na klar, du hast schon recht...aber warum BMW kaufen, wenn ein Impreza genau gleich vie Leistung bringt?
Wir hören besser auf, gebasht wurde schon genug
na klar, du hast schon recht...aber warum BMW kaufen, wenn ein Impreza genau gleich vie Leistung bringt?
Wir hören besser auf, gebasht wurde schon genug
ZitatOriginal von pyro
Falschen Thread erwischt?
absolut nicht!
ZitatOriginal von Solae
zeig mir mal ein vergleichbares angebot IBM - Acer
am ehesten das hier:
http://www.toppreise.ch/prod_72685.html
und kostet auch nur 200.- weniger als das IBM T43p (ok, 400.- wenn mans über ssd nimmt). Wo bleiben deine 3000.-???
Ok, das Acer hat nen 2GHz Prozi und ne X700, dafür nur ein XGA Display, auch wenns wide ist, nur 64 MB Graka RAM.
Wenn man in der 15" Liga guckt, sind vergleichbare geräte auch erst ab 2000.- zu finden. Also wärens halt 400.-. Zufrieden?
IBM Notebook kosten nicht 3000.- mehr als andere Notebooks. Die gibts auch billiger.
ZitatOriginal von Solae
...klar wenn man hinschaut ein IBM ist ev. ein wenig stabiler aber dafür zahl ich doch keine 3000 Fr. mehr
Herrgott, erzählt doch nicht immer so ein Quatsch. Jeder normale Mensch kauft sich ein IBM über Studenten oder Lehrkräfte. Dann bezahlt man höchstens 200-300.- mehr als bei einem vergleichbaren Gerät.
Ein High-End Littlebit kostet bei ähnlicher Ausstattung 200.- weniger als das T43p von Studentenrabatt.
ZitatOriginal von OutOfRange
kauft nie was im megashop
..unter anderem sollte man auch wissen, dass sowas durchaus als Rufmord verstanden wird!
von da hab ich meins (über freshp)
edit: die scheinen aber nicht mehr unbedingt aktuell zu sein
edit2: früher waren sie jedenfalls ein offizieller distri von dfi, heute ists nach deren homepage http://www.exxi.com/liste_groupe.asp?Dpt=14&Grp=360
was wen doch? 12*15.- = 180 CHF Stundenlohn Netto ist nicht gerade übel
ZitatOriginal von The_Cat
Nur gibst kein AGP DFI abgesehen von den Socket A Boards
..., welche (nur so am Rande) abartig abgehen!
ooooh Switcher!
na da werd ich mir doch noch eins genehmigen!
ZitatOriginal von Lorward
am Besten rufst du einfach kurz an. Die fünf Tage gelten eh erst nachdem es dir möglich war, den Brief zu lesen. Kannst du ja schlecht, wenn du zB in den Ferien bist...
Ist das rechtlich abgesichert, ich meine das mit den Ferien? Ich meine, der Brief lag ja schon etliche Tage bei mir im Kasten. Da wäre es mir rein theoretisch auch möglich gewesen...
ZitatOriginal von Antonios1
Ach komm, es gibt auch am HB Bern viele alte Velos die wirklich die Leute
hinstellen um sie los zuwerden. Da kann man wirklich eins ausleihen für ein
paar Stunden...
Und welche sind den nur hingestellt? Alle nicht abgeschlossenen? Viel Spass beim Suchen.
Mein Gewissen würde mich plagen, ehrlich, sowas macht man nicht.
Sonst könnte ja jeder kommmen und sagen, "ach komm, die haben ihr Haus einfach nicht abgeschlossen, damit sie die Versicherungssumme kassieren können, da kann man schon etwas rausholen und mitlaufen lassen."
Für Vetreter, Hostessen und dergleichen sicher sehr praktisch. Aber für einen Tischanwender imho völlig unergonomisch und nicht wirklich brauchbar.
D.h. brauchbar schon, man kann ja ne Maus anhängen. Nur schenkt die Touchscreenfunktion doch massiv ein was der Preis betrifft!
ZitatOriginal von OutOfRange
finde den vergleich bisschen komisch... logisch kann man sagen vhs->dvd und crt->tft aber deswegen nen 22"er dermassen abwerten besonders wenns nochn samsung NF ist
Nun, alles was wir bezüglich den Vorzügen zu diesem magischen Samsung schreiben betrifft das Bild, die Bildqualität, die Auflösung.
Aber er ist halt schwer, gross, nicht besonders ästhetisch
Na und? Hab gestern auch 15 kg VHS Videos verkauft über ricardo für sage und schreibe 4.-. Obwohl die z.T noch neu sind, und sicher noch insgesamt um die 40 Stutz Wert haben, will die kein Schwein mehr. Genauso siehts irgendwann mit meinem EIZO 21" aus, ich mach mir da keine Hoffnungen.
Ich hab mir vor kurzem so ein USB TV Teil zugelegt, damit ich am Lappi fernsehlen kann. Die Software konnte jedoch nicht gelesen werden von meinem Multiburner im ThinkPad. Ich ging also zu Byte-Line und erklärte ihnen die Situation. Bei ihm liefen die 2 Scheiben aber anstandslos, also bat ich ihn doch eine Kopie anzufertigen, damit ich diese dann benützen kann. Das funktionierte auch tiptop. Er schickte mich hoch zur Kasse. Ich fands schon schräg, dass die mir überhaupt was berappen. Schliesslich ists ja eigentlich ein Produktfehler ihrerseids. Da's aber auch der Multiburner sein konnte brappte ich die 15.- Aufwandgebühr ohne murren.
Soweit so gut!
Heute kam ich nach der Semesterpause wieder mal nach Kriens, und was liegt da auf dem Tisch, eine Mahnung von Byte-Line für 15.-
Ich dachte mir eigentlich nix böses dabei, kann die ja am Montag anrufen und sagen, dass ich den Betrag damals an der Kasse bezahlt habe!
Aber der Gipfel: Unten kleingedruckt steht:
"Sollten Sie mit dieser Forderung nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies schriftlich innert 5 Arbeitstagen mit. Ansonsten gilt die Forderung als Anerkannt und gerechtfertigt."
Die Mahnung wurde am 5.10. gedruckt, wahrscheinlich war sie am 6. oder 7. im Haus. Heute ist der 16.10.
Sind also knapp mehr als 5 Arbeitstage!!!
:schimpf:kotz
Was sagen die Rechtsexperten dazu, ist sowas überhaupt zulässig nach OR? Ich meine, könnte ja sein, dass der Brief auf der Post verlorengegangen ist!?