CD, Bedienungsanleitung und HDMI Kabel für 30.-? :applaus

    Zitat

    Original von JoeHomeskillet


    Gutscheine können nach Schweizer Recht nicht ablaufen.


    Per OR läuft der Gutschein standardmässig nach 10 Jahren ab, wobei man das praktisch beliebig ändern kann - muss dann einfach auf dem Gutschein klar ersichtlich sein.

    ok hab das mal angeschaut. Was ist denn das genaue Interface zu den Leds? Oder gibst du die Position als Nummer auf dem Serial aus? Oder musst du die Position als char-nummer ausgeben? (das heisst, "Buchstabe" 9 = Zahl 9, hat aber den int Wert [ASCII Code] 57).
    Sind das IOs die du ansteuerst? Mach mal ein Beispiel: Wie bringst du die LED an Position 25 zum leuchten? (fixer Code).


    EDIT: hast du das schon angeschaut: http://www.arduino.cc/en/Reference/PROGMEM ?

    Hast du n Link zum thread was du genau ausgeben möchtest?


    btw., bei der HSC08 Programmierung (ja das ist noch lange vor Arduino) konnte/musste man z.T. selber memory maps machen. Programmcode wurde afaik nicht ins Ram geladen und man konnte da n bisschen am verfügbaren Speicher rumschrauben.
    Du solltest eigentlich schon Byte für Byte ausgeben können.


    EDIT:
    also bei deinem Ersten Post "Hab jetzt mal angefangen mit dem Code für die XMAS Beleuchtung ...."
    ist das Problem:


    du gibst die Länge des pointers aus, und scheinbar ist das ein 16Bit Prozessor, ergo ist der Pointer 2 Byte lang, also steht dann in der Klammer (2).
    Und dann gibst du den Pointer aus, das heisst die Adresse des Pointers wird geprintet,.. und das sind dann eben die 2 Zahlen.

    Zitat

    Original von OutOfRange
    Ich gehöre grundlegend nicht zu denen, die sich ab Steuerrechnungen nerven und so wars auch mit dieser Abgabe. Gestört hat mich höchstens, was teilweise mit den zur Verfügung stehenden Geldern gemacht werden, das ist aber ein anderes Thema und man soll den Troll nicht füttern ;)


    [...]


    Ich stör mich auch kein bisschen an Steuern. Aber an der Wehrpflichtersatzabgabe schon.
    Geschlechter-diskriminierend, fragwürdige Verwendung, inkonsistent.

    Lieber Doppel-UT als UT.


    Mit UT bezahlt man bis 30ig und leistet Dienst bis 40ig.


    Mit Doppel-UT oder UT aber Reserve spart man sich den Dienst zw. 30ig und 40ig...

    Wieviele gruppen gibt es?


    Wie wäre es wenn du in Excel für jede Gruppe eine Spalte machst und dann bei der Person einfach ein "Häckchen" setzt (ja/nein).
    Dann hast du kein Problem wenn einer in mehreren Spalten ist. Du kannst alle anzeigen die in einer Gruppe sind. Du kannst alle anzeigen die in beiden Gruppen sind... oder alle die in keiner sind,.. etc.


    Falls du aber 250 ständig wechselnde Gruppen hast ist das zu mühsam.


    EDIT: ok 2cool4u hat ja genau das selbe vorgeschlagen :gap

    Zitat

    Original von Kangaroo


    Weil nicht der Warenwert am Abgangspunkt/im Ursprungsland für die Berechnung der Abgaben massgebend ist, sondern der Wert der Güter an der Schweizer Grenze. Somit sind immer Wert & Frachtkosten abgabepflichtig.


    Ist zwar eine andere Dimension, aber wenn du einen Überseecontainer von Hong Kong in die Schweiz transportierst, und sagen wir mal 100 Fernseher drin hast mit eine Warenwert von je CHF 2000, dann hast du einen Warenwert von total CHF 200'000.-. Aber die Frachtkosten sind nochmal zusätzlich CHF 5000.-. Somit beträgt der Wert der Ware frei schweizer Grenze total CHF 205'000.-. Somit ist der Wert jedes Fernsehers CHF 2050.- und nicht CHF 2000.-. (Für die Korinthenkacker, alle Angaben sind fiktional)


    Rechtlich magst du recht haben aber die Begründung ist hirnrissig:


    Soll denn die Ware weniger Wert sein, wenn ich sie vor dem Zoll auslade, die Transportkosten bezahlen, und dann wieder einlade? Die Transportkosten sind dann ja nicht 5000.- von China sondern vielleicht 1000.- von DE nach CH...

    Also beim letzten Wheeler Fahrrad das ich hatte, hielten die Pedalen mehrere Jahre und tausende Kilometer.


    Insofern bin ich ganz klar der Meinung, dass das nicht einfach ein Verschleissartikel ist der beim Nachhauseweg kaputt geht.

    Ja als Mann ist man die Milchkuh der Nation.


    Schlimmer nur, dass man als Milchkuh aber selbst für sein Heu sorgen soll.
    Naja, dafür werden wir (noch) nicht geschlachtet.

    Ohne dass Digitec / Galaxus überhaupt eine AGB hätte, sagt das OR schon, dass als offensichtlich falsch erkennbare Preise nicht vom Anbieter eingehalten werden müssen.


    Falls der Unterschied aber gering ist, z.b. 20-30% unter dem Normalpreis, dann gilt das nicht. Das heisst das Angebot ist bindend.


    Nun hat Digitec euch geschrieben, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist.
    Allerdings ist genau der selbe Artikel im Shop noch ein 2. Mal vorhanden - und vermutlich auch lieferbar?!


    Falls nun der Preisunterschied nicht offensichtlich falsch gewesen wäre, hätte ich auf Lieferung zum angepriesenen Preis bestanden, da der Artikel ja weiterhin verkauft wird - und somit die Nichtlieferbarkeit nicht gegeben ist.


    Die AGB sagen ja aus, dass es 2 Gründe für Vertragsauflösung gibt:


    [list=1]
    [*]Nichtlieferbarkeit
    [*]Falsche Preisangabe
    [/list=1]


    Wobei die "Falsche Preisangabe" von mir aus rechtlich nicht 100% korrekt / haltbar ist. Preise / Angebote müssen bindend sein. Wie gesagt ausser, wenn es offensichtlich ist, dass der Preis falsch ist. Hätten sie also 20% zu wenig hingeschrieben, könnten sie sich nicht auf die AGB berufen.



    So oder so hätte ich mal stinkfrech auf das Mail geantwortet, mit einem Screenshot des 2. Angebots das noch lieferbar ist, und gesagt, dass Ihr Grund für eine einseitige Vertragsauflösung nichtig sei, da das Produkt ja noch lieferbar sei.


    Vielleicht sind sie dann so kulant und schicken dir trotzdem einen ;-)