Anscheind, wollen die Andern mit mir keine Handel treiben.
Sei's drum ?
Was möchtest du den für das Board haben ?
Anscheind, wollen die Andern mit mir keine Handel treiben.
Sei's drum ?
Was möchtest du den für das Board haben ?
Bei Elektronik verhält es sich wie mit Lebensmittel, sie halt nicht ewig !
Also so mit hast du mein Mitgefühl.
Zum Geschäftlichen:
Legt noch Wärmeleitpaste darauf und aktueliser das Bios. Dan nehme
ich es für den Preis !
Funktiert das Board mit eine Intel E8500 ?
Wenn du das Board auf den Müll verwefen willst,
würde ich es dir für ein symbolischen Franken abnehmen. Gib mit doch eine PN !
Welche Bios version ist drauf ?
Ist die Treiber Cd und Handbuch mit dabei ?
Warum willst du es verkaufen ?
ASUS P5N-E SLI.
ASUS Striker Extreme ist das nicht der grosser Bruder vom ASUS P5N-E SLI.
Falls ja welche Probleme werde ich mit diesem Board haben ?
60 mit porto o.k
Ich brauche einen Borad das mit einem INTEL Core 2 Duo "Wolfdale C0" E8500 zusammen arbeitet.
Es sollte keine Technische Fehler aufweisen wie z.b das ASUS P5N-E SLI.
Das nach einem Cpu-Lüftler ausfäll. Nur mehr rumzickt.
z.b:
- Bildschirm friert ein , auch im Bios
-Eine schlechten Sata2 Support aufweist. Ein Raid0 führt unter Vista zu eigenartigem Verhalten.
-Windows lässt sich nicht mit vollen Ram belgung installieren
-die übersetzug im Bios vom Englischen in's Deutsche ist mangelhaft.
Teilweise fehlen komplette Komentare? ( Zum Glück gibt's ja Internet)
u.s.w
ZitatOriginal von nicbac
hätte hier noch ein Gigabyte GA-EP45-UD3P.
Eins der besten Boards zum Übertakten von Core 2 Duos...
was möchtest du für diese Board haben ?
hast du das Teil noch ?
Falls Tazzler das Board nicht mehr will. Gib mir eine PN !
Hat das Board irgendwelche defekte ?
Suche ein 775 Mainboard !
wünsche ich euch !
Ich finde Demokratie etwas wunderbares.
Ich habe jetzt mal den Beitrag überarbeitet.
Ich hoffe das es jetzt ein wenig veständlicher ist !
Avatar - Aufbruch nach Pandora ist einfach genial ! Der muss man einfach gesehen haben.
Was kann man da schon machen?
Es müsste eine Änderung in der Sozialpolitik statt finden. Zu gunsten der Familie.
Damit Junge Menschen in der Schweiz keine Angst vor der Armut haben müssen. Wenn Sie eine Familie gründen.
Aber dazu braucht es ein Wandeln in der Gesellschaft. Wo die Lebenserwartung sinken müsste.
Aber dies ist in meinen Augen eher eine Otpie.Als es wirklichkeit werden werden würde!
Folgendes Zsenario wird warscheinlich eher wirklichkeit werden. Die Einwanderung in der Schweiz wird in den nächsten Jahren unvermindert weiter gehen oder sich beschleunigen, mit dem Resultat das die kluturelle vielfalt in der Schweizer steigt. Aber die Nationaleindität abnimmt.Mit steigen Spannungen unter der verschieden Bevölkerungsgruppen.
Diese Entwicklung musste man mit einer Einwandrungspolitik der Kontigent und Bildung entgegen wirken.
Art. 121
1 Die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie über die Gewährung von Asyl ist Sache des Bundes.
2 Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.
Die Volksinitiative hat folgenden Wortlaut:
I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen)
Das hier mal zu info. Weiss jemand ob der Bundesrat oder Parlament einen Gegen- entwurf ausgearbeitet hat ?
ZitatOriginal von [RPD]-Killer
Diese Generalisierung über ein aus der Luft gegriffenes Verbot von Minaretten ist einfach nur falsch und hätte in dieser Form niemals vors Stimmvolk kommen dürfen.
Da haben die Helden in Bern einfach versagt und keine rationalen Gegenvorschläge ausgedacht.
Quo vadis Killer ?
Es birngt nichts Rückwarts zu schauen. Den das lähmt nur !