Beiträge von knightxtc

    Meines Erachtens hat Sneak bisher mit Abstand den besten Beitrag zu diesen Thread geleistet. Er hat die Sache auf den Punkt gebracht. Er hat augfrund objektiven Anhaltspunkten argumentiert (nicht subjektiv) und seine Argumentationen sind auch realistisch nachzuvollziehen. Auf den Sachverhalt angewendet: eine Offerte (von Dr. Love) benötigt eine empfangsbedüftige Willenserklärung. Diese hat er auch wie geschildert zuerst von mir erhalten. Damit ist die Sache rein vom Tisch und ein Vertrag aus OR 184 ist gültig entstanden.


    Bezüglich den Vorschlägen von Saiba:
    Punkt 2 ist meines Erachtens kein schlechter Lösungsvorschlag. Vorbehalte wie "ich behalte mir vor die Ware nur an ausserwählte Käufer zu verkaufen" finde ich eher kritisch..

    Das dass ganze wieder ausartet war doch klar. Ist doch wieder typisch Tweaker und beweist wie erwachsen das Niveau hier ist.


    Die (sehr praxisferne und untaugliche) Tweaker-Regel war mir und dem Verkäufer nicht bewusst, dieser Umstand sollte keine Rechtfertigung sein. Jedoch möchte ich und Dr. Love's handeln gesetzlich rechtfertigen.


    1. Vertragsfreiheit:
    In der Schweiz gilt Vertragsfreiheit. Jeder von uns kann vertraglich vereinbaren was er möchte, soange der Inhalt nicht rechtswidrig oder unmöglich ist.


    2. OR Art. 1 Abs. 1
    Das Obligationenrecht Erste Abteilung: Allgemeine Bestimmungen Erster Titel: Die Entstehung der Obligationen Erster Abschnitt: Die Entstehung durch Vertrag Art. 1 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegensei-tige Willensäusserung der Parteien erforderlich. 2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.


    Da möchte mir keiner begaupten, dass ein völlig (willkürliche) "Tweakerle-Regelchen" die hierarchische Bundesgesetzordnung der Schweiz ausser Kraft setzen soll.


    Ach so ja bevor ich es vergesse:


    Ich habe sein PC vertraglich über gegenseitige Willenserklärung rechtsmässig gekauft.

    Letzten Freitag "The Life of Pi"


    Der Film überraschte mich. Es handelt sich um keinen 08:15 Streifen den man vor sich laufen lässt, sondern der Film bezweckt auch einen Inneren Sinn. Wobei der Innere Sinn sehr subjektiv sein kann. Meiner Meinung nach hinterlässt er einen Hauch von Glaubens-/ Religionsfreiheit. Jedermann darf seinen "Gott" in seiner Art und Weise lobpreisen. Der Film bezweckt den Kontrast zwischen den vielen Religionen. Ich möchte an dieser Stelle nicht zu viel publizieren, da in einige evtl. noch schauen möchten.


    Meine Empfehlung:
    Kein typischer Hollywood-Movie, dennoch sehr unterhaltsam, spannend und witzig. Solche Filme vermisse ich auf der Leinwand.

    Ja der Xeon Kleber ist natürlich ein Witz :gap


    Es handelt sich um ein Intel Core 2 Duo L7100 @ 1.2GHz. So steht es im Arbeitsplatz.


    4GB Ram


    Auf der Rückseite steht:


    Type 6478-14G S/N L3-C2879 08/06


    Hoffe das hilft weiter.


    Sorry hab mich vertippt: Windows 7 (nicht 8).

    Da ich evtl. auf Apple umsteigen möchte, wollte ich mal wissen ob hier jemand interesse an meinem Lenovo X300 hat?


    inkl. 128 GB SSD Festplatte inkl. Windows 7


    Preis: 350.-


    Update: 2nd Bay Akku im Wert von 160.- wurde frisch von Digitec ersetzt !




    Ist ein sehr zuverlässiger Begleiter, ob in der Schule, Zug oder natürlich zu Hause. Dank des 2. Akkus (anstatt des Laufwerks) habe ich ohne Probleme bis zu 5 Stunden damit in der Bibliothek arbeiten können.


    Beste Staffel die ich je angefangen und gesehen habe. Detailreiche Inszenierung, immer wieder unerwartete Überraschungen und das beste:
    es handelt sich um ZOMBIIES!!! :gap


    Resident Evil ist Kindergarten im Vergleich zu The Walking Dead :rock

    Habe hier noch einen DELL Optiplex 755 im Keller liegen.




    System Konfiguration:
    Intel Core 2
    2GB RAM
    Gegen einen kleinen Aufpreis mit Betriebsysstem Windows 7 64Bit
    Aufgrund Datenschutz wird die Festplatte nicht mitgegeben


    Preis inkl. Monitor
    150.-