Beiträge von matz

    Hi,
    So, jetzt kann ich auch was zu der Firma HAWKS beitragen nachdem ich eine Fotokamera von CANON dort bestellt habe. Beim Testen habe ich festgestellt, dass die Kamera nicht richtig funktioniert (Erkennung des Akkus und Anzeige defekt) und dies Hawks telefonisch mitgeteilt. Ich solle die Kamera einschicken, man wisse nicht ob sie repariert oder ersetzt werden würde. Auf meine Bitte die Kamera zu tauschen gingen die Verantwortlichen nicht ein. Ich benötige den Apparat dringend. Und schliesslich hätte ich die Kamera ausgepackt und da wäre sie nicht mehr neu. Dabei denke ich, dass ich auch Anspruch auf eine neue Kamera habe und nicht nur auf eine reparierte.
    Das OR Artikel 205 sagt dazu:
    a. Wandelung oder Minderung
    1 Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.


    Ganz anders steht es in den AGB's von HAWK:
    4.1 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, sofern die Ware unbeschädigt und in der originalen Verpackung (ungeöffnet) an uns retourniert wird. Für die Kontrolle der Rücknahme kann eine Gebühr von Fr. 50.- an der Gutschrift abgezogen werden (zuzüglich zum entstandenen Aufwand der Versendung und dem entgangenen Gewinn).


    HAWK Electronics ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung (Reparaturen) oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Neuaustausch, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.


    Wie man sieht schliesst HAWKS eine Wandelung oder einen Neuaustausch kategorisch aus, was rechtswidrig ist.


    FAZIT: Finger weg von dieser Firma! (Oder Geld weg ...)