Okay. Das wäre ein Grund. Für wechselfreudige Autofahrer
Wenn du aber das Auto noch rauskaufen musst, kommt man doch bestimmt nicht günstiger weg als das Auto von Anfang an in Raten abzuzahlen.
Okay. Das wäre ein Grund. Für wechselfreudige Autofahrer
Wenn du aber das Auto noch rauskaufen musst, kommt man doch bestimmt nicht günstiger weg als das Auto von Anfang an in Raten abzuzahlen.
Wechsle mal nach einem Jahr ein Leasing, viel Spass!
Die Kurve des Wertverlustes (welche nicht linear ist) nach einem Jahr so extrem viel tiefer als die Lineare-Kurve der bezahlten Raten.
Die beiden kurven Treffen sich erst am Tage des Leasingvertragsende.
Du bezahlst dich dumm und dämlich nach einem Jahr.
Das schöne am Leasing ist die finanzielle Freiheit und oft nicht wirklich teurer als ein Kauf. (ich bezahle gerade mal 800.- mehr, auf 3 Jahre!)
Und muss nicht mein gesamtes gespartes aufbrauchen.
Dazu kommt, wenn du das Fahrzeug nach X Jahren los werden willst, fährst es in die Garage und die Sache ist für dich gegessen.
Und leasst das nächste Fahrzeug welches dir für 2-3 Jahre gefällt.
ZitatOriginal von GP
Wenn du davon ausgehst, dass du das Auto nach dem Leasing rauskaufen willst, ist es recht ähnlich. Aber beim Leasing kannst du das Auto beispielsweise nach einem Jahr wieder wechseln, bei Ratenzahlung nicht unbedingt.
Wie rovster schon geschrieben hat ist das falsch. Dann bezahlst du dich nämlich wirklich dumm und dämlich (oder bezahlst für s Dumm und Dämlich sein :gap).
Wenn man alle paar Jahre ein neues Auto möchte und es sich leisten kann, dann ist Leasing nicht eine schlechte Wahl.
Wer allerdings keine Reserven hat und ende Monat kein Geld mehr auf dem Konto hat, für den ist Leasing eine gefährliche Sache. Verliert man den Job oder die finanzielle Situation verschlechtert sich aus einem anderen Grund und man kann das Leasing nicht mehr bezahlen wird ein Vertrags-Rücktritt fällig. Dann schuldet man dann, wie auch von Rovster schon gesagt, die Differenz zwischen dem was man bezahlt hat und dem Wertverlust.
Und der Wertverlust ist stark nichtlinear bei einem neuen Auto.
Die Leasingrate ist normalerweise von den "geplanten zu fahrenden Kilometern" abhängig. Typischerweise nimmt man hier etwa 15'000km im Jahr. Wenn mann dann aber 45'000km gefahren ist und das Auto nach nem halben Jahr zurück geben will.. ja dann wird man viel viel blechen müssen. Bei nem 60'000CHF Auto würde ich hier grob mit 20'000CHF für den Vertragsrücktritt rechnen.
Dann least man am besten ein älteres Auto ab 60'000km.
Oder gar mehr. Dann tut der Wertverlust doch nicht sooosooo weh, den man ja zahlen muss.
Danke für die einfache Aufklärung. Jetzt ist bei mir das "Zwänzgi abekheit". Sehe nun den Sinn und Zweck für ein Leasing.
(Interessant... Muss für mich mal ein Beispiel zusammenrechnen :D)
Vorneweg: Bestiz ungleich Eigentum
ZitatOriginal von SneakBite
Fakt ist: Das Auto gehört während dem Leasing im Endefekt der Garage. {...}.
Falsch nochmaliger Erklärungsversuch: Regelmässig ist es ein 3-Parteienverhältnis (Leasinggeberin, Leasingnehmer, Lieferant). Die Leasinggeberin (meistens die Bank) kauft auf eigene Kosten nach Anweisung des Leasingnehmers das zu finanzierende Auto beim Lieferanten (Garage) und stellt es dem Leasingnehmer während der Vertragsdauer zur Verfügung.
D.h. konkret: Die Leasinggeberin ist EIGENTÜMERIN des Autos, nicht der Leasingnehmer, nicht der Lieferant/die Garage.
Im Zweiparteienverhältnis, wo alleine die Garage und der Leasingnehmer involviert sind (und KEINE BANK!), übernimmt folglich die Garage die Eigentümerstellung.
ZitatOriginal von SneakBite
Ich als Garagist kann 2 Wochen vor Ablauf des Leasings anrufen und sagen: Hey, ich will die Karre zurück in 2 Wochen, ich habe einen Käufer. Und dann kannst du als Leasing-Nehmer nichts dagegen tun. Aber wie gesagt: Das ist äussert unüblich.
Kannst du nur, wenn du als Garagist EIGENTÜMER des Fahrzeugs bist, also nur im Zweiparteienverhältnis.
Meistens würdest du aber selbst dann nicht ohne weiteres über das Auto verfügen dürfen, da meinstens vertraglich mit dem Leasingnehmer ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde...
ZitatOriginal von BLJ
...weil der Besitz nie zum Autofahrer übergeht...
Klar geht der über, der Autofahrer/Leasingnehmer soll ja gerade Besitzer des zu finanzierenden Objekts werden!
Also ich verstehe das immer noch so;
Beim Leasig gehört das Auto am Schluss nicht mir, ich müsste es zum Restwert kaufen.
Beim Ratenkauf gehört das Auto nach Ablauf der Ratenzahlung mir.
Da mach ich doch einen guten Deal weil ich beim Ratenzahlen am Schluss das Auto behalten kann, beim Leasing nicht (ausser ich zahle noch was drauf).
Was spricht dann für das Leasing (ausser man will alle paar Jahre das Auto wechseln)?
So habe ich auch immer gedacht Tobi
Aber ich glaub' es geht wirklich nur darum flexibel zu sein.
Aber selbst dann ist es das nicht wert. Erst recht bei einem Neuwagen nicht, da man ja anscheinend den Wertverlust mitbezahlt
Oder sehe ich das Falsch, Leute?
Aber wenn man jetzt doch einen BMW 325er vom Jahr 2006 least mit ca. 80'000km und ich ihn nur für 3 Jahre behalten möchte, dann zahle ich da viel weniger Wertverlust und kann dann das Auto einfach wechseln. Den "Salat" darf dann die Garage weiter verkaufen?
Stimmt's oder habe ich Recht? Oder weder noch?
Der Vorteil ist, der rechnerische Leasingwert des Fahrzeug ist viel tiefer als der reale Wert.
Du kannst das Auto also kaufen und einiges teurer selber verkaufen.
Mein Fahrzeug hat gemäss Leasingsrechnung, einen Restwert von 1500.-
mit 170tkm!
Fachlich gesehen ist Leasing ein atypischer Mietvertrag. Und ich miete ja nicht das Fahrzeug von der Bank sondern von der Garage. Logisch bezahlt die Bank dem Garagisten das Fahrzeug und ich zahle die Kohle einer Bank zurück. 70% aller Fahrzeuge sind in der Schweiz geleast, resp. Fremdfinanziert. Von all denen, die leasen geben ja die meisten das Fahrzeug nach Ende des Leasings zurück und leasen ein neues Fahrzeug. Vielleicht bin ich ja blind, aber ich habe noch nie bei all den Bankfillialen grosse Garagen gesehen, wo die Leasingnehmer die Fahrzeuge zurückbringen können. Denn man gibt das Fahrzeug immer der Garage zurück, von der man das Fahrzeug hat. Deshalb ist für mich der Besitzer die Garage und nicht die Bank. Bei einer Ratenzahlung bin ich einverstanden damit, aber nicht beim Leasing.
danke für die Richtigstellung, genau so meinte ich es: Besitz geht über aber Eigentum nicht.
Das merkt man dann wenn man auf Pfändung betrieben wird: Das Auto des Leasingnehmers wird nicht gepfändet, wenn der der Leasingnehmer gepfändet wird.
Hätte er es gekauft wäre es in seinem Eigentum, dann würde es gepfändet werden.
ZitatDenn man gibt das Fahrzeug immer der Garage zurück, von der man das Fahrzeug hat. Deshalb ist für mich der Besitzer die Garage und nicht die Bank.
Ja und? Der Leasinggeber hat halt mit der Garage einen Vertrag, dass die Garage das Auto zurück nehmen muss.
ZitatOriginal von rovster
Das schöne am Leasing ist die finanzielle Freiheit und oft nicht wirklich teurer als ein Kauf. (ich bezahle gerade mal 800.- mehr, auf 3 Jahre!)
Und muss nicht mein gesamtes gespartes aufbrauchen.
In einem Punkt muss ich dir Recht geben:
Der Mehrpreis bei Leasingangeboten ist mittlerweile wirklich verdammt tief. Dies aber auch nur aus dem Grund, dass die Autohersteller unbedingt Neufahrzeuge verkaufen müssen, jedoch kaum mehr jemand Geld hat um diese bar zu bezahlen.
Deine 800.- auf 3 Jahre bei 20'000.- (?) Wertsumme sind jedoch nicht realistisch. Keine Bank wird dir Geld für so einen tiefen jährlichen Zinssatz (tiefer als der Hypothekarzins!) leihen, besonders da das Risiko bei Leasinggeschäften für den Geldgeber ziemlich hoch ist. Da hat die Bank wohl einen netten Rabatt erhalten und somit deutlich weniger für das Auto bezahlt als angegeben. Diesen Barzahlungsrabatt hättest du, etwas Verhandlungsgeschick vorausgesetzt, bei einem Barkauf wohl auch erhalten.
Immer wieder zum Schmunzeln bringen mich die Argumente, welche als Grund für ein Leasing genannt werden. Finanzielle Freiheit wahren, Ersparnisse nicht antasten und so weiter....
Gebt doch einfach zu dass ein Barkauf für euch finanziell nicht zu stemmen gewesen wäre!
Wirklich absolut sinnlos ist das Leasen (oder Abbezahlen über einen längeren Zeitraum) von älteren Fahrzeugen. Die Herstellergarantie und allfällige Gratiswartung ist bei diesen Fahrzeugen normalerweise vorbei, somit sind die Kosten für Reparaturen und Services absolut unkalkulierbar. Wenn dann zu diesen unter Umständen extrem happigen Unterhaltskosten noch zusätzlich die monatlichen Raten bezahlt werden müssen, so kann einem das ziemlich rasch finanziell das Genick brechen.
Für mich persönlich kommt beim Autokauf sowieso nur "Bezahlung bar auf die Hand" in Frage. Ich will dass mein Auto mir gehört und ich damit tun und lassen kann was ich will. Bei einem geleasten (=gemieteten) Auto würde sich bei mir wohl nie das "Gehört mir"-Gefühl einstellen. Zudem bekomme ich als Barkäufer, der das Geld gleich sofort auf den Tisch legen kann, normalerweise sehr gute Preisangebote.
ZitatOriginal von rovster
Der Vorteil ist, der rechnerische Leasingwert des Fahrzeug ist viel tiefer als der reale Wert.
Du kannst das Auto also kaufen und einiges teurer selber verkaufen.
Mein Fahrzeug hat gemäss Leasingsrechnung, einen Restwert von 1500.-
mit 170tkm!
Weiss nich ob du da Glück gehabt hast...
Auf jeden Fall will ja der Garagist auch kein schlechtes Geschäft machen. Der wird i.d.R. ein Fahrzeug auch nicht unter Wert weggeben - ausser du hast vorher schon über Wert bezahlt...^^
Entsprechend glaube ich auch nicht, dass man mit Leasing wirklich gross Geld sparen kann.
Man kann sich überlegen, ob man das Geld, das man zusätzlich beim Leasing über hat, so investieren kann, dass mehr Zinsen als der Schuldzins drinliegen. Allerdings muss man es auch relativ kurzfristig zur Verfügung haben (falls man aus dem Leasing aussteigt etc.).
Ergo glaube ich, dass es sich etwa die Waage hält und i.d.R. der Kauf günstiger kommt.
--> Was das gewähren von Barzahlungsrabatten angeht: Wird doch oft so laufen: Auto 20k angeschrieben, alle Leasingraten + Restwert zusammen vielleicht etwa 24k, Barkauf: 20k oder vielleicht leicht drunter. So gesehen ist es natürlich kein Rabatt, wenn es immer noch 20k kostet, aber trotzdem billiger...
ZitatOriginal von Skoalman
Immer wieder zum Schmunzeln bringen mich die Argumente, welche als Grund für ein Leasing genannt werden. Finanzielle Freiheit wahren, Ersparnisse nicht antasten und so weiter....
Gebt doch einfach zu dass ein Barkauf für euch finanziell nicht zu stemmen gewesen wäre!
Meine Rechnung zu Rovsters aussage:
Stand 01.01.2010:
Bankkonto: 20'000.-
Monatliches Sparen: 1000.-
Autokosten: 20'000.-
=> Sparkonto 0.-
Monatliches Sparen: 1000.-
Nach 20 Monaten:
Auto: 10'000.-
Sparbüechli 20'000.-
=> 30'000.- + ~100.- Zins
Leasing:
Stand 01.01.2010:
Bankkonto 20'000.-
Monatliches Sparen: 1000.-
Autokosten: 5000.- (Anzahlung)
=>
Monatliches Sparen, 1000.- - 500 Leasing =>
nach 20 Monaten:
Sparbüechli: 15000 + 10'000.- => 25'000 + ~400.- Zins.-
Auto: 0, hat er ja nicht mehr...
Das gibt für mich eine Differenz von 5000.- und nicht von 800.- (was immerhin 20% sind).
Wenn er das Auto rauskauft siehts anders aus... aber dann kommts ja eh aufs gleiche raus wie mit barkauf...
Meiner Meinung nach sind Leasing in 2 Situationen zulässig:
1) Geschäftlich, da Steuerlicher vorteil (hat der Private auch, aber die paar Franken.........)
2) Wenn es um grössere Beträge geht und man das Geld am Kapitalmarkt mehr oder weniger sicher (Obli) mit einer höheren Rendite als die Leasingzinsen anlegt.
Finanzielle Freiheit, was heisst das? Ich habe 20'000.- will ein auto für 20'000.- (ich vermag es ja), hab dann das auto und geh fett in die ferien für 5000.-
Dann bin ich ja - total gesehen - 5000.- im Minus, also hätte ich das Auto oder die Ferien nicht vermögen... Ich lebe also über meine verhältnisse und nenne es "finanzielle Freiheit"
ZitatAlles anzeigenOriginal von Xoood
Leasing:
Stand 01.01.2010:
Bankkonto 20'000.-
Monatliches Sparen: 1000.-
Autokosten: 5000.- (Anzahlung)
=>
Monatliches Sparen, 1000.- - 500 Leasing => nach 20 Monaten:
Sparbüechli: 15000 + 10'000.- => 25'000 + ~400.- Zins.-
Auto: 0, hat er ja nicht mehr...
5'000.- Anzahlung + 10'000.- (20x500.-) Ratenzahlung = 15'000.-
Irgendwo sind da noch 5'000.- verloren gegangen, das Auto kostet schliesslich 20'000.-
Bei einem Leasingrestwert von 1500.- (=Leasingsumme 18'500.-) sind es noch 3500 Stutz, welche irgendwo fehlen.
ZitatOriginal von Xoood
Ich lebe also über meine verhältnisse und nenne es "finanzielle Freiheit"
Dieser Spruch kommt in meine ewige Top-Ten-List!
ZitatOriginal von rovster
Der Vorteil ist, der rechnerische Leasingwert des Fahrzeug ist viel tiefer als der reale Wert.
Du kannst das Auto also kaufen und einiges teurer selber verkaufen. Mein Fahrzeug hat gemäss Leasingsrechnung, einen Restwert von 1500.- mit 170tkm!
Eine totale "Milchbüechlirechnung"! Die Differenz zwischen dem Leasingrestwert und dem effektiven Marktwert des Autos beim Ende des Leasings hast du ja schliesslich auch schon mit den Leasingraten bezahlt. Darum setzen die Leasinggeber ja auch den Restwert derart tief an. Die Leasingsumme (und damit die monatliche Rate) wird höher. Am Ende des Leasings hat man als Garagist dann den Vorteil des praktisch aufwandlosen (keine Testfahrt, keine mühsamen Verkaufsgespräche, etc.) Verkaufs an den Leasingnehmer oder aber man verkauft das Auto zu einem deutlich höheren Preis an einen anderen Kunden und streicht dabei nochmals einen sehr hübschen Gewinn ein.
ZitatOriginal von Skoalman
Irgendwo sind da noch 5'000.- verloren gegangen, das Auto kostet schliesslich 20'000.-
Bei einem Leasingrestwert von 1500.- (=Leasingsumme 18'500.-) sind es noch 3500 Stutz, welche irgendwo fehlen.
Nein die 5'000.- fehlen nicht, in meinem beispiel kauft man das auto nicht zurück... Man hat dann einfach 15'000.- ausgegeben und hat nichts mehr
ZitatOriginal von Xoood
Nein die 5'000.- fehlen nicht, in meinem beispiel kauft man das auto nicht zurück... Man hat dann einfach 15'000.- ausgegeben und hat nichts mehr
Wenn man ein Auto mit einem Verkaufspreis von 20'000.- auf einen Restwert von 1500.- least, so beläuft sich die Leasingsumme auf 18'500.-
Diese 18'500.- geteilt durch die Anzahl Leasingmonate plus Leasingzinsen ergibt dann ja die monatliche Leasingrate. Deine Rechnung geht von einem Leasingrestwert von 5000.- aus.
Darum sind ja tiefe Restwerte für den Leasingnehmer eigentlich nur zum Nachteil, ausser man will das Auto nach dem Leasingende garantiert kaufen. Selbst in diesem Fall hat man nur ein Nullsummenspiel zugunsten eines tiefen "Schlusskaufpreises" gespielt, respektive durch die Leasingzinsen sogar etwas mehr bezahlt.
ZitatOriginal von Xoood
Meiner Meinung nach sind Leasing in 2 Situationen zulässig:
1) Geschäftlich, da Steuerlicher vorteil (hat der Private auch, aber die paar Franken.........)
Auch nicht wirklich, ausser dass du den Zins vom Aufwand absetzen kannst, aber der Steuersatz ist wesentlich tiefer als der Zinssatz. Ich weiss nicht wieso Leute denken Leasing sei für Geschäfte steuerlich von Vorteil
ZitatOriginal von SneakBite
[1]Fachlich gesehen ist Leasing ein atypischer Mietvertrag.
[2]Und ich miete ja nicht das Fahrzeug von der Bank sondern von der Garage.
[3]Logisch bezahlt die Bank dem Garagisten das Fahrzeug und ich zahle die Kohle einer Bank zurück.
[4]Deshalb ist für mich der Besitzer die Garage und nicht die Bank.
Last attempt:
1) "Falsch", es handelt sich um einen sogenannten Innominatkontrakt
("Falsch" deshalb in Anführungszeichen, weil es in der Juristerei eigentlich kein falsch/richtig gibt - es ist alles Frage der Auslegung. Meine Erläuterungen beziehen sich mE auf die herrschende Lehre...)
2)
a. Es handelt sich im Verhältnis Leasinggeberin-Leasingnehmer wie oben erwähnt um einen Innominatkontrakt und nicht um eine Miete i.S. des Obligationenrechts (siehe auch Art. 253ff.)
b. Selbst umgangssprachlich "mietest" du das Auto von der Bank und nicht von der Garage, da wie bereits erwähnt die Bank Eigentümerin des Fahrzeugs ist und folglich die Garage gar nicht über die entsprechende Verfügungsmacht verfügt. Die Garage kann höchstens als Hilfsperson oder Stellvertreterin die "Miete" im Auftrag der Bank (Leasinggeberin) abschliessen.
3) Das ist anhand deiner sonstigen Äusserungen für mich nicht logisch. Wieso sollte die Bank das Auto bezahlen, OHNE ES (umgangssprachlich) ZU BEKOMMEN? Deiner Meinung nach bleibt ja die Garage Eigentümerin...?
4) "Falsch", die Garage ist nur solange Besitzerin des Fahrzeugs, als es auch tatsächlich in ihrer Garage steht (unmittelbarer Besitz). Sobald das Auto beim Leasingnehmer ist, ist dieser derivativ neuer unmittelbarer Besitzer geworden. Die Garage ist dann besitzes- bzw. eigentumsrechtlich gar nichts mehr, da der sog. mittelbare Besitz dem EIGENTÜMER vorbehalten ist.
Ganz gemäss einem ehemaligen Bayern München Trainer: "Ich habe fertig!"
Guten Tag miteinander
Ich habe nun sone Mängelrüge eingereicht und die haben mir nur gesagt, dass sie es auch jetzt nicht reparieren werden. Und als ich sie auf meine Rechte angesprochen hatte meinten sie nur "auch mit einem Friedensrichter werden sie nicht weit kommen..."
Sieht wohl so aus, als müsste ich das selber berappen wenn ich den Tempomaten haben möchte...
Nicht aufgeben, das sagen die nur, damit aufgibst!
Mängelrüge hat also nicht gereicht, also weitermachen, nächste Instanz.
Die kommen dir dann schon entgegen.