Beiträge von Lorward

    Zitat

    Original von Blackmagic
    *threadausgrab*


    Der Fiat 500 ist ja schon sonst ein hässliches Stück Altmetall... aber das da????
    OMFG...


    und das ist nicht einmal ein Fake.... :applaus :totlach

    Zitat

    1x 500GB S-ATA SAMSUNG Spinpoint "HD501LJ" - Garantie abgelaufen - 30SFr. 1x 1000GB S-ATA SAMSUNG Spinpoint "HD103UJ" - Garantie bis "20.01.2012" - 50SFr. 1x 1000GB S-ATA SAMSUNG Spinpoint "HD103UJ" - Garantie bis "12.07.2011" - 50SFr.


    bitte kurz (bis heute Abend) reservieren! Muss telefonieren :D


    €dit: PN ;)

    Zitat

    Original von Blackmagic
    Kannst mir die mal Reservieren? Bin grad am schauen wegen neuem PC, kanns dir in 1-2 Tagen sagen ob ich sie nehm oder nicht, danke :)


    Sind bis Sonntagabend für dich reserviert ;)



    Zitat

    Original von ShiaiTenshi
    funktioniert die brille auch ohne denn empfänger und bei nem 60 hz led tft?


    nein (geht nicht ohne Empfänger), nein (es braucht einen 120Hz TFT ;))

    Zitat

    Original von SneakBite
    [1]Fachlich gesehen ist Leasing ein atypischer Mietvertrag.
    [2]Und ich miete ja nicht das Fahrzeug von der Bank sondern von der Garage.
    [3]Logisch bezahlt die Bank dem Garagisten das Fahrzeug und ich zahle die Kohle einer Bank zurück.


    [4]Deshalb ist für mich der Besitzer die Garage und nicht die Bank.


    Last attempt:
    1) "Falsch", es handelt sich um einen sogenannten Innominatkontrakt ;)
    ("Falsch" deshalb in Anführungszeichen, weil es in der Juristerei eigentlich kein falsch/richtig gibt - es ist alles Frage der Auslegung. Meine Erläuterungen beziehen sich mE auf die herrschende Lehre...)


    2)
    a. Es handelt sich im Verhältnis Leasinggeberin-Leasingnehmer wie oben erwähnt um einen Innominatkontrakt und nicht um eine Miete i.S. des Obligationenrechts (siehe auch Art. 253ff.)
    b. Selbst umgangssprachlich "mietest" du das Auto von der Bank und nicht von der Garage, da wie bereits erwähnt die Bank Eigentümerin des Fahrzeugs ist und folglich die Garage gar nicht über die entsprechende Verfügungsmacht verfügt. Die Garage kann höchstens als Hilfsperson oder Stellvertreterin die "Miete" im Auftrag der Bank (Leasinggeberin) abschliessen.


    3) Das ist anhand deiner sonstigen Äusserungen für mich nicht logisch. Wieso sollte die Bank das Auto bezahlen, OHNE ES (umgangssprachlich) ZU BEKOMMEN? Deiner Meinung nach bleibt ja die Garage Eigentümerin...?


    4) "Falsch", die Garage ist nur solange Besitzerin des Fahrzeugs, als es auch tatsächlich in ihrer Garage steht (unmittelbarer Besitz). Sobald das Auto beim Leasingnehmer ist, ist dieser derivativ neuer unmittelbarer Besitzer geworden. Die Garage ist dann besitzes- bzw. eigentumsrechtlich gar nichts mehr, da der sog. mittelbare Besitz dem EIGENTÜMER vorbehalten ist.


    Ganz gemäss einem ehemaligen Bayern München Trainer: "Ich habe fertig!" :D

    Vorneweg: Bestiz ungleich Eigentum


    Zitat

    Original von SneakBite
    Fakt ist: Das Auto gehört während dem Leasing im Endefekt der Garage. {...}.


    Falsch :D nochmaliger Erklärungsversuch: Regelmässig ist es ein 3-Parteienverhältnis (Leasinggeberin, Leasingnehmer, Lieferant). Die Leasinggeberin (meistens die Bank) kauft auf eigene Kosten nach Anweisung des Leasingnehmers das zu finanzierende Auto beim Lieferanten (Garage) und stellt es dem Leasingnehmer während der Vertragsdauer zur Verfügung.
    D.h. konkret: Die Leasinggeberin ist EIGENTÜMERIN des Autos, nicht der Leasingnehmer, nicht der Lieferant/die Garage.
    Im Zweiparteienverhältnis, wo alleine die Garage und der Leasingnehmer involviert sind (und KEINE BANK!), übernimmt folglich die Garage die Eigentümerstellung.



    Zitat

    Original von SneakBite
    Ich als Garagist kann 2 Wochen vor Ablauf des Leasings anrufen und sagen: Hey, ich will die Karre zurück in 2 Wochen, ich habe einen Käufer. Und dann kannst du als Leasing-Nehmer nichts dagegen tun. Aber wie gesagt: Das ist äussert unüblich.


    Kannst du nur, wenn du als Garagist EIGENTÜMER des Fahrzeugs bist, also nur im Zweiparteienverhältnis.
    Meistens würdest du aber selbst dann nicht ohne weiteres über das Auto verfügen dürfen, da meinstens vertraglich mit dem Leasingnehmer ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde...



    Zitat

    Original von BLJ
    ...weil der Besitz nie zum Autofahrer übergeht...


    Klar geht der über, der Autofahrer/Leasingnehmer soll ja gerade Besitzer des zu finanzierenden Objekts werden!

    Zitat

    Original von SneakBite
    Ihr verwechselt Leasing mit Ratenzahlung. Bei einem Leasing ist der Besitzer des Wagens die ganze Zeit über die Garage...


    Kurz: "Falsch", gibt es wie oben beschrieben als Zwei- oder Dreiparteienverhlätnis (dies ist zumindest das gängige Verständnis unter Leasing. Da es sich um einen Innominatkontrakt handelt, sind natürlich auch andere Versionen möglich.)
    Lang erspare ich euch: Diskussion über "Besitz" (mittelbar, unmittelbar, selbständig, unselbständig) und "Eigentum" (dingliches "Vollrecht" an der Sache) - rechtlich ein immenser Unterschied.
    Im Endeffekt ist der Käufer unmittelbarer unselbständiger Besitzer, die Bank selbständige mittelbare Eigentümerin, die Garage normalerweise gar nichts (höchstens unselbständige unmittelbare Besitzerin, sofern 3-Parteienverhältnis).

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    Zitat

    Original von ruffy91
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    PN ;)

    Zitat

    Original von Sinclair
    Jo das ist Gentleman like, aber ich kenne den Trick seit 12 Jahren. Das ist kein Witz! Könnte es sein, dass die Masche durch die Gesetzgebung fällt? Äuä schoh oder? Und wenn man sie packt, melden sie Konkurrs an, so einfach geht das.


    Absolut einverstanden. Ob eine zivilrechtliche Klage für die restlichen Fränkli sinnvoll ist, mag auch ich schwer zu bezweifeln.
    Aus strafrechtlicher Sicht scheint, so wie der Sachverhalt hier geschildert wurde, ein Betrug gem. Art. 146 StGB in Frage zu kommen. Da die etwaige Deliktssumme über 300.- läge, käme er auch nicht mit der Strafmilderung (-->Busse) von Art. 172ter StGB davon.
    Ob Gentleman oder nicht, ich würds geniessen, der Polizei den Vorfall zu schildern (Adresse, Handynummer, uU sind ja sogar Belege vorhanden) und dem "Verkäufer" die Legalität seines Tun's darzulegen :D



    PS: Die Naivität von Domidragon bei diesem Kauf steht auch für mich AUSSER FRAGE - selbst wenn sich die tägliche Lektüre auf blick und 20min beschränkt, hat man das Vorgehen, das hier angewandt wurde, tausendfach mitbekommen...